Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung klingt verlockend, da sie eine frühere Auszahlung der BU-Rente ermöglichen soll – doch lohnt sich der Mehrbeitrag wirklich? Tatsächlich tritt die Leistung erst nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung ein und ist zudem auf maximal zwei Jahre begrenzt. Eine Krankentagegeldversicherung (KTV) ist oft die bessere Alternative, da sie unabhängig vom Prognosezeitraum schon nach sechs Wochen einspringt und unbegrenzt leistet. Besonders für Berufe mit hoher körperlicher Belastung kann die AU-Klausel schnell teuer werden, ohne entscheidende Vorteile zu bieten. Wer auf eine flexible und lückenlose Absicherung setzen möchte, sollte daher eher eine gut abgestimmte Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung in Betracht ziehen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung & Krankentagegeld: So kombinierst du richtig
Warum du zu deiner Berufsunfähigkeitsversicherung auch direkt eine Krankentagegeldversicherung abschließen solltest

Wenn du dich gerade mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beschäftigst, bist du auf dem richtigen Weg – denn du sorgst aktiv dafür, dein Einkommen und deinen Lebensstandard abzusichern.
Was du gleichzeitig beachten solltest: Mit der Absicherung deiner Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein weiterer Baustein eng verknüpft – die Krankentagegeldversicherung. Beide sichern deine Arbeitskraft in unterschiedlichen Phasen ab. Und genau deshalb sollten sie gemeinsam gedacht und aufeinander abgestimmt werden.
Der Vorteil: Wenn du ohnehin gerade Gesundheitsangaben für eine BU machst oder eine anonyme Voranfrage planst, kannst du das Krankentagegeld direkt mitberücksichtigen – ohne doppelten Aufwand, aber mit doppeltem Nutzen.
Was dich in diesem Beitrag erwartet:
- Warum BU und Krankentagegeld ein starkes Duo sind
- Worauf du bei der Kombination achten solltest
- Wie du Leistungslücken und Rückzahlungen vermeidest
Außerdem klären wir die Frage: Krankentagegeld und Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung – was ist der Unterschied?
Warum du Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung nicht getrennt betrachten solltest
Auf den ersten Blick scheinen BU und Krankentagegeldversicherung (KTV) zwei verschiedene Baustellen zu sein. Die BU sichert dich ab, wenn du deinen Job nicht mehr ausüben kannst – das Krankentagegeld springt ein, wenn du vorübergehend krankgeschrieben bist. Soweit klar. Doch in der Praxis verschwimmen diese Grenzen, vor allem bei langen Krankschreibungen.
Denn: Eine Krankentagegeldversicherung hat eine eigene Definition von Berufsunfähigkeit.
Und diese kann sich deutlich von der Definition einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden. Werden zwei Anbieter mit unterschiedlichen Bedingungen kombiniert, kann es zu Leistungslücken oder Zahlungsrückforderungen kommen.
Das Problem bei unkoordinierten Verträgen – Wenn es richtig teuer wird
Ein angestellter Orthopäde sichert sich mit einer BU-Rente von 3.000 € ab. Zusätzlich schließt er ein Krankentagegeld von 150 € pro Tag ab. Die Gesundheitsprüfungen wurden separat durchgeführt, die beiden Verträge sind inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt.
Nach einer längeren Erkrankung (z. B. Depression oder Long Covid) ist er mehrere Monate arbeitsunfähig geschrieben. Nach Ende der Lohnfortzahlung (nach 42 Krankheitstagen) greift sein Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag.
Nach etwa 6 Monaten stellt er zusätzlich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit. Der Berufsunfähigkeitsversicherer benötigt für seine Prüfung ungefähr zwei Monate und erkennt daraufhin seine Leistungspflicht, rückwirkend ab dem Tag der Meldung des Orthopäden, an. Er erhält die versicherte BU-Rente.
Der Orthopäde hat somit insgesamt acht Monate lang Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung erhalten und seit zwei Monaten seine BU-Rente.
Problem 1: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit „beißen“ sich!
Es ist nicht möglich parallel Leistungen aus einer Krankentagegeld- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Ab dem Zeitpunkt, an welchem die BU des Orthopäden geleistet hat, besteht für den Krankentagegeldversicherer ein Rückzahlungsanspruch.
Der Orthopäde muss also 2 Monate = 150€ Tagessatz * 60 Tage = 9.000€ zurückzahlen. Die Höhe seiner BU-Rente für diese zwei Monate liegt jedoch nur bei insgesamt 6.000 Euro – vor allen Abzügen. Dem entsprechend ergibt sich eine Deckungslücke von 3.000 Euro.
Das mag zunächst überschaubar wirken. In der Praxis kann eine Leistungsprüfung oftmals deutlich länger dauern – und spätestens dann wird es finanziell eng.
Problem 2: Eine Krankentagegeldversicherung enthält ihre eigene Definition von Berufsunfähigkeit!
Nehmen wir mal an, dass die BU-Leistungsprüfung ergeben hätte, dass der Orthopäde nach den 8 Monaten noch nicht berufsunfähig ist und seine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb noch nicht zahlt.
Jede Krankentagegeldversicherung hat hingegen auch das Recht auf Berufsunfähigkeit im Sinne ihrer Bedingungen zu prüfen. Nun ist das Ergebnis, dass der Orthopäde für seinen Krankentagegeldversicherung berufsunfähig ist und er dem entsprechend die Leistung einstellt.
Weil für die Berufsunfähigkeitsversicherung aber noch keine Berufsunfähigkeit im Sinne ihrer Bedingungen vorliegt, steht der Orthopäde ohne Versicherungsleistungen da.
So stimmst du Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung exakt aufeinander ab
Zum besseren Verständnis schweifen wir einmal kurz in die Versicherungstechnik ab: Versicherungen werden in drei sogenannte Versicherungssparten unterteilt und für jede Sparte darf sich nur ein einziges Versicherungsunternehmen kümmern (Vgl. § 8 VAG: Spartentrennungsgesetz):
- Die Sparte Lebensversicherung, der die Berufsunfähigkeitsversicherung angehört.
- Die Sparte Krankenversicherung, der die Krankentagegeldversicherung angehört.
- Die Sparte Komposit- oder Sachversicherung zu der z.B. Deine Privathaftpflichtversicherung gehört.
Das bedeutet: Für jede Sparte gibt es ein rechtlich selbständiges Versicherungsunternehmen. Zum Beispiel die Pfefferminzia Lebensversicherung, die Pfefferminzia Krankenversicherung AG und die Pfefferminzia Sachversicherung AG.
Warum ist das wichtig? Durch diese Spartentrennung ergibt sich für dich, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Pfeffeminzia Lebensversicherung AG ist und deine Krankentagegeldversicherung von der Pfefferminzia Krankenversicherung AG. Da beide Versicherungen aus dem Hause Pfefferminzia kommen, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass beide die gleiche Definition von Berufsunfähigkeit haben. Das Risiko von Leistungslücken oder Rückzahlungsforderungen ist dem entsprechend gering.
Nur leider ist es häufiger der Fall, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer gar keine Krankenversicherungssparte anbietet, so dass du die jeweilige Definition von Berufsunfähigkeit genau prüfen solltest.
Negativbeispiel: Unterschiedliche Definitionen von Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechendem) Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für einen Zeitraum von 36 Monaten zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben.
Krankentagegeldversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Fazit: Der Krankentagegeldversicherer stellt bereits nach sechs Monaten die Leistung aufgrund einer im Sinne seiner Bedingungen festgestellten Berufsunfähigkeit ein. Der Berufsunfähigkeitsversicherer stellt hingegen erst nach 36 Monaten eine Leistung in Aussicht.
Positivbeispiel: Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung greifen ineinander
Berufsunfähigkeitsversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.
Krankentagegeldversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Fazit: Die Leistung des Berufsunfähigkeitsversicherers setzt dann ein, wenn die des Krankentagegeldversicherers aufhört.
Die Lösung: So stimmst du Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung exakt aufeinander ab
Einige BU-Versicherer bieten Kombinationslösungen oder arbeiten mit abgestimmten Bedingungen. Wenn du z.B. die BU der Pfefferminzia abschließt, kannst du mit einem Klick direkt auch das Krankentagegeld der Banania mitversichern – mit nur einer Gesundheitsprüfung für beide Bausteine. Der Krankentagegeldversicherer erkennt dann die Entscheidung des BU-Versicherers an (oder umgekehrt), ohne rückwirkend Geld zurückzufordern. Das schützt dich vor finanziellen Rückforderungen und doppelten Prüfungen im Krankheitsfall.
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, kümmere dich am besten auch direkt um die Krankentagegeldversicherung und stimme beide Produkte aufeinander ab. So sparst du dir Zeit und im Ernstfall eine Menge Geld.
Praxistipp: Achte auch auf die Höhe deiner Krankentagegeldversicherung. Sie sollte dein Netto-Einkommen im Krankheitsfall realistisch abbilden – ohne die spätere BU-Rente zu übersteigen. Denn: Krankentagegeld und BU-Rente dürfen nicht doppelt gezahlt werden. Eine zu hohe Absicherung beim Krankentagegeld kann daher zu Rückforderungen führen.
FAQ: Wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in meiner Berufsunfähigkeitsversicherung habe, brauche ich dann überhaupt noch eine Krankentagegeldversicherung?
In der BU-Beratung wird dir häufig die sogenannte AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) gern als „Gamechanger“ angeboten: Wer länger als 6 Monate krankgeschrieben ist, erhält seine BU-Rente – auch ohne bereits berufsunfähig sein zu müssen. Das klingt zunächst danach, dass die AU-Klausel die Krankentagegeldversicherung obsolet macht oder?
Mitnichten! Die AU-Klausel ersetzt die Krankentagegeldversicherung nicht und du solltest die Krankentagegeldversicherung immer bevorzugen, weil sie eine deutlich höhere Leistungswahrscheinlichkeit hat.
Warum das so ist, haben wir in unserem Beitrag „Die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Sinnvoller Versicherungsschutz oder vermeidbare Kostenfalle?“ ausführlich erläutert.
Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung: Zwei Verträge – ein Konzept
Eine leistungsstarke BU bei einem solventen BU-Versicherer ist der erste Schritt. Aber ohne abgestimmtes Krankentagegeld kann deine Arbeitskraftabsicherung insgesamt lückenhaft sein.
Denke also in Konzepten, nicht in Einzelverträgen. Besonders bei langen Krankschreibungen entscheidet die Feinabstimmung zwischen Krankentagegeld und BU über deine finanzielle Existenz.
Lass uns gerne gemeinsam prüfen, wie deine Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung sauber ineinander greifen. Buch dir hier dein kostenloses Erstgespräch.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
Über den Autor:
Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.
Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.