BU und Rentenversicherung im Verbund: Sinnvoller Schutz oder unnötiger Kostenfaktor?
Die Überlegung, eine
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit der Altersvorsorge zu kombinieren, eröffnet dir
zahlreiche Möglichkeiten, bringt jedoch ebenso spezifische
Vor- und Nachteile mit sich. In diesem Beitrag beleuchten wir die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten und gehen auf die damit verbundenen Aspekte ein.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Ziel:
Zu Beginn ist es wichtig zu wissen, dass die BU zunächst ein
eigenständiger Versicherungsvertrag ist,
der deine Arbeitskraft gezielt absichert. Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird die vereinbarte Rente bis zum festgelegten Endalter ausgezahlt.
Es besteht die Möglichkeit, die BU mit einem weiteren Tarif
zu kombinieren, wodurch sie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) bezeichnet wird. Ein weiterer
Tarif, an welchen die BUZ sozusagen drangehangen wird – in der Regel eine
Rentenversicherung – wird dadurch als Haupttarif bezeichnet. Alternativ kann auch eine Kombination mit einer
Risikolebensversicherung erfolgen.
In diesem Beitrag
konzentrieren wir uns auf die Kombination mit
Rentenversicherungen aus dem Drei-Schichten-System der Altersvorsorge.
Die Vorteile der Kombination von BU und Rentenversicherung:
Der Versicherer zahlt weiter in die Rentenversicherung ein:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird nicht nur die versicherte BU-Rente ausgezahlt, sondern auch der Beitragsanteil für den Haupttarif bzw. die
Rentenversicherung übernommen.
So bleibt die kalkulierte Ablaufleistung erhalten, da keine erzwungene Beitragspause erfolgt.
Zusätzlich kannst du bei Antragstellung
vereinbaren, dass jene Beitragsübernahme für die Dauer der Berufsunfähigkeit jährlich um bis zu 10% gesteigert wird (Airbag). Der Versicherer würde also
jedes Jahr 10% mehr in die Rentenversicherung
einzahlen, solange die Berufsunfähigkeit andauert.
Die flexiblere Konstruktion wäre, dass du die beiden Verträge (BU und
Rentenversicherung) separieren und
dennoch das gleiche Ergebnis erzielen kannst.
Dazu müsstest du lediglich bei deiner
Rentenversicherung den Baustein
„Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ integrieren und – je nach Versicherungsgesellschaft – die Einzahlungsdynamik bzw. den Airbag auf 10% setzen.
Die Beiträge werden steuerlich absetzbar:
Vorwiegend bei der
Kombination mit der
Basis-Rente
bzw. Rürup-Rente mindern die Beiträge, unter bestimmten Voraussetzungen, dein zu versteuerndes Einkommen. Der oben genannte Vorteil der Beitragsübernahme plus Einzahlungsdynamik gilt auch hier.
Zusätzlich gibst du den jährlichen Gesamtbeitrag in deiner
Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen an.
Dieses gängige Verkaufsargument wird dir dann oft übersetzt mit
„Du kannst deine BU von der Steuer absetzen“.
Doch Obacht! Die Rentenleistung der selbständigen BU, sowie auch die Kombination mit einer
Rentenversicherung der dritten Schicht des Drei-Schichten-Systems der Altersvorsorge, werden
nach der abgekürzten Ertragsanteilstabelle besteuert.
Bedeutet: Je älter du bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bist, desto geringer der Anteil, der besteuert wird.
Bei der Kombination mit der
Basis-Rente ist es jedoch genau umgekehrt, weil diese
nachgelagert besteuert wird. Je älter du bei Eintritt bist, desto höher der Besteuerungsanteil.
"Wirst du nicht berufsunfähig, hast du nicht umsonst gezahlt"
Oftmals stehst du diesem
Verkaufsargument gegenüber. Weil du nach Ablauf der BUZ ja eine lebenslange Rentenleistung erhältst oder auch – je nach Altersvorsorgeschicht – eine Kapitalauszahlung, hättest du für den Berufsunfähigkeitsschutz sozusagen nicht umsonst gezahlt.
Rechnerisch ist das jedoch falsch! Denn der Gesamtbeitrag teilte sich zuvor ja bereits in einen Teil für den Haupttarif, die Rentenversicherung und einen Teil für die BUZ auf.
Und es ist nicht so, dass bei Nichtinanspruchnahme die BUZ-Beiträge in die Rentenversicherung quasi nachgezahlt werden würden.
Die Nachteile der Kombination von BU und Rentenversicherung:
Der beste BU-Anbieter ist nicht unbedingt der beste Altersvorsorgeanbieter!
