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Organspende-Register 2024: Deine Entscheidung zählt!

11. März 2024

Am 18. März 2024 tritt das lang erwartete Organspende-Register in Kraft, ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Mangel an Spenderorganen in Deutschland.


Dieses Register ermöglicht es medizinischem Personal, schnell und zuverlässig festzustellen, ob eine Person der Organspende zugestimmt hat oder nicht.


Eine freiwillige und kostenlose Eintragung ist für dich ab diesem Datum möglich. Folge dazu einfach dem Link: Organspende-Register.



Du hast schon eine Patientenverfügung?


Aber was geschieht mit bereits festgelegten Wünschen in Patientenverfügungen und Organspendeausweisen? Keine Sorge, diese bleiben weiterhin gültig.


Das bedeutet, dass es nun drei Möglichkeiten gibt, deine Entscheidung zur Organspende aktiv festzuhalten. Es ist wichtig, dass jeder eine klare Entscheidung trifft, um im Ernstfall Klarheit zu schaffen.



Du hast noch keine Patientenverfügung? Und auch keine Vorsorgevollmacht?


Für viele Menschen ist das Thema Vorsorge immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Studien zeigen, dass ein Großteil der Bevölkerung weder über eine Patientenverfügung noch über eine Vorsorgevollmacht verfügt.


Das kann im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zu erheblichen Problemen führen. Ohne rechtskonforme Vollmachten kann eine Vertrauensperson nicht im Sinne des Betroffenen handeln. Sich lang hinausziehende rechtliche Auseinandersetzungen können gar die Folge sein.


Im Extremfall wird die sogenannte gesetzliche Betreuung bestellt, die über die weitere Behandlung entscheiden soll. Das ist dann im wahrsten Sinne des Wortes eine wildfremde Person, die allein darüber entscheiden darf, ob du operiert werden darfst, ob dein Bein amputiert werden soll oder ob die Geräte abgeschaltet werden.



Was ist die gesetzliche Betreuung?


Kannst du deine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln und deshalb auch keine Entscheidungen mehr im eigenen Interesse mehr für dich treffen, muss eine (gesetzliche) Betreuung eingeschaltet werden (Vgl. § 1896 BGB).


Hast du die entsprechenden Vollmachten vorher lückenhaft oder gar nicht oder nur mit Formfehlern an eine vertraute Person vergeben oder hast du vielleicht auch keine nahestehenden Menschen mehr, wird eine (fremde Person) vom Gericht als Betreuung eingesetzt.



Was darf die gesetzliche Betreuung entscheiden?


Die gesetzliche Betreuung darf nur über die Bereiche entscheiden, für welche sie vom Gericht explizit beauftragt worden ist. Die Entscheidungsbereiche können sein:


Gesundheitssorge

  • Ärztliche Behandlungen sicherstellen
  • Behandlungen im Krankenhaus veranlassen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Reha-Maßnahmen einleiten


Vermögenssorge

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen wirtschaftlich sinnvoll verwalten


Aufenthaltsbestimmung

  • geeigneten Wohnort finden
  • Leben in der eigenen Wohnung sichern
  • Interessen gegenüber einer Einrichtung vertreten
  • Mietverträge und Heimverträge prüfen und abschließen


 Behördenangelegenheiten

  • Interessen der Betreuten vertreten
  • Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
  • Ansprüche durchsetzen



Unser Kooperationspartner JURA DIEKT hilft dir gerne!


Die JURA DIREKT GmbH bietet eine einfache und effiziente Lösung, um Vorsorgedokumente rechtskonform zu erstellen.


Mit speziell entwickelter Software und der Unterstützung kooperierender Rechtsanwaltskanzleien können Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Testamente innerhalb von 90 Minuten erstellt werden.


Ein zusätzlicher digitaler Notfall-Ordner sorgt für die Übersichtlichkeit aller wichtigen Dokumente und erleichtert den Angehörigen die Situation im Ernstfall erheblich.



Wir empfehlen:


Denke bitte daran, dass eine klare Entscheidung zur Organspende sowie die Erstellung von Vorsorgedokumenten entscheidend sind, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.


Wir empfehlen, diese wichtigen Schritte nicht auf die lange Bank zu schieben.


Handle jetzt, um für dich und deine Familie Sicherheit zu schaffen.


Unter dem folgenden Link kannst du dich vorab kostenlos informieren, dir Informationsvorträge anschauen und dir sogar ein kostenloses Erstgespräch buchen: bamboo finance und JURA DIREKT


Wenn du über unseren Link gehst, erhältst du zudem noch den bamboo finance Rabatt.


Also worauf wartest du? Bleibe weiterhin selbstbestimmt und für alle Eventualitäten gerüstet!


Bis dahin, bleibe kritisch!

Dein Alex Kukovic

Über den Autor:

Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.


Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.

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