Unser Tipp: Viele Menschen unterschätzen, wie wichtig vollständige und ehrliche Gesundheitsangaben bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind – und gefährden dadurch ihren Versicherungsschutz. Was harmlos erscheint, wie Rückenschmerzen, erhöhter Blutdruck oder ein Gespräch mit einem Therapeuten, kann für den Versicherer durchaus relevant sein. Wer solche Angaben verschweigt, riskiert im Leistungsfall eine Ablehnung – selbst bei tatsächlicher Berufsunfähigkeit. Die sichere Lösung: eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Makler. So erfährst du vorab, ob und zu welchen Bedingungen du versicherbar bist – ganz ohne Risiko und ohne, dass dein Name genannt wird.
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Die Risikovoranfrage: Tipps und Tricks für einen wasserdichten Versicherungsschutz
Warum eine Risikovoranfrage sinnvoll ist und wie sie abläuft!

Wenn du dich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung, eine Krankenversicherung, eine Risikolebensversicherung, eine Schwere-Krankheiten-Versicherung usw. interessierst und dich schon etwas eingelesen hast, weißt du, dass die Versicherer eine ganze Menge an Gesundheitsfragen stellen. Du wirst gebeten ausführlich Auskunft über deine Behandlungen und Beschwerden, teilweise sogar in den letzten zehn Jahren, zu geben. Ganz verständlich ist es, dass du dir vielleicht Sorgen machst, etwas zu vergessen, weshalb der Versicherungsschutz dann auf wackeligen Beinen stehen könnte und du womöglich die versicherte Leistung nicht bekommen würdest.
In diesem Beitrag möchten wir dir eine, dahingehend beruhigende, Gebrauchsanleitung geben, damit du keine Sorgen mehr haben musst.
Was ist eine Risikovoranfrage?
Bevor du einen Antrag für z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung stellst, kannst du eine anonyme Risikovoranfrage (RVA) von dem Versicherungsmakler deines Vertrauens durchführen lassen.
- Hierbei forderst du zuerst die notwendigen Arztberichte sowie deine Patientenakte an und füllst auch die, deine Vorerkrankungen betreffenden, Fragebögen aus.
- Alle Unterlagen werden von dir anonymisiert eingereicht und dein Versicherungsmakler stellt damit, direkt bei mehreren Versicherern, die RVA. Nur ein Versicherungsmakler kann eine Vielzahl an Versicherungsgesellschaften für dich anfragen, was du auch nutzen solltest. Denn jede Gesellschaft hat ihre eigene Annahmepolitik, so dass es durchaus möglich ist, dass du unterschiedliche Ergebnisse erhältst.
- Nachdem ihr alle Ergebnisse bzw. Voten zusammengetragen habt, erfolgt die Einschätzung und Bewertung dieser. So der Regelfall.
- Es kann durchaus sein, dass dir erst noch weitere Nachfragen gestellt werden oder gar ein aktueller Untersuchungsbericht erbeten wird, um dir eine konkrete Einschätzung geben zu können.
- Oder
du bist mit einem Ergebnis nicht zufrieden, weil du bzw. dein Arzt es anders einschätzen.
Dann kann dein Versicherungsmakler für dich „nachverhandeln“ bzw. erfragen, durch welchen Umstand ein besseres Votum resultieren könnte.
Wichtig zu beachten ist, dass das jeweilige Votum für den Versicherer nicht bindend ist, weil du ja auch keinen „hochoffiziellen“ Antrag gestellt hast. In der Regel halten die Versicherer sich aber bis zu vier Wochen an ihr Votum gebunden – vorausgesetzt du stellst in diesem Zeitraum einen Antrag und deine Angaben in diesem weichen nicht von denen der RVA ab. Zu viel Zeit solltest du dir also nicht lassen.
Welche Fragen werden bei einer Risikovoranfrage gestellt?
Eine Risikovoranfrage beinhaltet zunächst die Erfassung
deines medizinischen Gesamtbildes (Anamnese), wobei häufig ambulante Behandlungen der letzten fünf und stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden.
Dein Berufsbild spielt eine wichtige Rolle, da Versicherer dich auf Basis deiner Berufsbezeichnung in verschiedene Beitragsgruppen einordnen, was vor allem für körperlich anspruchsvolle oder risikoreiche Berufe relevant ist.