Der für dich passende BU-Anbieter muss nicht zwangsläufig auch das richtige Altersvorsorgeprodukt haben. Die
Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung
wird von vielen Variablen bestimmt, insbesondere von deinem
Gesundheitszustand, so dass dir am Ende schlussendlich vielleicht gar nicht so eine große Auswahl zur Verfügung steht.
Dass der ausgewählte BU-Versicherer dann auch noch eine Rentenversicherung nach deinen Vorstellungen anbietet, ist allein schon deshalb häufig nicht der Fall.
Eine Rentenversicherung solltest du
nämlich nach ganz anderen
Bewertungskriterien (Gesamtkostenquote, Fondsauswahl, Kennzahlen usw.) als eine Berufsunfähigkeitsversicherung auswählen.
Es ist entscheidend, individuell die optimale Lösung zu finden. Berücksichtige dabei auch
alternative Vermögensaufbauoptionen wie Depots oder Immobilien.
Durch eine Kombination leidet deine Flexibilität!
Hast du die
Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer
Rentenversicherung oder
Basis-Rente kombiniert, so bist du dadurch
weniger flexibel als wenn du zwei separate Verträge abgeschlossen hättest. Musst du deine Ausgaben mal
aufgrund eines unvorhergesehen Lebensereignis, wie einer
Arbeitslosigkeit
oder in der
Elternzeit, herunterfahren, so kannst du den Kombinationsvertrag nur insgesamt verändern, indem du ihn z.B. beitragsfrei stellst. Dadurch würdest du jedoch den Berufsunfähigkeitsschutz verlieren.
Möchtest du den Vertrag sogar ganz aufkündigen, ist das mit einer
Basis-Rente erst gar nicht möglich.
Der Steuervorteil muss teuer erkauft werden!
Deine Beiträge sind bei der Kombination mit einer
Basis-Rente zwar steuerlich absetzbar.
Dafür werden die Leistungen höher besteuert. Mit dem Fiskus ist es halt meist ein Geben und Nehmen.
Um nach allen Abzügen auf dieselbe Rentenauszahlung zu kommen, wie bei der
selbständigen BU, müsstest du von Beginn an eine höhere BU-Rente versichern, was wiederum deinen Zahlbeitrag erhöhen würde.
Hinweise aus der Praxis:
- Vorsicht bei geringen Anfangsbeiträgen:
Einige Vertriebe locken besonders
junge Studenten mit niedrigen Anfangsbeiträgen. So kann man eine BU mit 1.000€ Monatsrente abschließen, zahlt dafür aber lediglich 30% des eigentlichen Beitrags.
Dafür steigt der Beitrag erst nach bspw. drei oder fünf Jahren an, wenn man sein Studium voraussichtlich beendet hat. Der sich nach jener
"Rabattzeit" anschließende Beitrag liegt dann allerdings
deutlich höher als die herkömmliche Variante. Rechnet man dem entsprechend gegen und hätte von schon vornerein eine BU mit dem vollen Beitrag abgeschlossen, ist die
Beitragssumme über die gesamte Laufzeit in der Regel deutlich günstiger.
- Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung können entkoppelt werden:
Du hast schon eine Kombination abgeschlossen
und bereust diese Entscheidung jetzt? Dann kann es sein, dass du
die beiden Verträge wieder entkoppeln kannst,
ohne erneut eine
Gesundheitsprüfung für die BU bestehen zu müssen. Je nach Anbieter kannst du
in zwei selbständige Verträge umwandeln und z.B. im Anschluss die Basis-Rente beitragsfrei stellen.
Besonders für Kammerberufe, wie Ärzte oder Rechtsanwälte, kann das eine echte
Heilungsoption sein. Da diese Berufe,
als Mitglieder eines Versorgungswerks, allein schon dadurch sehr hohe Beiträge in die Altersvorsorgeschicht 1 einbezahlen, ist eine Basis-Rente für sie eventuell gar nicht mehr so lukrativ.
Oder sie müssen
freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben und möchten auf die
Basis-Rente nicht auch noch
Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.
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Wir empfehlen
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung mit der
Altersvorsorge zu kombinieren,
erfordert eine sorgfältige Abwägung der individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände. Ebenso hat
deine Lebens- und Karriereplanung einen großen Einfluss auf die richtige Produktauswahl. Wer heute seinen Plan von morgen noch nicht kennt oder noch gar nicht so viel Steuern bezahlt, dass eine Absetzbarkeit sich für ihn wirklich auszahlt,
sollte vielleicht lieber erst flexibel beginnen.
Wir beraten dich gerne individuell und zeigen dir die Vor- und Nachteile im Detail auf.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic