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Das Pflegerisiko steigt – und trifft zunehmend auch Kinder: Pflegeversicherung & Pflegevorsorge

12. August 2025

Pflege ist längst kein Thema nur für Senioren!

Pflegebedürftigkeit betrifft die ganze Familie: Junge Mutter, Eltern und Kinder im Hintergrund – verdeutlicht die Notwendigkeit früher Absicherung durch eine private Pflegeversicherung.

Pflegebedürftigkeit nimmt in Deutschland rasant zu – und betrifft inzwischen Menschen jeden Alters.



Das Statistische Bundesamt schätzte Anfang 2023, dass erst Ende 2025 rund 6,8 Millionen Menschen pflegebedürftig sein würden. Doch dieser Wert wurde bereits Ende 2023 erreicht – nur zwei Jahre später lag die Zahl schon um 730.000 höher als prognostiziert.

Rund 80 % der Betroffenen sind 65 Jahre oder älter. Besorgniserregend ist jedoch vor allem der Anstieg bei Kindern und Jugendlichen: Der Medizinische Dienst berichtet, dass sich die Zahl der Pflegebegutachtungen in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht hat.

Grafik: Deutlicher Anstieg der Pflegebegutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland zwischen 2015 und 2024.

Quelle: Report Pflegebedürftigkeit - Medizinischer Dienst Bund

Für Ärzte und Familien bedeutet das: Pflege ist keine Randthematik mehr. Es braucht Antworten – von rechtlichen Ansprüchen bis zu praktischen Hilfen –, um Betroffene kompetent zu unterstützen.

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FAQ – Die 20 häufigsten Fragen zur Pflegeversicherung

Fröhliches älteres Paar sitzt eng umschlungen auf dem Sofa im Wohnzimmer. Das Bild steht für Lebensfreude, finanzielle Sicherheit und die Vorteile frühzeitiger Pflegevorsorge.

1. Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?

Pflegebedürftig bist du, wenn deine Selbstständigkeit dauerhaft (mindestens sechs Monate) durch körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen beeinträchtigt ist. Entscheidend ist nicht, ob du „bettlägerig“ bist, sondern ob du regelmäßig Unterstützung im Alltag brauchst – etwa beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Orientierung oder Medikamenteneinnahme.


Auch bei scheinbar geringen Einschränkungen kann bereits ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehen, insbesondere bei Pflegegrad 1.


Beispiele für Pflegebedürftigkeit:

  1. Ein 72-jähriger Rentner hat Arthrose in beiden Händen und Knien. Er ist zwar noch mobil, kann aber viele alltägliche Aufgaben nicht mehr selbst verrichten: Knöpfe schließen, sich die Schuhe zubinden, einkaufen gehen oder sich ohne Sturzgefahr duschen.
  2. Eine 65-jährige Frau lebt allein und ist körperlich fit, leidet aber unter einer beginnenden Alzheimer-Demenz. Sie vergisst regelmäßig, Mahlzeiten zuzubereiten, Medikamente einzunehmen oder Rechnungen zu bezahlen.
  3. Ein 5-jähriges Kind mit Down-Syndrom kann sich nicht selbst anziehen, benötigt Hilfe beim Toilettengang und muss beim Essen beaufsichtigt werden. Im Vergleich zu Gleichaltrigen hat es einen deutlich höheren Betreuungsbedarf.
älteres paar lächelt auf parkbank – symbol für rechtzeitige private pflegevorsorge mit pflegetagegeld- oder pflegerenterentenversicherung

Das Pflegerisiko: Sichere dein Vermögen und das deiner Kinder rechtzeitig ab!

Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Lebenserwartung und damit zu einer Zunahme der Pflegebedürftigkeit. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt häufig nur einen Teil der Kosten, sodass private Zusatzversicherungen notwendig sind, um finanzielle Belastungen zu vermeiden. Ein Beispiel für die hohen Kosten ist die stationäre Pflege, die im Durchschnitt über 4.500 Euro pro Monat verschlingt, wovon die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Bruchteil übernimmt. Kinder können rechtlich für die Pflegekosten ihrer Eltern haftbar gemacht werden, wenn deren Rücklagen aufgebraucht sind. Daher ist es wichtig, frühzeitig über geeignete Pflegeversicherungen nachzudenken, um sich und die Familie abzusichern.

