Private Krankenversicherung – 20 Fragen, die du dir schon immer gestellt hast!
Der Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine weitreichende Entscheidung, die gut überlegt sein will. Bevor du diesen Schritt gehst, ist es wichtig, verschiedene Szenarien deines Erwerbslebens und der Rentenphase durchzurechnen, da der Wechsel nicht für jeden geeignet ist. Wenn du dich für die PKV entscheidest, folgt die Wahl der richtigen Versicherungsgesellschaft und des passenden Tarifs, wobei Aspekte wie Versicherungsbedingungen, Tarifkennzahlen und Unternehmensstabilität berücksichtigt werden sollten. Besonders die Altersrückstellungen spielen eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung der Beiträge im Alter. Ein Wechsel zurück in die GKV ist unter bestimmten Umständen möglich, aber generell nicht ohne Weiteres machbar.
1. Ab wann kann ich in die Private Krankenversicherung wechseln?
Befindest du dich in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis, so bist du in der Regel zunächst in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert.
Liegt dein Bruttojahreseinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG),
giltst du als freiwillig in der GKV versichert und kannst entsprechend mit einer Frist von zwei vollen Monaten in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Solltest du selbständig oder verbeamtet sein, so ist es dir gestattet dich von Beginn an privat kranken zu versichern, weil für dich keine Versicherungspflicht in der GKV besteht.
Ob und wann (und dann auch noch wo) du deine Gesundheit privat krankenversicherst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vorab exakt geprüft werden sollten. Denn ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter wenigen Voraussetzungen möglich.
2. Warum sollte ich in die Private Krankenversicherung wechseln?
Ob du in die PKV wechseln solltest, hängt von verschiedenen Umständen ab. Jung und gesund zu sein, sind schon einmal die beiden wichtigsten Voraussetzungen. Die PKV bzw. die in deinem PKV-Beitrag enthaltenen
Altersrückstellungen sind ein einfaches Rechenexempel. Sie entsprechen nämlich dem Beitragsanteil, welcher
maßgeblich für die Beitragsstabilität, insbesondere im Alter, zuständig ist. Dieser Anteil sollte möglichst lange und hoch verzinst werden. Natürlich ist die dahinter liegende Formel etwas komplexer. Allein dieses Verständnis
reicht jedoch schon aus, um daraus
ebenso zu folgern, dass du auf einen finanziell stabilen Versicherer setzen solltest, da die
Unternehmenskennzahlen auch eine gewichtige Rolle bei der Auswahl spielen. Je finanzstärker, desto beitragsstabiler.
3. Wie kann ich in die Private Krankenversicherung wechseln?
Der Wechsel in die PKV ist ein erklärungsbedürftiges Thema. Am Ende steht jedoch eine umfangreichere Versorgung im Krankheitsfall
für das höchste Gut, das du besitzt - deine Gesundheit.
Der Wechsel steht und fällt als mit der Gesundheitsprüfung.
Hast du relevante Vorerkrankungen, solltest du immer mit einer
anonymen Risikovoranfrage beginnen. Ist dein Gesundheitszustand geprüft und du würdest zu normalen bzw. akzeptablen Konditionen versichert werden, folgen die Analyse der Versicherungsgesellschaft selbst und der zur Auswahl stehenden Tarifkombination.
4. Was sollte ich vor dem Wechsel in die Private Krankenversicherung beachten?
Sehr viele Faktoren, weil es eben um die lebenslange Absicherung deiner Gesundheit geht.
Die Gesundheitsprüfung ist der erste Schritt.
Bei der Auswahl des Versicherers sollten nicht nur die Versicherungsbedingungen, die den tatsächlichen Leistungsumfang darstellen, beachtet werden,
sondern auch die Unternehmenskennzahlen,
die eine Indikation für eine langfristige Beitragsstabilität geben können. Tarif- und Gesellschaftsanalyse sind nur zwei Teilbereiche des Auswahlprozesses.
5. Was sind Altersrückstellungen?
Neben den eventuell notwendigen Beitragsanpassungen aufgrund der Medizininflation, kann eine Versicherungsgesellschaft deinen Beitrag, z.B. noch aufgrund ihres Wirtschaftsergebnis im Geschäftsbereich Private Krankenversicherung, zu hohen Bestandsabflüssen oder einer zu hohen Schadenquote, anpassen.
