Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung (PKV):
Eine smarte Lösung oder eine gefährliche Kostenfalle?
Zum Jahreswechsel erhalten viele privat Krankenversicherte die Mitteilung Ihres Versicherers,
dass der Beitrag aufgrund der gestiegenen Kosten für die medizinische Versorgung,
anpasst werden muss.
Insbesondere all diejenigen, die bei Vertragsabschluss entscheide Kriterien, wie die Tarif- und Unternehmenskennzahlen, nicht hinreichend berücksichtigt haben, müssen sich über regelmäßige und hohe Beitragsanpassungen ärgern.
Um diesen Versicherten einen
Ausweg aus der Kostenfalle zu ermöglichen, können sie von ihrem Tarifwechselrecht nach
§ 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Gebrauch machen und in einen günstigeren Krankenversicherungstarif wechseln. Oftmals wird eine monatliche Beitragssenkung von mehreren Hunderteuro in Aussicht gestellt, was vielen zu gut um wahr zu sein scheint.
Und genau das ist es in den meisten Fällen auch: Zu günstig, um nicht mit, teils drastischen, Nachteilen für den Versicherten verbunden zu sein.
In diesem Beitrag erfährst du:
- Was ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist
- Wie der Wechsel abläuft und welche Regeln zu beachten sind
- Welche Vor- und Nachteile mit einem Tarifwechsel verbunden sind
- Warum eine sorgfältige Prüfung dich
vor einer bösen Überraschung schützen kann
Was ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Der § 204 VVG gibt dir als privat Krankenversicherten das Recht, in einen anderen, von deinem Versicherer angebotenen, Tarif zu wechseln. Dabei bleiben deine bisher gebildeten Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten, was
ein großer Vorteil gegenüber dem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist.
Im Idealfall bietet der neue Tarif dir das gleiche Leistungsniveau an Versicherungsschutz, nur zu einem günstigeren Beitrag. Mehr noch, du musst nicht nochmal Gesundheitsfragen beantworten und es findet demnach auch keine Prüfung deines Gesundheitszustands statt, die im worst case zu Beitragszuschlägen oder sogar einer Ablehnung deines Antrags führen kann.
Wie funktioniert der Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Du kannst deinen Versicherer jederzeit darum bitten, dir Wechselangebote zu unterbreiten. Daraufhin werden dir
verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, aus denen du die für dich passende aussuchen kannst. Hast du dich für ein Angebot entschieden und den entsprechenden Antrag eingereicht, wird dein Vertrag umgestellt und du bist in dem neuen Krankenversicherungstarif versichert.
Darauf solltest du bei einem Angebot für einen Tarifwechsel nach § 204 VVG unbedingt achten!
In der Versicherungswelt ist es eher selten der Fall, dass du einen besseren Versicherungsschutz zu einem geringeren Beitrag bekommst. Ein Wechsel deines Krankenversicherungstarifs ist deshalb
häufiger mit Nachteilen für dich verbunden.
Bevor du also einen Wechsel unterschreibst, solltest du unter anderem
auf die folgenden entscheidenden Merkmale achten. Die übergeordnete Frage dahinter, die du dir durchgehend stellen solltest:
Warum ist der neue Tarif günstiger als der alte, wenn beide doch die gleichen Leistungen bieten?
1. Wann wurde dein aktueller Taif aufgelegt?
Als Ausgangspunkt solltest du dir immer zuerst deinen Tarif anschauen und insbesondere welche Rechts- sowie Rechnungsgrundlagen diesem zugrunde liegen. Die Welt der Krankenversicherung wurde in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft
durch ständige Eingriffe des Gesetzgebers, in Form von neuen Richtlinien und Gesetzen, bestimmt.
Durch das "Baujahr" deines Tarifs erhältst du zwei wichtige Erkenntnisse:
A. Auf welchen Kalkulationsgrundlagen er basiert
Wurde dein Tarif vor dem 21.12.2012 aufgelegt, so liegt diesem noch, die vor allem für Frauen günstigere,
geschlechtsabhängige Kalkulation des Beitrags zugrunde (Bisex-Kalkulation). Männer sind aus diversen Gründen das schlechtere Risiko für einen Krankenversicherer, weshalb Frauen günstiger bepreist worden sind. Ist dein Tarif jünger, so wird dieser nach der
geschlechtsneutralen Unisex-Kalkulation bepreist und ist damit regelmäßig teurer, weil das Beitragsniveau der Frauen auf das Niveau der Männer angepasst worden ist und leider nicht umgekehrt.
Wichtig:
Du kannst
nur einmal
von der Bisex- in die Unisexkalkulation wechseln. Der Weg zurück ist dann nicht mehr möglich. Anders herum, von Unisex nach Bisex, ist ein Wechsel gar nicht möglich. Innerhalb von Unisex-Tarifen kannst du in der Regel beliebig oft wechseln.
B. Je höher der Rechnungszins, desto höher deine Altersrückstellungen
Der sogenannte Höchstrechnungszins (im Volksmund
Rechnungszins genannt) ist der Zins, mit dem deine Altersrückstellungen kalkuliert werden müssen. Bei älteren Krankenversicherungstarifen wird häufig noch ein Zins von 3,5 % erbracht, während neue nur noch bei 2,75 % liegen. Die
Differenz von 0,75 % klingt im ersten Moment nicht viel.
Doch rechnen wir das mal über die Jahre hoch und nehmen an, du hast eine Krankenversicherung, bei der von deinem Gesamtbeitrag monatlich 100€ in deine Altersrückstellungen fließen. Und das über 30 Jahre lang.
- Bei 3,5 % Rechnungszins ergibt sich ein Guthaben von 63.121,63 Euro, wovon 27.121,63 Euro Zinsen ausmachen.
- Bei 2,75 % beträgt das Guthaben nach 30 Jahren 55.650,32 Euro, wovon lediglich 19.650,32 Euro als Zinsgewinn erwirtschaftet wurden.
Der kleine aber feine Unterschied von 0,75 %
macht stolze 7.471,31 Euro aus, die nicht für die
Beitragsstabilität im Rentenalter zur Verfügung stehen.
2. Bietet der neue Tarif dir wirklich die gleichen Versicherungsleistungen?
Hin und wieder kann der Leistungsunterschied auch schon von einem Laien abgelesen werden, wenn bei einem Krankenhausaufenthalt bspw. nicht mehr das Ein- oder Zweibettzimmer versichert ist, sondern nur noch ein Mehrbettzimmer. Um die Leistungsunterschiede im Detail ergründen zu können, musst du wirklich
tief in das Bedingungswerk einsteigen und vergleichen. Solltest du nicht die Zeit oder Expertise dafür haben, empfehlen wir, dass du dich
an den Versicherungsmakler deines Vertrauens wendest.
3. Hat sich die Selbstbeteiligung verändert?
Grundsätzlich solltest du
besser keine Selbstbeteiligung vereinbart haben, weil dein Tarif dann weniger Altersrückstellungen aufbaust und dein Beitrag im Alter stärker ansteigen kann.
Hast du diese Grundregel befolgt, kommt es sehr häufig vor, dass das dir vorgelegte Wechselangebot nun eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, 1.000€ oder noch mehr enthält. Dass dein Monatsbeitrag deshalb geringer ausfällt, ist recht schnell einleuchtend. Dass deine Krankenversicherung dadurch aber langfristig beitragsinstabiler wird, kann dir ein Profi aufzeigen.
4. Wie sehen die Tarifkennzahlen aus?
Das Geschäft Krankenversicherung funktioniert im Grunde nur, wenn das Beitragsaufkommen regelmäßig höher liegt, als die ausgezahlten Leistungen. Da wir alle mit zunehmendem Alter auch ungesünder und somit behandlungsbedürftiger werden, die Kostenseite also sicher und stetig steigt, muss die Beitragsseite ständig mit mehr und/ oder höheren Beiträgen aufgefüllt werden.
Die Lebensader eines jeden Krankenversicherers sind dem entsprechend neue Versicherte, die am besten noch jung und gesund sind. Es müssen ständig mehr frische, neue Leute hinzukommen, als alte und kranke.
Du solltest dir deshalb immer auch Tarifkennzahlen, wie z.B. die Wachstumsquote, die Anzahl an Versicherten und auch die Nettoverzinsung anschauen, um
abschätzen zu können, wie gut das Geschäft deines Krankenversicherers funktioniert. Die offiziell veröffentlichen Kennzahlen reden dir nichts schön, damit du unterschreibst, sondern decken die schonungslose Wahrheit auf. Dadurch kannst du besser abschätzen, wie „steil“ die Beitragskurve deines Tarifs in Zukunft sein kann.
Bleibt der, für die Versicherungsgesellschaft bzw. für den jeweiligen Krankenversicherungstarif lebensnotwendige
Zulauf an „gesundem“ Neugeschäft aus, so wird der Tarif recht schnell für jenes geschlossen. Das bedeutet, dass niemand mehr, der nicht schon bei der jeweiligen Gesellschaft versichert ist, einen Antrag für den geschlossen Tarif stellen kann.
Die Folge ist, dass das Versichertenkollektiv überaltert und Beitragsanpassungen wahrscheinlicher werden. Wechselst du nun in einen solchen geschlossen Tarif, wird dir der Wechsel,
langfristig gesehen, vielleicht gar nichts bringen.
5. Vorsicht bei Newcomern!
Es ist nicht unüblich, dass ein Krankenversicherer, der einen neuen Tarif rausbringt, diesen sozusagen
auf Kante kalkuliert. Der Beitrag soll möglichst gering sein, um auf den diversen Preisvergleichsseiten ganz oben zu stehen und die
sich lediglich nach dem Beitrag orientierenden Interessenten schnell abgreifen zu können.
Ein Profi sieht meiste auf den ersten Blick, dass das der Beitrag für das angebotene Leistungsniveau viel zu gering ist und Beitragsanpassungen die Folge sein müssen. So übrigens erst kürzlich bei einem namhaften Versicherungskonzern geschehen. Ein Laie sieht aber vielleicht nur den günstigen Beitrag und die Fülle an Leistungen, die er dafür bekommt.