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2. Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest und wie erfolgt die Begutachtung?

Die Begutachtung wird von deiner Pflegekasse in Auftrag gegeben und durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder andere Gutachterorganisationen (z. B. Medicproof) durchgeführt. Sie erfolgt meist im häuslichen Umfeld oder in der Pflegeeinrichtung.


Bewertet wird in sechs Modulen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Die Module werden gewichtet und mit Punkten bewertet. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad (1–5). Mehr Informationen zu den Modulen findest du hier

3. Gibt es Unterschiede bei der Pflegebegutachtung von Kindern?

Ja. Bei Kindern unter 18 Jahren wird nicht nur der Grad der Selbstständigkeit betrachtet, sondern auch wie stark die Entwicklung vom altersentsprechenden Normalverlauf abweicht. Es wird geprüft, in welchen Bereichen das Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen Hilfe benötigt. Bei Kindern unter 11 Jahren gelten vereinfachte Module.

4. Kann ein Pflegegrad auch bei psychischen Erkrankungen gewährt werden?

Ja, auch psychische Erkrankungen können zu einem Pflegegrad führen. Psychische Erkrankungen sind mittlerweile nämlich die Hauptursache für Ausfallzeiten: Im Jahr 2023 entfielen z.B. 41 % aller Neurenten wegen Erwerbsunfähigkeit auf Diagnosen wie Depressionen oder Angststörungen.

Einschränkungen bei Kommunikation, Alltagsstrukturierung oder sozialer Teilhabe können ebenso zu einer Einstufung führen – z. B. bei Demenz oder Autismus.

Junge Frau sitzt nachdenklich mit älteren Eltern am Tisch, Unterlagen und Laptop vor sich – Symbol für die emotionale und finanzielle Belastung durch Pflege und Elternunterhalt.

Elternunterhalt vermeiden: Jetzt rechtzeitig absichern!

Ein Pflegefall in der Familie kann schnell zur finanziellen Belastung werden – für dich und deine Liebsten. Wenn die Rente deiner Eltern nicht ausreicht, können Pflegeheimkosten und Unterhaltspflichten auf dich zukommen. In unserem Blog erfährst du, welche finanziellen Grenzen es gibt, wie du dich und deine Familie absichern kannst und welche Versicherungsstrategien wirklich helfen. Schütze dein Vermögen und plane klug – für eine sorgenfreie Zukunft. Jetzt informieren!

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5. Wie viele Pflegegrade gibt es und was sagen sie aus?

Es gibt fünf Pflegegrade:


  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege


Die Pflegegrade ersetzen seit 2017 die früheren Pflegestufen und ermöglichen eine differenziertere Einstufung, auch bei kognitiven oder psychischen Erkrankungen.

6. Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige durch die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Leistungen hängen in erster Linie vom Pflegegrad ab und ob du zu Hause (ambulant) oder in einem Pflegeheim (stationär) gepflegt werden musst. 

Diese Leistungen erhältst du bei ambulanter Pflege zu Hause:

Ambulant Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegesachleistung 0€ 796€ 1.497€ 1.859€ 2.299€
Pflegegeld 0€ 347€ 599€ 800€ 990€

Diese Leistungen erhältst du bei stationärer Pflege im Heim:

Stationär Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Teilstationäre Pflege 0€ 721€ 1.357€ 1.685€ 2.085€
Vollstationäre Pflege 0€ 805€ 1.319€ 1.855€ 2.096€
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7. Welche Zusatzleistungen können Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten?

Neben den unter Nr. 6 aufgezeigten Leistungen gewährt die Pflegeversicherung eine Vielzahl an Ergänzungen, die je nach Pflegesituation individuell beantragt und genutzt werden können.


Folgend zwei typische Beispiele zur Veranschaulichung:


Ambulante Pflege durch Angehörige:

  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung, Einkaufshilfen, Alltagsbegleiter etc.
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich, wenn pflegende Angehörige krank oder im Urlaub sind.
  • Kurzzeitpflege: Ebenfalls bis zu 1.774 Euro jährlich für vorübergehende vollstationäre Pflege – kombinierbar mit Verhinderungspflege auf max. 3.539 Euro.
  • Pflegehilfsmittel: Monatlich bis zu 40 Euro (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
  • Technische Pflegehilfsmittel: (z. B. Pflegebett, Hausnotrufsystem, Lagerungshilfen) – leihweise oder mit Zuzahlung.
  • Hausnotrufsystem: Übernahme der monatlichen Kosten durch die Pflegekasse bei Pflegegrad und häuslicher Versorgung.
  • Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme (z. B. Einbau von Haltegriffen, barrierefreier Umbau von Bad/WC, Treppenlifte).
  • Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen durch Pflegekassen.
  • Rentenversicherung für pflegende Angehörige: Beiträge übernimmt die Pflegekasse bei Pflege ab Pflegegrad 2.
  • Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige: Automatisch versichert.
  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen bei Pflege als Haupttätigkeit.


Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:

  • Zusätzliche Betreuung und Aktivierung im Heim: z. B. Alltagsgestaltung, Beschäftigung, Bewegungsförderung.
  • Leistungszuschläge zum Eigenanteil an den Pflegekosten – gestaffelt:
    – 15 % ab dem 1. Monat
    – 30 % ab dem 13. Monat
    – 50 % ab dem 25. Monat
    – 75 % ab dem 37. Monat
  • Ausbildungsumlage: Wird zentral über die Pflegekasse mitfinanziert, betrifft den Versicherten nicht direkt.
  • Pflegeberatung und Pflegegradüberprüfung durch den Medizinischen Dienst.

Pflegevorsorge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – deine Chance auf bezahlbaren Schutz!

Alle privaten Pflegeversicherungen setzen eine umfassende Gesundheitsprüfung voraus, bei der selbst kleinere Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen können. Gerade für Menschen mit Vorerkrankungen, psychischen Diagnosen oder familiärer Vorbelastung ist der Abschluss oft kaum noch möglich. Doch es gibt von Zeit zu Zeit auch Angebote, mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. Diese Tarife ermöglichen dir einen soliden Basisschutz – ohne langwierige Prüfverfahren. Jetzt informieren und prüfen lassen, ob einerdieser Tarife für dich in Frage kommt.

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8. Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege im Heim?

Trotz Leistungen der Pflegekasse bleibt ein erheblicher Eigenanteil bestehen – Tendenz steigend. Im ersten Jahr betragen die durchschnittlichen Eigenkosten über alle Pflegegrade hinweg etwa 2.900 € pro Monat

9. Erhalten Kinder andere Pflegeleistungen als Erwachsene?

Grundsätzlich haben Kinder mit einem Pflegegrad Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Erwachsene – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeiträge, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und Hilfsmittel.


Allerdings unterscheidet sich die Ausgestaltung in der Praxis: So gelten bei der Begutachtung altersabhängige Maßstäbe, da sich die Selbstständigkeit eines Kindes naturgemäß von der eines Erwachsenen unterscheidet. Zusätzlich können Kinder mit Pflegegrad Leistungen aus der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten: Zur Teilhabe an Bildung oder zur Unterstützung im sozialen Umfeld. Auch Krankenkassen fördern Maßnahmen speziell für pflegebedürftige Kinder, zum Beispiel durch zusätzliche Therapien oder familienunterstützende Dienste.

ein junges mädchen sitzt konzentriert und gesund bei abendlichem licht am schreibtisch und schreibt – symbolbild für die schüler-berufsunfähigkeitsversicherung und frühe absicherung der zukunft

Unser Tipp: Die Schüler-BU - Je früher, desto günstiger und leistet auch bei Pflegebedürftigkeit! 

Die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung (Schüler-BU) bietet im Vergleich zur Schulunfähigkeitsversicherung umfassenderen Schutz, indem sie die Schulzeit als vollwertige Tätigkeit anerkennt und spätere berufliche Risiken absichert. Besonders wichtig ist die Schüler-BU für Kinder, die später körperlich anspruchsvolle oder risikoreiche Berufe anstreben, da der Abschluss während der Schulzeit zu günstigeren Beiträgen führt. Bei der Auswahl solltest du auf flexible Bedingungen wie Nachversicherungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsprüfung achten. 

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10. Kann der Einstufung in den Pflegegrad widersprochen werden?

Ja. Nach Erhalt des Bescheids kann innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Dieser sollte gut begründet sein, idealerweise mit neuen ärztlichen Unterlagen. Bei Ablehnung des Widerspruchs ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

11. Kann der Pflegegrad später angepasst oder erneut beantragt werden?

Ja. Grundsätzlich kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads (Verschlechterungsantrag) gestellt. Spätestens bei Verschlechterung des Gesundheitszustands sollte sogar zeitnah einer gestellt werden, um ggf. höhere Leistungen rückwirkend in Anspruch nehmen zu können. 

12. Ist eine Pflegeversicherung für mich sinnvoll?

Ja unbedingt, denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt el nur einen Teil der tatsächlichen Kosten (s.o.). Eine private Pflegeversicherung kann – je nach Tarif – Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Tagegeld leisten und somit die finanzielle Lücke schließen. Sie ist auch für Kinder möglich. Es gilt: Je jünger, desto gesünder und günstiger. 

13. Warum sollte ich eine Pflegeversicherung abschließen?

Weil Pflege teuer ist und im Zweifel sogar deine Angehörigen für deine Pflegekosten aufkommen müssen. Wenn du stationär gepflegt werden musst, kommen schnell mal mehrere tausend Euro Eigenanteil auf dich zu. Kannst du die Kosten nicht selbst tragen, springt zunächst das Sozialamt ein.


Doch das Amt prüft fast im selben Atemzug die finanzielle Leistungsfähigkeit deiner Kinder. Wenn diese über dem Freibetrag liegen, kann sogenannter Elternunterhalt fällig werden.

Eine ausführliche Erläuterung zum Thema Elternunterhalt findest du in unserem Blogbeitrag: Wenn die Pflege der Eltern zur finanziellen Belastung wird – was du über Elternunterhalt wissen solltest

ärztin und finanzberater im gespräch über eine anonyme risikovoranfrage – beide prüfen vertraulich unterlagen in heller beratungssituation mit natürlichem licht, symbol für strukturierte vorabklärung bei absicherung wie berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankenversicherung

Unser Tipp: Die anonyme Risikovoranfrage!

Eine Risikovoranfrage (RVA) bietet die Möglichkeit, anonym eine Einschätzung von Versicherern über den eigenen Gesundheitszustand und die Annahmepolitik zu erhalten, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird. Dabei wird eine umfassende Sammlung von Arztberichten und Patientenakten anonymisiert eingereicht, und der Versicherungsmakler stellt Anfragen bei mehreren Gesellschaften. Dies ist sinnvoll, da jede Versicherung unterschiedliche Annahmerichtlinien hat und bestimmte Vorerkrankungen oder Hobbys unterschiedlich bewertet werden. Ein Vorteil der RVA ist, dass man ohne Risiko verhandeln kann, um die besten Konditionen zu erhalten, ohne in der Wagnisdatei der Versicherer vermerkt zu werden. Es ist ratsam, gründliche Informationen bereitzustellen und einen erfahrenen Makler zu beauftragen, um den besten Versicherungsschutz zu erhalten.

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14. Ich bin doch noch jung. Warum sollte ich jetzt schon eine Pflegeversicherung abschließen?

Weil dein Gesundheitszustand und dein Alter heute über deinen Beitrag von morgen entscheiden.