Insbesondere um für die mit zunehmendem Lebensalter voraussichtlich ansteigenden Behandlungskosten vorzusorgen, bilden PKV-Tarife deshalb Altersrückstellungen. Sie entsprechenden einem prozentualen Anteil deines Gesamtbeitrags. Hieraus ergibt sich das für dich
wichtige Zusammenspiel zwischen Gesamtbeitrag und Altersrückstellungen, welches erheblichen Einfluss auf eventuell notwendige Beitragsanpassungen hat.
6. Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?
Am beten Null (s. Nr. 5). Denn je geringer dein Gesamtbeitrag,
desto weniger Altersrückstellungen werden aufgebaut.
Je weniger Altersrückstellungen, desto instabiler dein Beitrag.
Grundsätzlich solltest du immer im Hinterkopf behalten, dass die PKV so etwas wie eine Entscheidung für das ganze Leben ist – eben eine Lebenszeitentscheidung.
Junge und gesunde Menschen benötigen oft keine dauerhafte und kostspielige Behandlung. Je älter wir werden, desto ungesünder werden wir und der Sinn einer Selbstbeteiligung verflüchtigt sich. Hast du dich für eine hohe Selbstbeteiligung entschieden, kannst du sie meist
nur gegen eine erneute vollständige Gesundheitsprüfung wieder senken.
7. Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Bei vielen Tarifen wird "Gesundsein" belohnt. Gehst du in einem Kalenderjahr
nur zu Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe,
so dass du für den Versicherer wenig Kosten verursacht hast, erhältst du im folgenden Jahr eine teilweise Rückerstattung deiner im Vorjahr gezahlten Beiträge. Darüber hinaus bieten Versicherer einen
Verhaltens- oder Gesundheitsbonus an, wenn du dich bspw. regelmäßig messen und wiegen lässt.
Beachte, dass du den aus einer Beitragsrückerstattung erhaltenen Betrag bei der nächsten Steuererklärung angeben musst, da du zuvor deine gezahlten Beiträge steuermindernd geltend gemacht hast.
8. Kann ich meine Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich kannst du deine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
steuerlich geltend machen.
Sie zählen, wie auch die Beiträge zur
privaten Altersvorsorge, zu den sogenannten
Vorsorgeaufwendungen.
Während dein
Beitrag zur Pflegeversicherung in Gänze im Rahmen der Höchstgrenzen steuermindernd angerechnet wird, werden bei der Krankenversicherung nur die Beiträge zur Basiskrankenversicherung berücksichtigt.
Bei den Basisleitungen orientiert man sich an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), weshalb z.B. der Beitragsanteil für das PKV-typische Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung nicht dazu zählen. Ebenso nicht wie die Krankentagegeldversicherung.
Über die genaue Verteilung deiner Beiträge,
kann dir dein Krankenversicherer Auskunft geben.
Sollte dein Tarif eine Beitragsrückerstattung (s. Frage 7) vorsehen, ist dieser positive Kapitalzufluss zurück an dich, ebenso bei der Steuererklärung anzugeben.
9. Welche Zusatzbausteine kann ich noch versichern?
Es gibt eine breite Auswahl an Zusatzbausteinen. Bevor du dich für einen entscheidest, solltest du deinen Bedarf prüfen und klären, ob du das Risiko nicht bereits anderweitig abgedeckt hast.
Zusatzbausteine können sein:
- Krankentagegeldversicherung, um den Verdienstausfall ab dem 43. Krankheitstag auszugleichen
- Krankenhaustagegeldversicherung, um die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt zu senken
- Pflegezusatzversicherung, um die Leistungen der Pflegepflichtversicherung aufzustocken
- Beitragsentlastungstarif, um den PKV-Beitrag im Alter zu senken
10. Was ist ein Beitragsentlastungstarif?
Zusätzlich zu den ohnehin einkalkulierten
Altersrückstellungen
kannst du einen Mehrbeitrag leisten - zum Beispiel, weil du den Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft hast - und dieser Beitrag wird für dich auch angelegt und verzinst.
Dadurch senkst du deinen PKV-Beitrag ab Rentenbeginn um einen, schon heute festgelegten, Betrag. Du stellst beim Vertragsabschluss z.B. ein, dass dein Monatsbeitrag ab dem 67. Lebensjahr um 200 Euro gesenkt werden soll. Dadurch erhöht sich dein Monatsbeitrag ab Vertragsbeginn um 50 Euro. Je nach Versicherer musst du
die 50 Euro aber auch noch nach deinem Rentenbeginn – dann aber ohne zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss – weiterbezahlen.
Solltest du den Versicherer wechseln, verlierst du das im Beitragsentlastungstarif angehäufte Guthaben.
Eine flexiblere sowie renditeträchtigere Gegenkonstruktion kann eine fondsgebundene
Basisrentenversicherung sein, weil man seine Beiträge dafür auch steuerlich geltend machen kann, jedoch frei in der Verwendung der ausgezahlten Rente ist.
11. Wo kann ich meine Kinder versichern, wenn ich privat krankenversichert bin?
Bei Verheirateten entscheidet beispielsweise das Einkommen und in welchem System (GKV oder PKV) der höherverdienende Part versichert ist. Zusätzlich spielt die genau Höhe des Einkommens eine Rolle. Weil diese Frage oft ohne weitere Informationen schwer zu beantworten ist, solltest du den
Rat eines erfahrenen Experten einholen.
12. Was ist ein Starter-Tarif?
Wenn du dich schon etwas mit der Tarifwelt auseinandergesetzt hast, wird dir aufgefallen sein, dass du bei einer Gesellschaft
zwischen mindestens drei unterschiedlichen Tarifvarianten auswählen kannst.
Oftmals werden sie als Basis, Komfort und Premiumvariante bezeichnet. Die ersten beiden beinhalten eine Option, nach einer festgelegten Anzahl an Versicherungsjahren (z.B. drei, fünf sieben),
ohne erneute Gesundheitsprüfung, in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
Möchtest du sozusagen auf Zeit spielen, weil du vielleicht denkst noch gut in Schuss zu sein, könntest du mit meiner stufenweisen Steigerung, etwas an Beitrag sparen, weil ein Basistarif deutlich günstiger ist als der Premiumtarif. Doch bedenke dabei, dass du
mit einem geringeren Beitrag auch weniger
Altersrückstellungen aufbaust.
13. Was ist eine Kindernachversicherung?
Diesen Joker kann jeder für sich nutzen, der Nachwuchs plant. Denn schon bei dessen Planung solltest du, auch wenn du dich gegen den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) entschieden hast,
zumindest an eine stationäre Krankenzusatzversicherung denken. Sicher ist sicher. Wenn du nämlich vor der Geburt,
mindestens drei Monate in der PKV oder durch eine (Stationäre) Zusatzversicherung versichert gewesen bist, hat dein Kind Anspruch auf die sogenannte Kindernachversicherung. Du stellst dafür einen Antrag und es erhält
Versicherungsschutz, ohne dass ihr Gesundheitsfragen beantworten müsst. Der Versicherungsschutz gilt dann sogar rückwirkend ab dem ersten Tag.
Bitte beachte, dass du diesen Antrag spätestens zwei Monate nach der Geburt stellen musst, damit der Joker noch greift. Im Idealfall ist übrigens die Mutter
sogar schon neun Monate vor der Schwangerschaft versichert gewesen, so dass sie selbst im Krankenhaus auch die gewünschte Behandlung (Zweitbettzimmer, Chefarztbehandlung etc.) erhalten kann.
14. Was ist eine Kinderalleinversicherung?
Anders als bei der Kindernachversicherung (s. Frage 13), musst du hier für dein Kind Gesundheitsfragen beantworten.
Vorerkrankungen können somit zu einer Erschwernis (Beitragszuschlag, Leistungsausschluss) oder gar Antragsablehnung führen. Der Versicherungsschutz greift dann auch nicht rückwirkend ab dem Tag der Geburt, sondern erst in Zukunft.
Dein Kind kann über diesen „vollständigen“ Antragsweg aber auch bei einer anderen Gesellschaft versichert werden, als du es selbst bist. Je nach Versicherer sind Altersgrenzen zu beachten. Viele bieten die Kinderalleinversicherung nämlich erst ab einem gewissen Lebensalter an. Die Kinderalleinversicherung
ersetzt deshalb nicht die Vorteile der Kindernachversicherung.
15. Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Mit diesem "Trick" kannst du dir sozusagen deinen aktuellen Gesundheitszustand einfrieren lassen und den (Wieder)Eintritt in die Private Krankenversicherung (PKV) verschieben. Mit einer solchen kleinen Anwartschaftsversicherung
beantwortest du heute die Gesundheitsfragen für den gewünschten Tarif und kannst den
Versicherungsschutz erst später aktivieren.
Insbesondere Studierende, die zum Berufsbeginn in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig werden, sollten zumindest die kleine Anwartschaftsversicherung wählen und den bestehenden Versicherungsschutz erstmal nicht aufkündigen.
Neben der kleinen gibt es noch die große Anwartschaftsversicherung,
mit der du zusätzlich noch dein kalkulatorisches Eintrittsalter einfrieren würdest.
Wechselst du beispielweise erst in fünf Jahren nach Abschluss der Anwartschaft in die PKV, bist du für die Beitragskalkulation nicht fünf Jahre älter geworden.
Bei der großen Anwartschaft werden also bereits
Altersrückstellungen aufgebaut, weshalb der Beitrag nicht bei vielleicht zehn Euro im Monat (wie bei der Kleinen) liegt, sondern eher bei 200 Euro. Dieser Mehrbeitrag hat sich i.d.R. schnell amortisiert, weil in der PKV ein Jahr jünger auch mal schnell fünf Euro an Beitrag im Monat weniger bedeuten kann.
Kommst du sozusagen von der anderen Seite,
indem du von der PKV in die GKV wechselst, solltest du deinen Versicherungsschutz nicht einfach kündigen, sondern auf eine kleine/große Anwartschaft plus eventuell Zusatzversicherungen umstellen. Dieser Hinweis gilt insbesondere für alle privatversicherten Eltern, deren Kinder vor der Erstausbildung oder dem Berufseinstieg stehen.
16. Was ist eine Prüfoption?
Bei Vorerkrankungen möchten Versicherer eine
Ausschlussklausel für die vorliegende Erkrankung vereinbaren,
welche jedoch nachträglich überprüft werden kann. Denn ein Versicherer muss grundsätzlich alle Versicherten gleichbehandeln bzw. bepreisen. Durch diese Vorgabe wird das Kollektiv (vor Beitragssteigerungen) geschützt.
Kannst du nun aber
fachärztlich bestätigt vorlegen, dass für die ursächliche(n) Vorerkrankung(en) gänzlich und dauerhafte Behandlungs- und Beschwerdefreiheit vorliegt,
steht dir die Prüfoption zu.
Führst du vor der Antragstellung eine
anonymen Risikovoranfrage durch, solltest du eine dahingehend festgehaltene Vertragsvereinbarung erfragen.
17. Was ist eine Tarifwechseloption?
Innerhalb der Versicherungsgesellschaft ist es oft möglich,
in einen gleichwertigen Tarif zu wechseln, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung bestehen zu müssen. Einige Tarife sehen zudem eine, zu bestimmten Zeitpunkten festgelegte, Option vor, in einen leistungsstärkeren Tarif, wechseln zu können. Die Tarifwechseloption
kann für junge Gründer eine Möglichkeit sein, die Beiträge in den ersten Jahren gering zu halten, um dann später, wenn das eigene Business läuft, in einen besseren Tarif zu wechseln.
18. Wie kann ich wieder zurück in die GKV wechseln?
Das ist nur in wenigen Ausnahmen möglich. Arbeitnehmer, die z.B. durch einen Jobwechsel wieder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen, müssen sich sogar wieder in der GKV versichern. Ab dem 55. Lebensjahr
heißt es dann so oder so rien va plus, nichts geht mehr. Übrigens kann der Vollversicherungsschutz der bisherigen PKV in der Regel in eine Zusatzversicherung (stationär, ambulant, Zahn) umgewandelt werden.
19. Was passiert mit meiner PKV, wenn ich arbeitslos werde?
Wenn du arbeitslos wirst und Arbeitslosengeld I beziehst,
bist du in der Regel gesetzlich krankenversichert. Du kannst jedoch
die PKV auf eine Anwartschaftsversicherung umstellen, um deinen bisherigen Gesundheitszustand und das Eintrittsalter für einen späteren Wiedereintritt zu sichern. Beziehst du Arbeitslosengeld II, kannst du dich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder in der PKV bleiben, wenn du die Beiträge selbst zahlen kannst.
20. Wie funktioniert die Familienversicherung in der PKV?
In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV.
Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Versicherungsvertrag,
für den Beiträge zu zahlen sind. Allerdings bieten viele PKV-Anbieter Familientarife an, die günstiger sind als Einzelverträge.
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Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic