Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden unverzichtbar ist!
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden unverzichtbar ist:
In Gesprächen höre ich oft, dass Menschen, die nicht in handwerklichen Berufen tätig sind, glauben, dass Berufsunfähigkeit für sie unwahrscheinlich ist und daher keine Absicherung benötigen.
Doch sie übersehen zwei entscheidende Aspekte:
Die Gefahren lauern nicht nur im Beruf, sondern auch im
Alltag und der
Freizeit, wo ein Unfall oder eine Erkrankung schnell zu längerer Ausfallzeit führen kann.
- Wir sind alle
Teilnehmer im Straßenverkehr und darauf angewiesen, dass sich die anderen auch an die Regeln halten.
- Und wir haben normalerweise auch ein Freizeitleben, in welchem wir
Sport treiben oder Ausflüge mit der Familie unternehmen.
Eine falsche Bewegung beim Tennismatch, eine Achterbahnfahrt mit den Kids, das Überfahren einer roten Ampel durch andere Verkehrsteilnehmer können oft leider schon ausreichen, um eine längere Ausfallzeit nach sich zu ziehen.
Jeder, der auf seine Arbeitskraft angewiesen ist,
sollte diese deshalb auch adäquat absichern. Wenn du morgens aufstehen musst, um deine Brötchen zu verdienen, dann müssen
dein Körper und Geist
auch voll funktionsfähig sein und gehalten werden.
Was hat das Kranken(tage)geld mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun?
Der zweite Zusammenhang ist ein versicherungstechnischer und gilt nicht nur für privat, sondern ebenso für gesetzlich Krankenversicherte.
Arbeitnehmer beziehen in der Regel bis zum 43. Krankheitstag weiterhin 100% ihres Einkommens (Lohnfortzahlung). Ab dem 43. Tag erhalten gesetzlich Versicherte das Krankengeld und privat Versicherte das Krankentagegeld.
Für beide Leistungen ist das „Krankgeschriebensein“ und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit die Begründung der Leistung. Ist man nun schon zu lange krankgeschrieben, so dass die Leistung endet oder man fällt dauerhaft für den Arbeitsmarkt aus, wird die Zahlung des Kranken(tage)gelds eingestellt. Deswegen solltest du die folgenden Begriffsunterschiede kennen.
Begriffsdefinitionen, die du kennen solltest:
- Arbeitsunfähig ist, wer
aufgrund von Krankheit
seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit
nicht mehr oder nur unter der Gefahr
der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. Das
Krankengeld beträgt 70% des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90% des Nettoverdienstes, wird für längstens 78 Wochen aufgrund derselben Krankheitsursache gezahlt.
Deshalb sollten gesetzlich Krankenversicherte übrigens prüfen, ob sie den Einkommensverlust lieber durch eine private Krankentagegeldversicherung ausgleichen lassen. Ist, auch nach einer Rehabilitationsmaßnahme,
keine Besserung des Gesundheitszustandes in Sicht, wird geprüft, ob man erwerbsgemindert ist. Falls ja, wird die Zahlung des Krankengelds eingestellt.
- Berufsunfähig ist, wer
seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% auf unterbrochen 6 Monate nicht mehr ausüben kann.
- Erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig ist, wer
unter sechs bzw. unter drei Stunden täglich, keinerlei beruflicher Tätigkeit mehr nachgehen kann.
Eine private
Krankentagegeldversicherung zahlt die Leistung in der Regel erstmal unbefristet, solange Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dabei ist es
wichtig zu wissen, dass die Tarife eine
individuelle Definition von Berufsunfähigkeit vorsehen.
Der Versicherer prüft dem entsprechend, ob man nicht nur arbeitsunfähig ist, sondern bereits
berufsunfähig ist.
Deshalb solltest du BU und PKV aufeinander abstimmen:
Für das Krankentagegeld (PKV-Leistung) reicht es schon aus, berufsunfähig zu sein, damit die Leistung eingestellt wird.
Für das Krankengeld (GKV-Leistung) muss man erwerbsgemindert sein. Wenn du an diesem Punkt keine
Berufsunfähigkeitsversicherung hast, die einspringt, um den totalen Verlust deines Einkommens aufzufangen, musst du dich deiner hoffentlich vorhandenen Rücklagen bedienen. Rücklagen, die aber vielleicht für ein anderes Sparziel gedacht waren.
Wir empfehlen
Jeder, der auf seine Arbeitskraft angewiesen ist,
sollte eine
Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Besonders privat Krankenversicherte sollten diese Absicherung in Betracht ziehen. Die Notwendigkeit einer privaten Krankentagegeldversicherung sollten
auch gesetzlich Krankenversicherte für sich prüfen lassen.
Die Definitionen von Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung sollten nahezu identisch sein.
Nur
durch eine kluge Abstimmung und Vermeidung von zeitlichen Überschneidungen kannst du eine umfassende Absicherung von Arbeitsunfähigkeit über Berufsunfähigkeit bis hin zum Totalausfall erreichen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Gerne kalkulieren wir für dich deine Versorgungslücken, prüfen die jeweiligen Bedingungen und berücksichtigen unterschiedliche Lebensphasen.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic