Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung klingt verlockend, da sie eine frühere Auszahlung der BU-Rente ermöglichen soll – doch lohnt sich der Mehrbeitrag wirklich? Tatsächlich tritt die Leistung erst nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung ein und ist zudem auf maximal zwei Jahre begrenzt. Eine Krankentagegeldversicherung (KTV) ist oft die bessere Alternative, da sie unabhängig vom Prognosezeitraum schon nach sechs Wochen einspringt und unbegrenzt leistet. Besonders für Berufe mit hoher körperlicher Belastung kann die AU-Klausel schnell teuer werden, ohne entscheidende Vorteile zu bieten. Wer auf eine flexible und lückenlose Absicherung setzen möchte, sollte daher eher eine gut abgestimmte Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung in Betracht ziehen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung & Krankentagegeld: So kombinierst du richtig
Warum du zu deiner Berufsunfähigkeitsversicherung auch direkt eine Krankentagegeldversicherung abschließen solltest

In diesem Beitrag zeigen wir, wie Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in Verbindung stehen. Wir grenzen die unterschiedlichen Leistungsauslöser ab, beschreiben mögliche Übergangsrisiken und zeigen, welche Versicherungsbedingungen für eine abgestimmte Einkommensabsicherung wichtig sind. Dazu gehören insbesondere die Definitionen von Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, Karenzzeiten, mögliche Überschneidungen und Versorgungslücken sowie die bedarfsgerechte Höhe des Tagessatzes. Außerdem begründen wir, weshalb eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung das Krankentagegeld nicht automatisch ersetzt.
Wenn du dich gerade mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beschäftigst, bist du auf dem richtigen Weg. Du sorgst aktiv dafür, dein Einkommen und deinen Lebensstandard abzusichern.
Was du gleichzeitig beachten solltest: Mit der Absicherung deiner Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein weiterer Baustein eng verknüpft: die Krankentagegeldversicherung. Beide Versicherungsprodukte sichern deine Arbeitskraft in unterschiedlichen Phasen ab. Und genau deshalb sollten sie aufeinander abgestimmt werden.
Der Vorteil: Wenn du ohnehin gerade Gesundheitsangaben für eine BU machst oder eine anonyme Voranfrage stellen möchtest, kannst du das Krankentagegeld direkt mitberücksichtigen. Ohne doppelten Aufwand, aber mit doppeltem Nutzen.
Was dich in diesem Beitrag erwartet:
- Warum BU und Krankentagegeld ein starkes Duo sind
- Worauf du bei der Kombination achten solltest
- Wie du Leistungslücken und Rückzahlungen vermeidest
Außerdem klären wir die Frage: Krankentagegeld und Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist der Unterschied?
Warum du Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung nicht getrennt betrachten solltest
Auf den ersten Blick scheinen BU und Krankentagegeldversicherung (KTV) zwei unterschiedliche Baustellen zu sein. Die BU sichert dich ab, wenn du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. Die KTV springt ein, wenn du vorübergehend krankgeschrieben bist. Soweit klar. Doch in der Praxis verschwimmen diese Grenzen, vor allem bei langen Krankschreibungen.
Denn: Eine Krankentagegeldversicherung hat ihre eigene Definition von Berufsunfähigkeit.
Und diese kann sich von der Definition deiner Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden. Werden zwei Anbieter mit unterschiedlichen Bedingungen kombiniert, kann es zu Leistungslücken oder Rückzahlungen kommen.
Das Problem bei unkoordinierten Verträgen
Ein Beispiel: Ein angestellter Orthopäde sichert sich gegen das Einkommensrisiko Berufsunfähigkeit mit einer BU-Rente von 3.000 € ab. Zusätzlich schließt er gegen das Einkommensrisiko Arbeitsunfähigkeit eine Krankentagegeldversicherung mit 150 € Tagessatz ab dem 43. Krankheitstag ab. Die Gesundheitsprüfungen wurden separat durchgeführt, die beiden Verträge sind inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt.
Nach einer längeren Erkrankung (z. B. Depression oder Long Covid) ist er mehrere Monate arbeitsunfähig geschrieben. Nach Ende der Lohnfortzahlung (nach 42 Krankheitstagen) greift sein Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag.
Nach etwa 6 Monaten stellt er zusätzlich einen Antrag auf Berufsunfähigkeit. Der Berufsunfähigkeitsversicherer benötigt für seine Prüfung ungefähr weitere sechs Monate und erkennt daraufhin seine Leistungspflicht, rückwirkend ab dem Tag der Meldung des Orthopäden, an und die versicherte BU-Rente wird gezahlt.
Während dieses Zeitraums wird das Krankentagegeld unterunterbrochen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Der Orthopäde hat somit insgesamt zwölft Monate lang Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung erhalten und seit sechs Monaten parallel die Rente seiner Berufsunfähigkeitsverischerung.
Hinweis 1: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit „beißen sich"
Im oberen Beispiel haben sechs Monate Überschneidung der Leistungen und Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung stattgefunden. Nehmen wir an, dass der Krankentagegeldversicherer bei seiner eigenen Prüfung auf Berufsunfähigkeit auf dasselbe Ergebnis - einer Berufsunfähigkeit seit sechs Monaten - gekommen ist.
Der Krankentagegeldversicherer würde dann 6 Monate bzw. 180 Tage * 150 Euro Tagessatz = 27.000 Euro von dem Orthopäden zurückfordern. Die Höhe seiner BU-Rente für diese sechs Monate sollte demnach bei mindestens 27.000 Euro : 6 Monate = 4.500 Euro nach allen Abzügen liegen, um ausgleichen zu können.
In der Praxis ist es nicht unüblich, dass eine Leistungsprüfung schonmal etwas dauern kann. Deshalb ist es wichtig, dass beide Versicherungen aufeinander abgestimmt sind, jeweils ausreichende Versicherungssummen bieten und idealerweise auch eine
ausreichende Cashrücklage vorhanden ist.
Hinweis 2: Die Definitionen von Berufsunfähigkeit können sich unterscheiden
Nehmen wir mal an, dass die BU-Leistungsprüfung ergeben hätte, dass der Orthopäde nach den zwölf Monaten immer noch nicht berufsunfähig ist und seine Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb noch nicht zahlen würde.
Eine Krankentagegeldversicherung kann hingegen auch das Recht haben, auf Berufsunfähigkeit im Sinne der eigenen Bedingungen zu prüfen. So kann das Ergebnis lauten, dass der Orthopäde für seine Krankentagegeldversicherer doch schon seit sechs Monaten berufsunfähig ist, so dass die Versicherungsleistung eingestellt wird.
Weil für die Berufsunfähigkeitsversicherung aber noch keine Berufsunfähigkeit im Sinne ihrer Bedingungen vorliegt, steht der Orthopäde ohne Versicherungsleistungen da.
Das obere Beispiel ist bewusst stark vereinfacht und dient ausschließlich der Veranschaulichung eines Aspekts. Eine Leistungsfallprüfung erfolgt grundsätzlich individuell und kann nicht verallgemeinert betrachtet werden.
So stimmst du Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung exakt aufeinander ab
Zum besseren Verständnis schweifen wir einmal kurz in die Versicherungstechnik ab: Versicherungen werden in drei sogenannte Versicherungssparten unterteilt und für jede Sparte bedarfs es einer eigenen Versicherungsgesellschaft (Vgl. § 8 VAG: Spartentrennungsgesetz):
- Die Sparte Lebensversicherung, der die Berufsunfähigkeitsversicherung angehört
- Die Sparte Krankenversicherung, der die Krankentagegeldversicherung angehört
- Die Sparte Komposit- oder Sachversicherung zu der z.B. deine Privathaftpflichtversicherung gehört
Das bedeutet: Für jede Sparte gibt es ein rechtlich selbständiges Versicherungsunternehmen. Zum Beispiel die Pfefferminzia Lebensversicherung AG, die Pfefferminzia Krankenversicherung AG und die Pfefferminzia Sachversicherung AG. Diese können wiederum zur Pfefferminzia SE als Mutterkonzern gehören usw.
Warum ist das wichtig? Durch die Spartentrennung ergibt sich für dich, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Pfeffeminzia Lebensversicherung AG ist und deine Krankentagegeldversicherung von der Pfefferminzia Krankenversicherung AG separate Versicherungsbedingungen und auch Leistungsprüfungen haben. Trotz, dass sie vielleicht augenscheinlich "ein Versicherer" sind.
Andererseits: Weil beide Gesellschaften (Leben und Kranken) aus demselben "Hause Pfefferminzia" kommen, ist wiederum die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass beide jeweils eine ähnliche Definition von Berufsunfähigkeit für Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Negativbeispiel: Unterschiedliche Definitionen von Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechendem) Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für einen Zeitraum von 36 Monaten zu mindestens 50 Prozent außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war - auszuüben.
Krankentagegeldversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Fazit: Der Krankentagegeldversicherer stellt bereits nach sechs Monaten die Leistung aufgrund einer im Sinne seiner Bedingungen festgestellten Berufsunfähigkeit ein. Der Berufsunfähigkeitsversicherer stellt hingegen erst nach 36 Monaten eine Leistung in Aussicht.
Positivbeispiel: Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung greifen ineinander
Berufsunfähigkeitsversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.
Krankentagegeldversicherer: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Fazit: Die Leistung des Berufsunfähigkeitsversicherers setzt dann ein, wenn die des Krankentagegeldversicherers aufhört.
Praxishinweis: Kooperationen können Vorteile bieten
Einige BU-Versicherer bieten Kombinationslösungen an oder arbeiten mit abgestimmten Bedingungen. Wenn du z.B. die BU der Pfefferminzia abschließt, kannst du mit einem Klick direkt auch das Krankentagegeld der Banania mitversichern. Der Krankentagegeldversicherer erkennt dann die Entscheidung des BU-Versicherers an (oder umgekehrt), ohne rückwirkend Geld zurückzufordern. Das schützt dich vor finanziellen Rückforderungen und doppelten Prüfungen im Krankheitsfall.
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, kümmere dich am besten auch direkt um die Krankentagegeldversicherung und stimme beide Produkte aufeinander ab. So sparst du dir Zeit und im Ernstfall eine Menge Geld.
FAQ: Wenn ich eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in meiner Berufsunfähigkeitsversicherung habe, brauche ich dann überhaupt noch eine Krankentagegeldversicherung?
In der BU-Beratung wird dir häufig die sogenannte AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) gern als „Gamechanger“ angeboten: Wer länger als sechs Monate krankgeschrieben ist, erhält seine BU-Rente bereits aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Es muss noch keine Berufsunfähigkeit vorliegen. Das klingt zunächst danach, dass die AU-Klausel die Krankentagegeldversicherung obsolet macht.
Die AU-Klausel ersetzt die Krankentagegeldversicherung hingegen nicht, weil beide Versicherungsprodukte eine unterschiedliche Prognoseerwartung haben, bevor geleistet wird.
Warum das so ist, haben wir in unserem Beitrag „Die Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Sinnvoller Versicherungsschutz oder vermeidbare Kostenfalle?“ ausführlich erläutert.
Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung: Zwei Verträge – ein Konzept
Eine leistungsstarke BU bei einem solventen BU-Versicherer ist der erste Schritt. Aber ohne abgestimmtes Krankentagegeld kann deine Arbeitskraftabsicherung insgesamt lückenhaft sein.
Denke also in Konzepten, nicht in Einzelverträgen. Besonders bei langen Krankschreibungen entscheidet die Feinabstimmung zwischen Krankentagegeld und BU über deine finanzielle Existenz.
Lass uns gerne gemeinsam prüfen, wie deine Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung sauber ineinander greifen können. Buch dir gleich hier dein kostenloses Erstgespräch.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
Über den Autor:
Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.
Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.