Erhöht der Versicherer nach ein paar Jahren, gerne mal empfindlich um 15 % aufwärts, den Beitrag, steht den Versicherten natürlich immer das hier beschriebene Wechselrecht nach § 204 VVG zu.
Auch ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist möglich, jedoch wieder mit einer vollumfänglichen Gesundheitsprüfung verbunden. Darüber hinaus läge der Beitrag allein schon deshalb höher als beim damaligen Vertragsabschluss, weil das Eintrittsalter höher ist, der Mensch älter geworden ist.
Als Grundsatz kannst du dir gerne die 5-Jahres-Regel merken: Ziehe keinen Tarif oder gar Versicherer in Betracht, der sich nicht seit mindestens fünf Jahre bewiesen hat.
Wen solltest du zu Rate ziehen und wen nicht?
Auf alle Kriterien zu achten und diese auch noch bewerten zu können, ist – und da lehne ich mich wohl nicht zu weit aus dem Fenster – für einen Laien unmöglich.
Deshalb solltest du dich an einen ausgewiesenen Experten wenden. Doch woran erkennst du einen solchen?
- Such dir einen „echten“ Versicherungsmakler: Ein Versicherungsmakler ist per Definition
dein Sachwalter und somit auch dazu verpflichtet, in deinem Interesse zu handeln. Hat er die entsprechenden Vorgaben, wie z.B. Sachkundenachweise, Führungszeugnis und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erbracht, wird ihm eine
Genehmigung nach § 34d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Gewerbeordnung (GewO). Diese Genehmigung findest du dann im
Impressum auf seiner Website oder in den
Erstinformationen, die er dir gerne schon bei Kontaktaufnahme aushändigen darf.
Nur bei einem Versicherungsmakler hast du eine rechtlich umfangreiche Handhabe, sollte er dich nicht in deinem Sinne beraten.
- So findest du einen guten Versicherungsmakler: Wie in jeder Branche, gibt es auch unter uns Versicherungsmaklern schwarze Schafe. Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen sowohl auf der Seite des Maklers als auch der des Verbrauchers. Echte
Erfahrungsberichte von Kunden, die z.B. über Google, einsehen kannst, liefern dir einen ersten Anhaltspunkt. Im Telefonat oder Gespräch ist
deine persönliche Menschenkenntnis der beste Ratgeber. Insbesondere, wenn du nicht direkt unterschreibst, sondern ausgiebig beraten werden möchtest und Fragen stellst. Vielen, die auf den schnellen Abschluss aus sind oder gar nicht erst die Expertise haben, reißt der Geduldsfaden recht schnell und sie lassen es dich spüren.
- Unterschreibe nicht jede Honorarvereinbarung: Bis hierhin dürfte klar geworden sein, dass ein solcher Tarifwechsel
eine Menge Aufwand mit sich bringt. Zusätzlich übernimmt ein Versicherungsmakler noch die Haftung, sollte er dich falsch beraten oder seine Beratungsleistung nicht dokumentieren. Dass er dir
für seinen Service ein Honorar anbietet, ist daher vollkommen legitim. Von Luft und Liebe kann auch ein Versicherungsmakler nicht leben.
Allerdings solltest du dich von Honorarvereinbarungen fernhalten, bei denen du das x-fache deiner monatlichen Ersparnis als Honorar zahlen sollst. Ich habe schon Verträge mit dem zehn- oder gar fünfzehnfachen gesehen.
Welche Motivation den Makler mit einer solchen Vereinbarung primär bewegt, können wir uns schnell denken.
Es wird wohl eher nicht das für dich beste Ergebnis sein, sondern vielmehr das höchstmögliche Honorar.
Wir empfehlen
Ein Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach § 204 VVG kann eine Möglichkeit sein, deine Beiträge zu senken –
allerdings nicht ohne Risiken. Die Entscheidung für einen Wechsel sollte niemals vorschnell oder allein auf Basis eines niedrigeren Monatsbeitrags getroffen werden. Vielmehr ist eine
tiefgehende Analyse der Tarif- und Unternehmenskennzahlen sowie der konkreten Leistungsunterschiede unerlässlich.
Besonders wichtig ist, dass du dich nicht von unseriösen Angeboten oder Vermittlern unter Druck setzen lässt, die primär ihre eigenen Interessen verfolgen.
Ein guter Versicherungsmakler wird dich objektiv beraten, deine individuelle Situation berücksichtigen und dir aufzeigen, ob ein Wechsel wirklich sinnvoll ist – oder ob du langfristig sogar Nachteile hast.
Wir, die bamboo finance GmbH, versprechen dir ein solcher seriöser Versicherungsmakler zu sein, welcher dich zu einem Tarifwechsel objektiv und in deinem Interesse beraten kann.
- Lese dir vorher gerne unser
Impressum und unsere
Erstinformation durch.
- Schau dir die Erfahrungsberichte unserer Kunden auf
Google an.
- Prüfe, ob unser Angebot das richtige für dich ist und wir auch zusammenpassen.
Hier kannst du dir dafür ein kostenloses Informationsgespräch buchen.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren