Steuerliche Vorteile für den Fondssparplan deines Kindes nutzen
Eine
Nichtveranlagungsbescheinigung
kann beim Kinderdepot sinnvoll sein, wenn die Kapitalerträge des Kindes über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und trotzdem voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Dann behält die Bank keine Kapitalertragsteuer ein und die Erträge bleiben direkt im Depot verfügbar.
Entscheidend sind aber die gesamten Einkünfte des Kindes, nicht nur das Depot. Deshalb sollten Eltern Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung, Kapitalerträge, BAföG, Familienversicherung und spätere Verfügungsmöglichkeiten gemeinsam prüfen.
Sobald du für dein Kind einen Fondssparplan einrichtest, ist es wichtig zu wissen, dass die darauf erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Die Bank behält die Kapitalertragssteuer in der Regel direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Doch es gibt Wege, diesen Steuerabzug zu vermeiden – und zwar durch eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung).
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Warum solltest du für dein Kind einen Fondssparplan einrichten?
Ein Fondssparplan für dein Kind ist eine der klügsten Entscheidungen, die du für die finanzielle Zukunft deines Nachwuchses treffen kannst. Dadurch sicherst du deinem Kind unter anderem diese Vorteile:
- Frühzeitiger Vermögensaufbau: Je früher du mit dem Sparen beginnst, desto mehr Zeit hat das investierte Geld, um sich zu vermehren. Durch den Zinseszinseffekt kann das Vermögen über die Jahre erheblich anwachsen, selbst wenn du nur kleine monatliche Beträge einzahlst. Ein Fondssparplan nutzt die Chancen der Kapitalmärkte und kann so langfristig eine solide finanzielle Grundlage für dein Kind schaffen.
- Finanzielle Unabhängigkeit und Bildung: Mit einem Fondssparplan kannst du deinem Kind den Einstieg in eine finanzielle Unabhängigkeit erleichtern. Der Plan kann dazu dienen, später eine Ausbildung, ein Studium oder sogar den Start ins Berufsleben zu finanzieren. Zudem lehrt ein solcher Sparplan dein Kind frühzeitig den verantwortungsvollen Umgang mit Geld und Investitionen.
- Steuerliche Vorteile: Die erwirtschafteten Erträge bleiben bis zum Erreichen des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Wenn du zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragst, können selbst höhere Kapitalerträge steuerfrei bleiben, was die Rendite deines Fondssparplans weiter steigert.
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Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine NV-Bescheinigung stellt sicher, dass für bestimmte Einkünfte deines Kindes keine Steuer abgeführt wird, weil diese unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen.
Für 2026 beträgt dieser Grundfreibetrag 12.348 Euro. Hinzu kommen bei Kapitalerträgen der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € und ggf. weitere steuerliche Pauschalen. Die konkrete Grenze sollte vor Antragstellung für das jeweilige Jahr geprüft werden.
Wichtig: Eine NV-Bescheinigung ist nur dann sinnvoll, wenn die jährlichen Kapitalerträge deines Kindes den Sparerpauschbetrag von 1.000 € überschreiten. Ist dies nicht der Fall, reicht es aus, einen
Freistellungsauftrag
bei der Bank zu stellen.
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Was bringt uns eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine NV-Bescheinigung ist ein wertvolles Tool,
um die Kapitalerträge deines Kindes steuerfrei zu behalten, wenn die Gesamteinkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Sie verhindert den automatischen Abzug der Kapitalertragssteuer durch die Bank, was euch Rendite und weniger bürokratischen Aufwand beschert. Statt jährlich Freistellungsaufträge zu stellen oder eine Steuererklärung abzugeben,
sorgt die NV-Bescheinigung dafür, dass sämtliche Erträge im Depot deines Kindes bleiben.
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Wann solltest du eine Nichtveranlagungsbescheinigung für dein Kind beantragen?
Es gibt klare Indikatoren dafür, wann eine NV-Bescheinigung sinnvoll ist:
- Zinserträge unter 1.000 Euro/Jahr: Hier reicht es, einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen. Eine Steuererklärung ist nicht notwendig.
- Zinserträge über 1.000 Euro/Jahr: In diesem Fall solltest du eine NV-Bescheinigung beantragen, um die Abführung der Kapitalertragssteuer zu vermeiden. Alternativ kannst du eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Steuer zurückzufordern.
Wenn die jährlichen Kapitalerträge deines Kindes den Sparerpauschbetrag von aktuell 1.000 Euro übersteigen, ist es sinnvoll, eine NV-Bescheinigung zu beantragen. Diese minimiert den bürokratischen Aufwand und verhindert, dass unnötige Steuern abgeführt werden.
So verändert sich dein Gewinn durch die Nichtveranlagungsbescheinigung:
Wichtig: Das ist nur der Steuerabzug bei der depotführenden Stelle. Ob am Ende tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt von den gesamten Einkünften des Kindes ab.
Steuerfrei bedeutet nicht automatisch folgenlos. Höheres Vermögen oder höhere Kapitalerträge können später beim BAföG oder bei der beitragsfreien Familienversicherung relevant werden. Deshalb sollte ein Kinderdepot nicht nur steuerlich, sondern immer auch mit Blick auf Ausbildung, Krankenversicherung und spätere Verfügungsmöglichkeiten geplant werden.
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Unser Tipp:
Behalte die Einkünfte deines Kindes im Blick und prüfe regelmäßig, ob sich eine NV-Bescheinigung lohnt. Eine rechtzeitige Beantragung kann dir viel Aufwand und unnötige Steuerabzüge ersparen.
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