Lese auch: Die Besteuerung deiner ETFs und Fonds verändert sich ab 2025 deutlich – insbesondere durch die Vorabpauschale, mit der thesaurierende Fonds jährlich steuerlich belastet werden. In unserem Beitrag erklären wir dir verständlich, wie diese Vorabpauschale funktioniert, wie du sie einfach selbst berechnen kannst und wie Teilfreistellungen bei Aktien-ETFs, Mischfonds und Immobilienfonds deine Steuerbelastung effektiv reduzieren. Du erhältst zudem praktische Tipps, beispielsweise wie du sicherstellst, dass dein Verrechnungskonto ausreichend gedeckt ist, um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Außerdem zeigen wir dir, wie du durch clevere Gestaltungsmöglichkeiten, etwa den Versicherungsmantel, langfristig Steuerzahlungen auf Kursgewinne und Erträge reduzieren kannst. Informiere dich jetzt, um vorbereitet zu sein und deine ETF-Investments steuerlich geschickt auszurichten.
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ETF-Steuern: Antworten auf deine wichtigsten Fragen
ETF-Investoren aufgepasst – So meisterst du die Steuer auf deine Fonds

In unserem ersten Beitrag zur Vorabpauschale haben wir die grundlegenden Mechanismen dieser besonderen Steuer für Fondsanleger erklärt. Aufgrund des großen Interesses und zahlreicher Rückfragen unserer Leser wollen wir in diesem Beitrag tiefer in das Thema einsteigen und wichtige Detailfragen rund um die Vorabpauschale beantworten.
Wie funktioniert die Vorabpauschale?
Als Kapitalanleger zahlst du auf Dividenden und sonstige Erträge, die deine Fonds ausschütten, jedes Jahr Kapitalertragssteuer und gegebenenfalls auch Kirchensteuer. Für all deine Fonds, die diese Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen (thesaurieren), unterstellt das Finanzamt aufgrund der Thesaurierung einen fiktiven Ertrag. Dieser Ertrag wird Vorabpauschale genannt und muss von dir versteuert werden.
Die Vorabpauschale wird von deiner depotführenden Stellen automatisch berechnet. Der Rücknahmepreis eines Fonds zu Beginn des Kalenderjahres wird mit 70 Prozent des Basiszinses multipliziert.
Berechnung:
- Der Basiszins für das Jahr 2025 beträgt 2,53 %. Für 2024 lag er bei 2,29 %.
- Angenommen, der Rücknahmepreis deines Fonds liegt zum 01.01.2024 bei 10.000 €.
- Die Berechnung lautet: 10.000 € x 2,29 % x 0,7 = 160,30 € (sogenannter Basisertrag).
Von diesem Basisertrag werden eventuelle Teilausschüttungen abgezogen. Der verbleibende Betrag ist die zu versteuernde Vorabpauschale.
Weil es sich bei deinem Fonds um einen Aktien-ETF handelt, greift die steuerliche Teilfreistellung von 30 Prozent. Dem entsprechend werden nicht die vollen 160,30 € besteuert, sondern lediglich 160,30 € x 70 % = 112,21 €.
Wert | Berechnung |
---|---|
Rücknahmepreis Fonds (01.01.2024) | 10.000 € |
Basiszins 2024 | 2,29 % |
Basisertrag | 10.000 € × 2,29 % × 0,7 = 160,30 € |
Teilfreistellung (30 % für Aktien-ETFs) | 160,30 € × 70 % = 112,21 € steuerpflichtig |
Versteuerung (25 % Kapitalertragsteuer) | 112,21 € × 25 % = 28,05 € Steuer |
Bei Mischfonds beträgt die steuerliche Teilfreistellung 15 %. Bei offenen Immobilienfonds bei 60 % bis 80 %.
Durch die Teilfreistellung soll eine Doppelbesteuerung deiner Erträge vermieden werden.
In den ersten Wochen des Jahres 2025 führt deine Depotbank Kapitalertragssteuer und ggf. Kirchensteuer, von der Vorabpauschale direkt an das Finanzamt ab. Die Teilfreistellung wird dabei natürlich berücksichtigt.
Was passiert, wenn der Fonds Teilausschüttungen vornimmt?
Wenn dein Fonds nicht sämtliche Gewinne im Fondsvermögen belässt, sondern im Laufe des Jahres Teilausschüttungen (Dividenden oder Zinsen) an dich ausschüttet, werden diese ausgeschütteten Beträge von deiner Vorabpauschale abgezogen. Überschreiten diese Teilausschüttungen die Höhe der errechneten Vorabpauschale, entfällt die Vorabpauschale für das betreffende Jahr vollständig.
Nehmen wir an, dass dein Aktien-ETF in unserem Beispiel 100 € ausgeschüttet hat. Deine Vorabpauschale reduziert sich somit von 160,30 € auf 60,30 €. Unter Berücksichtigung der Teilfreistellung sind demnach 60,30 € x 0,7 = 42,21 € mit 25% Kapitalertragssteuer und ggf. Kirchensteuer für dich zu versteuern.
Muss die Vorabpauschale versteuert werden, wenn die tatsächliche Wertsteigerung darunter liegt?
Nein, wenn die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds geringer ausfällt als die Vorabpauschale, muss nur die tatsächliche Wertsteigerung versteuert werden. Liegt gar keine Wertsteigerung vor oder hat der Fonds sogar einen Verlust gemacht, entfällt die Steuerpflicht für die Vorabpauschale.
Wann ist die Steuer fällig und wird sie aus dem Fondsvermögen entnommen?
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird jeweils am ersten Werktag des Folgejahres fällig. Für das Steuerjahr 2025 ist das beispielsweise der 2. Januar 2026. Die Steuerzahlung erfolgt nicht aus dem Fondsvermögen, sondern wird von deinem Giro- oder Verrechnungskonto bei der depotführenden Bank eingezogen.
Wird die Vorabpauschale auf den Sparerpauschbetrag angerechnet?
Ja, liegen deine gesamten jährlichen Kapitalerträge einschließlich der Vorabpauschale unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 €, zahlst du keine Steuern. Hast du den Sparerpauschbetrag jedoch ausgeschöpft, fallen auf die Vorabpauschale Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Was passiert beim Verkauf der Fondsanteile?
Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird der erzielte Gewinn versteuert. Wichtig dabei: Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden von deinem Verkaufsgewinn abgezogen, sodass keine Doppelbesteuerung erfolgt.
Was geschieht, wenn der Veräußerungserlös niedriger als die Summe der Vorabpauschalen ist oder sogar ein Verlust entsteht?
Ist der Verkaufserlös niedriger als die Summe der bereits gezahlten Vorabpauschalen, entsteht steuerrechtlich ein Verlust in Höhe der Differenz. Solltest du sogar mit Verlust verkaufen, erhöht sich dieser um die gezahlten Vorabpauschalen. Diesen Verlust kannst du steuerlich mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.
Wir empfehlen
Die Vorabpauschale wirkt auf den ersten Blick kompliziert, bietet dir aber auch steuerliche Vorteile. Wichtig ist, gut informiert zu sein und rechtzeitig für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen, um Überraschungen zu vermeiden.
Möchtest du noch tiefer in das Thema einsteigen oder konkrete Fragen rund um dein Fondsdepot klären? Unsere Experten unterstützen dich gerne dabei, dein Depot optimal aufzustellen. Vereinbare hier dein kostenloses Erstgespräch bei uns.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
Über den Autor:
Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.
Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.
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