Die Arbeitsunfähigkeitsklausel: Was sie wirklich leistet!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den
drei Existenzversicherungen, die fast jeder von uns haben sollte. Sobald man seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, erhält man die versicherte Monatsrente und kann dadurch seinen Lebensstandard weiter halten.
Im BU-Beratungsgespräch
werden dir diverse Zusatzbausteine angeboten, die du jeweils gegen einen Mehrbeitrag mitversichern kannst. Darunter auch die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel).
Durch diese Klausel soll dich dein Vertrag schneller unterstützen, weil die Monatsrente nicht "erst" ab der Feststellung einer Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird, sondern "schon" bei einer Arbeitsunfähigkeit. Das klingt erstmal sinnvoll und du gewinnst den Eindruck, dass sich der Mehrbeitrag für die AU-Klausel lohnt, um früher die Leistung erhalten zu können.
In diesem Beitrag schauen wir uns an, ob die AU-Klausel tatsächlich sinnvoll ist oder eher eine kostspielige Ergänzung, die oft mehr verspricht, als sie leistet.
Was ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel?
Die AU-Klausel soll deine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ergänzen. Normalerweise greift die BU erst, wenn du voraussichtlich für mindestens unterunterbrochen sechs Monate zu mindestens 50 % deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst
(Berufsunfähigkeit).
Die AU-Klausel setzt bereits früher ein: Sie zahlt die versicherte BU-Rente, sobald dir eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde – du also krankgeschrieben bist. Dadurch soll der Zeitraum, bis eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, überbrückt werden, so dass du währenddessen keine finanziellen Einbußen hinnehmen musst.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Eine Arbeitsunfähigkeit ist ein
zeitlich begrenzter Zustand. Man geht dem entsprechend davon aus, dass die Chance auf eine vollständige Genesung und somit Rückkehr in den Beruf besteht. Bei einer Berufsunfähigkeit wird eine Rückkehr in den Beruf hingegen als unwahrscheinlich bis ausgeschlossen betrachtet. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass man seinen Beruf dauerhaft nicht ausüben kann. Dieser
Prognosezeitraum wird bei guten BU-Verträgen auf sechs Monate gesetzt, so dass man "nur" für diesen Zeitraum berufsunfähig sein muss, um die Leistung zu erhalten.
Ein Leistungsbeispiel:
Ein Bürokaufmann spielt gerne Tennis, um sich fit zu halten. Beim Training kickt er so um, dass ein Bruch im rechten Sprunggelenk die Folge ist. Eine Operation ist notwendig, um den Bruch wieder zu richten. Nachdem er aus dem Krankenhaus entlassen worden ist, muss er das Bein für sieben Wochen ruhig halten und darf es nicht belasten. Danach folgen Rehamaßnahmen, so dass die der Bürokaufmann erst nach insgesamt sieben Monaten wieder voll arbeiten gehen kann.
In diesem Beispiel wird nur von einem vorübergehenden Ausfall ausgegangen, so dass noch keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Welche Vorteile bietet die Arbeitsunfähigkeitsklausel?
Die AU-Klausel kann in bestimmten Situationen eine
wertvolle Überbrückungslösung für dich sein. Nämlich, wenn du voraussichtlich lange bzw. dauerhaft krankgeschrieben (arbeitsunfähig) bist und eine Berufsunfähigkeit aber noch nicht festgestellt werden konnte. In diesem Fall würdest du dennoch die versicherte BU-Rente erhalten und somit den Einkommensverlust (durch Entfall der Lohnfortzahlung) ausgleichen können. Das Beispiel des Bürokaufmanns im oberen Abschnitt wäre ein solcher Fall, bei dem die AU-Klausel greifen würde.
Um die Leistung zu erhalten, reicht es oft aus, die Krankschreibung bei deinem Versicherer einzureichen. Anders als bei einem Leistungsantrag zur Berufsunfähigkeit, sind keine Fragebögen, Arztberichte oder Einkommensnachweise von Nöten.
Weil die AU-Klausel ein Baustein ist, den du bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an- oder abwählen kannst, sparst du dir einen dafür separaten Antrag.
Was ist die Kritik an der Arbeitsunfähigkeitsklausel ?
Die Wartezeit
Die Versicherungsleistung wird nicht direkt mit dem Zeitpunkt der Krankschreibung freigeschaltet.
Du erhältst die Rentenzahlung erst, wenn du voraussichtlich für sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig bist. Das zwar auch rückwirkend, aber es kann dennoch eine ganze Weile dauern, bis du von der AU-Klausel profitierst. Bei unserem Bürokaufmann dürfte es recht eindeutig sein, dass er für mehr als sechs Monate krankgeschrieben sein wird. Häufiger sind jedoch Fälle, bei denen die Krankschreibung erst mehrmals verlängert wird, bevor man auf insgesamt sechs Monate kommt.
Erfüllst du die Voraussetzungen, so dass du Anspruch auf die Rentenleistung hast, wird diese in der Regel
befristet für längstens zwei Jahre gezahlt.
Spätestens dann muss bei dir eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, ansonsten wir die Zahlung wieder eingestellt.
Der Beitrag
Das Mitversichern der Arbeitsunfähigkeitsklausel kann deinen Beitrag, je nach Berufsgruppe,
um zehn bis 20 Prozent erhöhen. Vor allem Menschen in Berufen mit hoher körperlicher Belastung wie Handwerker, Bauarbeiter oder Pflegekräfte müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen. Über die gesamte Vertragslaufzeit können sich die Mehrkosten daher schnell auf mehrere Tausendeuro summieren.
Welche Alternativen zur Arbeitsunfähigkeitsklausel gibt es?
Eine Krankentagegeldversicherung (KTV) dürfte in den meisten Fällen die sinnvollere Absicherung sein.
Denn sie leistet unabhängig des Prognosezeitraums. Du musst also nicht erst für voraussichtlich sechs Monate am Stück krankgeschrieben sein. Bist du beispielsweise Arbeitnehmer und deine Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen, springt die KTV ein und zahlt dir den versicherten Tagessatz aus. Auf diese Weise wird dein Gehaltsverlust ausgeglichen und du kannst dich in Ruhe auf deine Genesung konzentrieren.
Hätte unser Bürokaufmann eine Krankentagegeldversicherung gehabt, so würde sie bereits ab dem 43. Krankheitstag bzw. ab der siebten Woche die Leistungen erbringen.
Anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel, leisten viele KTV-Tarife unbegrenzt, eben so lange du auch krankgeschrieben bist. Erst wenn bei dir eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, würden die Leistungen eingestellt werden und im Idealfall deine Berufsunfähigkeitsversicherung "nahtlos" übernehmen.
Aus diesem Grund
solltest du auch darauf achten, dass deine Krankentagegeld- und deine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst die gleiche Definition von Berufsunfähigkeit vorsehen. Sonst könnte es sein, dass die Leistung aus deiner KTV eingestellt wird, weil du für diesen Versicherer berufsunfähig bist. Und deine Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht leistet, weil dort eine andere, womöglich für dich schlechtere, Definition von Berufsunfähigkeit festgelegt ist.
Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung
sollten immer aufeinander abgestimmt sein.
Der weitere Vorteil, wenn du zwei separate Verträge hast, ist, dass du jeden Vertrag einzeln anpassen oder auch wieder kündigen kannst. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du die AU-Klausel nicht einfach wieder entfernen, sondern sie bleibt über die gesamte Laufzeit enthalten.
Ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel also sinnvoll oder überflüssig?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die AU-Klausel in Einzelfall zwar eine sinnvolle Überbrückungshilfe sein kann. Insbesondere, wenn man keine Krankentagegeldversicherung hat oder mehr bekommt. Die lange Wartezeit, bevor die Leistung einsetzt, und die deutlichen Mehrkosten bei bestimmten Berufen sind hingegen Nachteile, die du vorher sorgfältig abwägen solltest.
Eine auf deine Berufsunfähigkeitsversicherung angepasste Krankentagegeldversicherung leistet früher und unabhängig davon, wie lange du krankgeschrieben sein wirst. Als eigenständiger Vertrag abgeschlossen, bleibst du damit flexibel und kannst den Versicherungsschutz, je nach Bedarf, anpassen bzw. kündigen.
Wir empfehlen
Solltest du schon eine BU mit AU-Klausel haben, bewerten wir deinen Versicherungsschutz und zeigen dir ggf. Ergänzungen oder Alternativen auf. Falls du noch vor der Entscheidung stehst, ob du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel oder doch zwei separate Verträge abschließt, stellen wir dir beide Modelle vor und zeigen dir die Preis- und Leistungsunterschiede auf.
Hast du vielleicht Vorerkrankungen und bist dir unsicher, ob du den gewünschten Versicherungsschutz auch ohne Probleme bekommst? Dann stellen wir für dich gerne vorher eine
anonyme Risikovoranfrage.
Bekommst du, aufgrund deiner Vorerkrankungen, keinen sinnvollen Versicherungsschutz mehr? Dann kommt für dich vielleicht eine
Krankentagegeldversicherung ohne jegliche Gesundheitsprüfung in Frage.
Gerne unterstützen wir dich dabei den passenden Versicherungsschutz zu finden! Vereinbare gleich
hier ein
kostenloses Informationsgespräch.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
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