Auch deine Hobbys, insbesondere solche mit erhöhtem Risiko, werden berücksichtigt, da sie ebenfalls zu Beitragszuschlägen führen können.
Wird bei einer Risikovoranfrage abgefragt: Medizinisches Gesamtbild (Anamnese)
In der Regel werden die ambulanten
Behandlungen und Beschwerden der letzten fünf Jahre erfragt und
stationär die letzten zehn Jahre. Hast du eine Erkrankung vor mehr als zehn Jahren gehabt, bist nun weitestgehend beschwerdefrei und wirst dagegen auch nicht behandelt, gehst aber trotzdem noch regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen – Krebs ist hierfür ein Beispiel – dann
musst du dieses Thema trotzdem angeben.
Wird bei einer Risikovoranfrage abgefragt: Berufsbild
(Gilt für Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung)
Auf Basis deiner Berufsbezeichnung stufen Versicherer dich in eine ihrer vielen
Berufsgruppen ein. Je höher die Berufsgruppe, desto höher der Beitrag, den du für die Versicherung einplanen musst.
Körperlich anspruchsvolle und handwerkliche sowie gefährliche Berufe, werden höher eingestuft als ein Bürojob. Häufiges Reisen kann ebenso die Berufsgruppe erhöhen, wie die Besichtigung einer Baustelle, die Kontrolle von Anlagen oder der Umgang mit gefährlichen Stoffen. Hinzu kommt, dass Berufsbezeichnungen und die damit verbundenen Aufgaben
heute nicht mehr so eindeutig wie früher
sind. Insbesondere weil ständig neue, meist englische, Begriffe verwendet werden.
Unsere Empfehlung: Die Tätigkeitsbeschreibung
(Gilt für
Berufsunfähigkeitsversicherung,
Grundfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung)
Die Einteilung deiner Tätigkeit in eine Berufsgruppe ist
nicht bei allen Versicherern gleich. So kann es sein, dass du von Versicherer A in eine höhere Berufsgruppe eingestuft wirst, als von Versicherer B.
Wir empfehlen deshalb immer eine sogenannte Tätigkeitsbeschreibung auszufüllen und dein Berufsbild damit von den Versicherern selbst einstufen zu lassen. In einem kurzen Fragebogen veranschaulichst du,
was du den lieben langen Tag auf der Arbeit so machst.
Wie lange du bspw. am Schreibtisch sitzt und E-Mails checkst; ob du an Meetings teilnimmst; ob du zu Kundenterminen reist und womit; ob du (schwere) Dinge von A nach B trägst; ob du länger knien musst, um deine Arbeit zu verrichten usw.
Das Einreichen einer Tätigkeitsbeschreibung hat den Vorteil, dass ein Versicherer hinterher nicht erkennen kann, du hättest die falsche Berufsgruppe hinterlegt und somit zu wenig an Beitrag gezahlt. Diesen würde er nämlich dann nachfordern. Noch interessanter kann es durchaus sein, dass der Versicherer dich in eine günstigere Berufsgruppe einstuft als du vorher gedacht hast und die Versicherer somit doch noch etwas günstiger wird.
Wird bei einer Risikovoranfrage abgefragt: Hobbys
(Gilt für Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung)
Vor allem bei deinen Hobbys weicht die Einschätzung der Versicherer häufig von deiner ab. Um dich fit zu halten, nimmst du einmal die Woche am Boxtraining teil bzw. machst Kampfsport, ohne an Wettkämpfen teilzunehmen. Du gehst abends mit Freunden in die Kletterhalle, um mit ihnen gemeinsam, natürlich gesichert, zu klettern. Du segelst gerne oder gehst regelmäßig Kitesurfen. Du fährst Motorrad und so weiter und sofort.
All diese Hobbys können
von den Versicherern
als gefahrenerhöhend eingestuft werden und einen, teils empfindlichen, Risikozuschlag zur Folge haben. Du würdest dann nicht den ursprünglich berechneten Beitrag zahlen, sondern 50% oder gar 100% mehr.
Bei der Beurteilung deines Freizeitverhaltens ergeben sich regelmäßig die häufigsten Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften. Das Hobby Kitesurfen z.B. kann von den Versicherern A bis E als gefahrenerhöhend bewertet werden und dir werden unterschiedlich hohe Risikozuschläge angeboten. Und erst Versicherer F bietet dir „normale“ Konditionen an.
Worauf solltest du bei einer Risikovoranfrage achten?
Sei genau und ausführlich!
Weil du ja sozusagen anonym unter dem Radar fliegst, solltest du im Zweifel lieber mehr angeben als zu wenig. Natürlich auch nicht jeden lapidaren Schnupfen oder jede Vorsorgeuntersuchung ohne Befund. Aber
wenn du dir unsicher bist, dann schreib es lieber auf.
Je detaillierter die Informationen, die du im Rahmen der RVA einreichen kannst,
desto weniger Rückfragen
erhältst du und desto präziser die Ergebnisse.
Zapfe alle Quellen an!
Die meisten von uns haben nicht mal eben
alle Behandlungen und Beschwerden der letzten fünf oder gar zehn Jahre abrufbereit.
Fordere deine Patientenakte an!
Du solltest deshalb deine Patientenakte sowie die Arztberichte von deinen Haus- und Fachärzten einholen. Ebenso den Krankenhausentlassungsbericht falls du mal im stationär versorgt wurdest und den Unfallbericht, sofern du mal einen Fahrradunfall gehabt hast. Je komplizierter bzw. langwieriger dein Krankheitsbild, desto wahrscheinlicher werden Gesellschaften jene Berichte, auch schon bei der Risikovoranfrage, einsehen wollen.
Wenn du deine Ärzte um deine Patientenakte bittest, gibt es drei, häufig vorkommende, Antwortmöglichkeiten, auf die du vorbereitet sein solltest.
- „Die Versicherer sollen mich direkt anfragen.“
Du möchtest ja anonym, also mit geschwärzten Unterlagen, bei mehreren Versicherern anfragen. Eben ohne, dass du
mit deinen Daten womöglich noch in der Wagnisdatei HIS landest. Deshalb erteilst du auch niemandem
eine Schweigepflichtentbindung und darum kann und wird keine Gesellschaft bei deinen Ärzten anfragen und sie für ihren Aufwand bezahlen. Vielmehr hast du gemäß § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen
Rechtsanspruch auf Einsicht in deine Patientenakte.
- „Dafür bekomme ich dann ein Honorar von Ihnen.“
Der Europäische Gerichtshof hat am 26.10.2023 geurteilt, dass die
Erstkopie für Patienten kostenlos ist (Vgl. Rechtssache C‑307/22).
- „Eine Patientenakte führen wir nicht“
Gemäß § 630f BGB sind
Ärzte zum Führen einer Patientenakte verpflichtet.
Fordere deine Patientenquittung an!
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kannst du deine Patientenquittung, immer häufiger online, bei deiner Krankenkasse anfordern. Dort sind dann alle Abrechnungen deiner Arztbesuche verzeichnet und die zugrunde liegenden Diagnosen mit dem sogenannten ICD-Code verschlüsselt. ICD ist die internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Du kannst den jeweiligen ICD-Code dann googlen und kontrollieren, ob die Arztrechnung gegenüber der Krankenkasse mit der tatsächlichen Erkrankung und durchgeführten Behandlung übereinstimmt. Die Patientenquittung ist in den meisten Fällen zwar nicht relevant für die Risikovoranfrage. Vielmehr beugst du mit dieser Kontrolle, Problemen im Leistungsfall vor.
Risikovoranfrage: Ein Beispiel aus der Praxis
Du glaubst nämlich nicht, was ich schon alles erlebt habe! Zum Beispiel eine Mutter, die mit Ihrer Tochter eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte. Die behandelnde Ärztin war eine gute Freundin der Mutter und die beiden Töchter haben schon im Sandkasten zusammengespielt. Nun stellte sich heraus, dass die Ärztin über fast zehn Jahre Behandlungen zur Migräne (G.43.0) abgerechnet hat. Eine Diagnose, die für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht förderlich ist. Recht häufig kommen psychische Diagnosen, mit ICD-Code „F“ beginnend, vor. Bei einer solchen Diagnose schlagen dir die Versicherer meist direkt die Türe vor der Nase zu. Vorsorge ist eben auch bei der RVA besser als Nachsorge!
Es kommt vor, dass deine Krankenkasse nur die letzten 18 oder 24 Monate abgespeichert hat. Ist das der Fall, wäre die betreffende
Kassenärztliche Vereinigung anzufragen.
Lasse Abrechnungsdiagnosen korrigieren!
Deshalb solltest du, nachdem du deine Patientenquittung kontrolliert und evtl. Unstimmigkeiten gefunden hast, bestimmt aber unbedingt freundlich auf deine Ärzte zugehen. Grundsätzlich führt der freundliche Weg eher zum Ziel, als wenn du wutentbrannt direkt auf Konfrontation gehst. Hast du eine
Abrechnungsdiagnose ausgemacht, die nicht zur tatsächlichen Behandlung passt, solltest du deine Ärzte bitten,
diese schriftlich korrigieren zu lassen, indem sie dir bestätigen, dass „sich die damalige Verdachtsdiagnose nicht bestätigt hat“.
Dann bist du auf der sicheren Seite, wenn der Leistungsfall eintreten sollte und der Versicherer als erstes deine damaligen Antragsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft.
Warum ist eine Risikovoranfrage sinnvoll?
Wir haben bereits festgestellt, dass jede Versicherungsgesellschaft ihre ganz eigenen Annahmekriterien verfolgt und sich die Einschätzungen deines Gesundheitszustands, deines Berufsbilds und deiner Freizeitaktivitäten signifikant unterscheiden können. Stellst du direkt bei einem Versicherer einen Antrag und dieser möchte dich aber nicht zu normalen Konditionen, sondern nur mit einer Ausschlussklausel, bspw. für deinen Rücken, versichern. Oder dein Hobby wir als gefahrenerhöhend eingeschätzt, so dass man dir einen Risikoschlag von 25% anbietet. Dann hast du deine Karten zu früh offengelegt und erhältst – sollte der Versicherer noch dorthin melden – einen Eintrag in der Wagnisdatei.
Die Wagnisdatei (HIS)
Die Wagnisdatei oder das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
soll in erster Linie Versicherungsbetrug vorbeugen. Ferner bietet es den Gesellschaften eine
zentrale Informationsplattform,
um sich hinsichtlich bereits gestellter und nicht zu normalen Konditionen angenommener Anträge, schnell und einfach auszutauschen.
Eine Risikovoranfrage läuft immer anonym ab und du kannst
direkt bei fünf, zehn Gesellschaften um Einschätzung bitten, ohne dass du Rechte und Pflichten eingehst bzw. deinen Namen offenlegst und deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest.
So gehst du bei einer Risikovoranfrage vor:
Wenn du sicherstellen möchtest, dass dein Versicherungsantrag auf Anhieb die besten Chancen hat, ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend. Mit der richtigen Vorgehensweise bei einer Risikovoranfrage kannst du nicht nur böse Überraschungen vermeiden, sondern auch die passende Versicherungslösung finden.
- Such dir einen Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GewO, der sich ausgiebig Zeit für dich nimmt – sowohl für die Risikovoranfrage selbst, als auch für die sich anschließende Auswertung der Ergebnisse.
- Fordere alle relevanten Arzt- und Krankenhausentlassungs- bzw. Operationsberichte sowie deine Patientenakten der letzten zehn Jahre an.
- Fordere deine Patientenquittung bei deiner Krankenkasse an. Privat Krankenversicherte erhalten die Rechnungen zu ihren Behandlungen direkt zugestellt und kontrollieren diese.
- Nimm dir ausgiebig Zeit, um alle Informationen und Unterlagen zusammenzutragen und fülle alle Fragebögen so ausführlich wie möglich aus. Vergiss dabei bitte nicht die Tätigkeitsbeschreibung und deine Hobbys!
- Lasse deinen Versicherungsmakler bei mehreren Gesellschaften eine Risikovoranfrage stellen, damit du einen weitreichenden Überblick bekommst.
- Möchtest du deine Arbeitskraft absichern, solltest du direkt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und auch Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease) anfragen lassen. Denn dir stehen unterschiedliche Produkte zur Auswahl, deren Ergebnisse wiederum anders ausfallen kann.
Wir empfehlen
Die bamboo finance GmbH ist ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GewO. Unsere Experten nehmen sich daher gerne ausreichend Zeit für dich, um dich durch den Prozess der Risikovoranfrage zu lotsen. Wir fragen für dich für alle die Arbeitskraft absichernden Produkte an. Genauso auch für eine Private Krankenversicherung, eine Pflegeversicherung oder eine Risikolebensversicherung usw.
Melde dich also gerne bei uns und wir gehen es gemeinsam an.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
Über den Autor:
Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.
Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.
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