Gut zu wissen: Viele scheitern beim Antrag auf ihre Berufsunfähigkeitsrente nicht wegen einer Ablehnung durch den Versicherer – sondern weil sie den Antrag gar nicht erst zu Ende bringen. Besonders Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen sind mit der Bürokratie überfordert. Dabei ist der Leistungsantrag komplex: Du musst Formulare, ärztliche Gutachten und Einkommensnachweise einreichen, und die Bearbeitung dauert oft Monate. Fehler bei der Antragstellung, etwa falsche Berufsangaben oder verschwiegene Vorerkrankungen, können dazu führen, dass du leer ausgehst. Deshalb unser Rat: Hol dir frühzeitig professionelle Hilfe – von einem spezialisierten Makler und Leistungsberater – damit dein Antrag nicht an Kleinigkeiten scheitert und du bekommst, was dir zusteht.
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Die Gesundheitsprüfung zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Angeben oder nicht?
Du hattest nur mal vorübergehend Rückenschmerzen?
Warum du das trotzdem angeben solltest!

In meinem Beratungsalltag kommt es immer wieder vor, dass mir Kunden von längst überstandenen oder scheinbar harmlosen Vorerkrankungen erzählen – oft mit dem Zusatz: „Aber das muss ich doch jetzt nicht mehr angeben, oder?“
Klassiker sind Rückenschmerzen, die z.B. im Homeoffice durch einen ungeeigneten Stuhl entstanden sind. Man hat ein paar Massagen verschrieben bekommen, vielleicht eine Spritze, und seitdem ist Ruhe. Oder ein leicht erhöhter Blutdruck, gut eingestellt mit Medikamenten, ohne weitere Beschwerden – also doch eigentlich kein Thema mehr?
Auch psychische Belastungen werden oft als „nicht erwähnenswert“ empfunden: Ein paar Gespräche aufgrund Prüfungsstress, ein Coaching beim Betriebspsychologen oder der einmalige Austausch mit einem Therapeuten zur Trauerbewältigung. Viele sehen das nicht als „richtige“ Therapie an – und lassen es im Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung einfach weg.
Ein weiteres Beispiel: Stoffwechselerkrankungen wie Morbus Meulengracht, die keinerlei Beschwerden verursachen. Oder Schilddrüsenprobleme, die man selbst schon vergessen hat, weil die Tablette morgens längst zur Routine geworden ist.
Aber genau hier liegt das Problem: Was du selbst für unwichtig hältst, kann für den Versicherer sehr wohl von Bedeutung sein. Und wer diese Angaben weglässt, riskiert später im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz – genau dann, wenn man ihn am dringendsten braucht.
Die größte Gefahr bei deinem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Du hältst etwas für unwichtig, was versicherungsrechtlich relevant ist
Viele Antragsteller sortieren Gesundheitsinformationen nach dem Bauchgefühl: Was nicht „schlimm“ war, wird nicht angegeben. Doch diese Einschätzung ist nicht deine Aufgabe – und kann gravierende Folgen haben.
Denn: Laut § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bist du verpflichtet, alle angefragten Gesundheitsinformationen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen, wenn der Versicherer dich im Antrag ausdrücklich danach fragt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob du die Beschwerden selbst für unwichtig hältst.
„Er [der Antragsteller] darf sich […] weder auf Krankheiten oder Schäden von erheblichem Gewicht beschränken noch sonst eine wertende Auswahl treffen.“
– OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2020, Az.: 4 U 1059/20
Ein Beispiel aus der Praxis: Gericht bestätigt die Ablehnung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschangaben
Ein Elektromonteur wollte im Jahr 2010 eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen. Im Antrag verschwieg er unter anderem:
- eine Physiotherapie wegen Handgelenksbeschwerden,
- Rücken- und Schulterprobleme,
- eine Schilddrüsenerkrankung,
- eine frühere psychische Erkrankung.
Er hielt diese Beschwerden für nicht relevant – und gab sie deshalb nicht an. Doch genau das wurde ihm zum Verhängnis: Der Versicherer focht den Vertrag an und musste nicht leisten. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte, dass der Mann arglistig getäuscht hatte. Sein Versicherungsschutz war damit verloren.
Die Begründung des Gerichts: Auch wenn sich der Kunde selbst als gesund empfand, hätte er wissen müssen, dass die Beschwerden für den Versicherer entscheidend sind – insbesondere bei einem körperlich belastenden Beruf.
Warum dir das bei deinem Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht passieren muss: Die anonyme Risikovoranfrage
Der sicherste Weg, damit dein Versicherer die Leistung nicht aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung deinerseits ablehnt, ist eine anonyme Risikovoranfrage.
Was bedeutet das?
- Du reichst deine Gesundheitsdaten umfassend und vollständig bei gleich mehreren Versicherern ein – z. B. über einen spezialisierten Versicherungsmakler wie uns.
- Die Versicherer prüfen deine Angaben: Würden sie dich versichern? Zu welchen Konditionen?
- Du erfährst vorab, ob dein Antrag angenommen würde – ohne dass dein Name irgendwo registriert wird.
Gerade weil die Anfrage anonym ist, gilt: Gib lieber zu viel an als zu wenig!
Selbst wenn du dir unsicher bist, ob ein Rückenleiden, eine Krankschreibung oder eine Behandlung mit Physiotherapie relevant ist: Sag es! Es schadet dir nicht – im Gegenteil. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung und vermeidest später böse Überraschungen. Ganz ohne Risiko! Denn die Anfrage ist ja anonym.
Dein Vorteil: So bekommst du deine Berufsunfähigkeitsrente auch wirklich ausgezahlt
Wie du in unserem Beitrag zum BU-Leistungsantrag nachlesen kannst, hängt die Leistungsbewilligung einer Berufsunfähigkeitsversicherung stark davon ab, wie ehrlich und vollständig die Datengrundlage bei Antragstellung war. Wer beim Antrag mit offenen Karten spielt, hat im Leistungsfall ein sehr gutes Blatt auf der Hand.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wir empfehlen
Mach nicht den Fehler, gesundheitliche Beschwerden selbst zu beurteilen oder kleinzureden. Was dir harmlos erscheint, kann im Versicherungsrecht relevant sein. Unser Tipp: Starte deine Absicherung immer mit einer anonymen Risikovoranfrage. Ganz gleich, ob für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung oder sogar auch für eine Krankenversicherung. So schützt du dich vor Ablehnungen – und sicherst dir den Versicherungsschutz, auf den du im Ernstfall angewiesen bist.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Du kannst nicht vorhersagen, ob du berufsunfähig wirst. Aber du kannst heute dafür sorgen, dass du im Ernstfall abgesichert bist – und nicht wegen eines vergessenen Arztbesuchs leer ausgehst.
Nutze die Chance auf eine anonyme Risikovoranfrage – sicher, unverbindlich und ohne daraus resultierende Pflichten.
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Damit du morgen nicht bereust, was du heute hättest klären können.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
Über den Autor:
Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.
Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.
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