Persönliche Haftung im Cyberspace:
Was Geschäftsleiter über die NIS-2-Richtlinie wissen müssen!
Die NIS-2-Richtlinie der EU stellt Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) – vor neue Herausforderungen in der Cybersicherheit. Geschäftsleiter müssen sich nicht nur ihrer erweiterten Pflichten bewusst sein, sondern auch der Tatsache, dass sie
persönlich haftbar gemacht werden können. Mit der NIS-2-Richtlinie und dem StaRUG wächst die persönliche Haftung von Geschäftsleitern.
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) verschärft die Anforderungen an die Netz- und Informationssicherheit in der EU. Sie betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern weitet die Pflichten auch auf KMUs
aus, die in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport und Finanzwesen tätig sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Infrastruktur vor Cyberangriffen geschützt ist und umfassende Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden.
Laut der NIS-2-Richtlinie sind Unternehmen verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu minimieren. Mehr Informationen dazu findest du direkt auf der offiziellen Webseite der Europäischen Kommission.
Erweiterte Verantwortung der Geschäftsleitung
Die NIS-2-Richtlinie erhöht die Pflichten von Geschäftsleitern erheblich. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Unternehmen ein robustes Cybersicherheitsmanagementsystem einführt, um potenzielle Bedrohungen zu erkennen und darauf zu reagieren. Dazu gehören:
- Regelmäßige Risikobewertungen
der IT-Infrastruktur.
- Sicherheitsmaßnahmen umsetzen: Einführung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe.
- Schulungen für Mitarbeiter:
Sensibilisierung für Cybersicherheitsrisiken, um menschliche Fehler zu minimieren.
Glaubst Du, dass Dein Unternehmen vor Cyberangriffen sicher ist? KMUs stehen besonders im Fokus. Studien, sowie der
2024 Sophos Threat Report, zeigen, dass fast 50 % der Cyberangriffe KMUs betreffen. Viele dieser Angriffe führen zu erheblichen Datenverlusten und oft sogar zur Insolvenz des Unternehmens.
Ein weiteres Beispiel verdeutlicht, dass viele KMUs, die Opfer eines Cyberangriffs wurden, erheblich unter den Folgen leiden. Zwar ist es schwierig, eine spezifische Insolvenzquote zu nennen, aber das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
warnt davor, dass Unternehmen bei einer längeren Betriebsunterbrechung oder bei hohen finanziellen Schäden durch einen Cyberangriff ernsthaft gefährdet sind. Oft sind diese Unternehmen nicht ausreichend abgesichert oder haben keine geeigneten Notfallpläne,
was das Risiko einer Insolvenz erhöht.
Das BSI bietet
eine hilfreiche Broschüre mit Informationen zur Verbesserung der Cybersicherheit speziell für KMUs an. Diese informiert über grundlegende Maßnahmen zur Vermeidung von Cyberangriffen und kann dabei helfen, die richtigen Schritte zur Erhöhung der IT-Sicherheit zu unternehmen.
Persönliche Haftung: Gefahren für Geschäftsleiter
Die persönliche Haftung für Geschäftsleiter rückt nicht nur durch die NIS-2-Richtlinie, sondern auch durch das StaRUG
stärker in den Vordergrund. Du trägst als Geschäftsleiter die volle Verantwortung für die Sicherheit Deines Unternehmens. Was passiert, wenn Du dieser Verantwortung nicht gerecht wirst?
Laut § 1 StaRUG sind Geschäftsleiter verpflichtet, ein Frühwarnsystem für wirtschaftliche Risiken zu implementieren. Wenn diese Risiken nicht rechtzeitig erkannt und gemanagt werden, droht die persönliche Haftung, sogar mit dem Privatvermögen.
Praxisbeispiel: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) im Gesundheitssektor entschied sich im Jahr 2024, die Anforderungen der kommenden NIS-2-Richtlinie ernst zu nehmen, nachdem in der Region ein vergleichbares Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs wurde. Bei diesem Angriff wurden sensible Patientendaten gestohlen, was nicht nur zu einem erheblichen finanziellen Schaden führte, sondern auch das Vertrauen der Patienten untergrub.
Das MVZ führte daraufhin einen speziellen RiskCheck Cyber/IT durch. Dieser half, Schwachstellen in der IT-Sicherheitsinfrastruktur zu identifizieren und Maßnahmen umzusetzen, um die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie sicherzustellen. Dank des RiskChecks konnte das MVZ nicht nur seine Sicherheitsstandards erhöhen, sondern sich auch auf die kommenden Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorbereiten, sodass zukünftige Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung vermieden werden.
Spezieller RiskCheck Cyber/IT: Ihre Lösung zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie und des StaRUG
Mit unserem speziellen RiskCheck Cyber/IT bieten wir eine umfassende Lösung, um Geschäftsleitern zu helfen, sowohl die NIS-2-Richtlinie als auch das StaRUG zu erfüllen. Dieser spezialisierte RiskCheck konzentriert sich auf die Identifizierung von Schwachstellen in Deiner IT-Infrastruktur und bietet gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit.
Der spezielle RiskCheck Cyber/IT umfasst:
- Umfassende Risikoanalyse: Eine detaillierte Überprüfung Deiner Cybersicherheitsmaßnahmen und der allgemeinen Risikofrüherkennung.
- Individuelle Empfehlungen: Konkrete Maßnahmen zur Optimierung Deiner IT-Sicherheitsstandards und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
- Compliance-Garantie: Sicherstellung, dass Dein Unternehmen alle Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und des StaRUG erfüllt und Du als Geschäftsleiter vor persönlichen Haftungsansprüchen geschützt bist.
Wir empfehlen
Die persönliche Haftung von Geschäftsleitern ist mit der NIS-2-Richtlinie und dem StaRUG stärker in den Fokus gerückt. Du trägst nicht nur die Verantwortung für die IT-Sicherheit Deines Unternehmens, sondern auch für eine funktionierende Risikofrüherkennung. Mit dem speziellen RiskCheck Cyber/IT kannst Du die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Deine Haftungsrisiken minimieren.
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Mit nachhaltigen Grüßen
Dein Kevin Schlieper