Je früher du eine Pflegeversicherung abschließt, desto günstiger ist der Beitrag – und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass du überhaupt noch versicherbar bist.


Viele Tarife setzen das Bestehen einer Gesundheitsprüfung voraus. Wer später chronisch krank wird, psychische Diagnosen bekommt oder bereits in Behandlung war, muss mit Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder gar einer Ablehnung rechnen.


Außerdem: Pflegebedürftigkeit ist längst kein reines „Altenheim-Thema“ mehr. Unfälle, Krebsdiagnosen oder psychische Erkrankungen können auch junge Menschen betreffen – teilweise mit langfristigen Folgen. Sogar Kinder und Jugendliche können betroffen sein (s.o.).

Pflegevorsorge: Je jünger, desto günstiger!

Alter Monatsbeitrag Pflegetagegeld Monatsbeitrag Pflegerente
10 36,27€ ---
20 32,94€ 150,52€
30 98,01€ 176,78€
40 145,35€ 230,86€
50 222,48€ 313,28€
60 Zu spät! Zu spät!

Berechnungsparameter:

Pflegetagegeld: PG1: 50€/ PG2: 800€/ PG3: 1.600€/ PG4: 2.600€/ PG5: 2.600€/ Feststellung der Pflegebedürftigkeit gem. SGB; Verzicht auf Karenzzeit; Laienpflege ohne Leistungskürzung; Beitragsbefreiung ab PG 2; Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht; Verzicht auf unzumutbare ärztliche Anweisungen

Pflegerente: PG1: 0€/ PG2: 800€/ PG3: 1.600€/ PG4: 2.600€/ PG5: 2.600€/ 80% Todesfallleistung

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15. Ich bin doch noch jung. Da sollte ich das Geld doch lieber in einen Fondssparplan investieren. Dann kann ich davon später locker meine Pflegekosten zahlen, oder?

Theoretisch ja – praktisch eher nicht.


Nehmen wir an du bist heute 40 Jahre alt und wirst mit 75 pflegebedürftig. Dann müsstet du mindestens 105€ monatlich investieren – und das auch konsequent – damit du genug Kapital anhäufen kannst, um wenigstens fünf Jahre lange einen Eigenanteil von 2.500€ tragen zu können.


Diese Rechnung basiert auf einer jährlichen Nettorendite von 6 % – also bereits nach Abzug von Inflation, Steuern und Fondskosten. Klingt machbar? Nur, wenn alles ideal verläuft.


Was passiert wenn,

  • du früher als mit 75 pflegebedürftig wirst – z. B. nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Krankheit?
  • du zwischendurch berufsunfähig wirst und deine Monatsrate nicht mehr bedienen kannst?
  • dein Depot aufgrund von Marktverlusten oder Krisen zum falschen Zeitpunkt weniger wert ist?
  • du das Geld zwischendurch für andere Notlagen brauchst – z. B. Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Pflege deiner Eltern?


Ein Investmentdepot ist keine zweckgebundene Absicherung. Es funktioniert nur dann, wenn du gesund, diszipliniert und wirtschaftlich stabil bleibst – jahrzehntelang. Eine private Pflegeversicherung hingegen sichert das konkrete Risiko direkt und garantiert ab. Sie greift sofort, auch wenn du schon in jungen Jahren pflegebedürftig wirst.

Ein Kleinkind trägt einen orangefarbenen Bauhelm und steht vor leuchtenden Börsenkurven auf einem Bildschirm. Die Szene wirkt kontrastreich und bedeutungsvoll – eine Metapher für Kindervorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und den vorausschauenden Vermögensaufbau ab jungen Jahren.

Unser Tipp: Mit der Investment-BU gehen keine Beiträge verloren! 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Kinder bietet den Vorteil, dass diese aufgrund ihres jungen Alters leichter einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten. Besonders interessant ist die Investment-BU (IBU), bei der Überschüsse in einen Investmentfonds oder ETF eingezahlt werden, wodurch sich ein steuerfreies Guthaben ansammelt, das spätestens am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Diese Kombination aus Schutz und Kapitalanlage macht die IBU zu einer attraktiven Option, da das investierte Geld nicht verloren geht, selbst wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt. Die IBU bietet langfristige finanzielle Vorteile im Vergleich zur klassischen SBU. Der frühe Abschluss sichert günstige Beiträge und ermöglicht eine flexible Anpassung der Versicherung, wenn das Kind älter wird.

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16. Welche Varianten einer Pflegeversicherung gibt es?

Pflege ist nicht gleich Pflege – und Vorsorge schon gar nicht. Je nach Ziel (flexibel, leistungsstark oder renditeorientiert) gibt es unterschiedliche Modelle mit ganz eigenen Stärken und Schwächen:


  • Pflegetagegeldversicherung: Reine Risikoversicherung. Zahlt im Leistungsfall einen fixen Tagessatz. Es erfolgt keine Rückzahlung der Beiträge, sollte der Pflegefall wider Erwarten nicht eintreten.
  • Pflegerentenversicherung: Monatliche Rentenzahlung bei Pflegebedürftigkeit. Die Höhe orientiert sich am Pflegegrad. Bei Nichtinanspruchnahme oder Ableben, erfolgt eine Kapitalauszahlung
  • Pflegekostenversicherung: Ebenfalls risikobasiert wie die Pflegetagegeldversicherung. Die Kostenerstattung (bis zu einer Obergrenze) ist zweckgebunden und muss durch Rechnungen belegt werden.


Eine fundierte Bewertung der einzelnen Modelle findest du im Blogbeitrag Pflegeversicherung: Sichere dein Vermögen und das deiner Kinder rechtzeitig ab!


  • Pflegeimmobilie: Sachwertlösung. Kein klassischer Versicherungsschutz, sondern eine Kapitalanlage mit regelmäßigen Mieterträgen, die zur Finanzierung der Pflegekosten genutzt werden können (indirekte Pflegevorsorge). Oft ist damit ein Vorbelegungsanspruch für einen Pflegeplatz vertraglich zugesichert, so dass man sich später nicht auch noch um einen Pflegeplatz bemühen muss. Die wichtigsten Informationen zur Pflegeimmobilie haben wir im Beitrag Mit Pflegeimmobilien doppelt vorsorgen: Vermögensaufbau und Pflegeabsicherung in einem! zusammengetragen.
Vater und Sohn sitzen im herbstlichen Garten mit Laubsäcken – Symbol für generationsübergreifende Vorsorge durch eine Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag.

Unser Tipp: Die Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag!

An einem sonnigen Herbsttag kommen Vater und Sohn beim Laubfegen ins Gespräch über das Risiko einer Pflegebedürftigkeit. Der Vater sorgt sich, dass sein Vermögen für Pflegekosten aufgebraucht wird, und der Sohn erklärt, dass auch er finanziell belastet werden könnte, wenn die Eltern ihre Pflege nicht mehr selbst zahlen können. Der Sohn schlägt eine Pflegerentenversicherung vor, die mit einem Einmalbeitrag das Vermögensrisiko absichert und gleichzeitig verzinst wird. Sie besprechen die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage, um den Gesundheitszustand des Vaters prüfen zu lassen. Schließlich vereinbaren sie einen Termin mit dem Berater, um die beste Lösung für sich zu finden.

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17. Warum sollte ich mich – zusätzlich zur Pflegeversicherung – auch um eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kümmern (Nachfolgeplanung)?

Eine Pflegeversicherung sichert dich finanziell ab, wenn du pflegebedürftig wirst – aber sie ersetzt keine persönlichen Entscheidungen, wenn du sie selbst nicht mehr treffen kannst.


Sobald du durch Unfall, Krankheit oder Demenz nicht mehr entscheidungsfähig bist, setzt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für dich ein. Das kann ein wildfremder Mensch sein, der dann über deine Gesundheit, Finanzen und deinen Aufenthaltsort bestimmen darf.


  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du selbst, wer dich im Ernstfall rechtlich vertreten darf – etwa ein nahestehender Angehöriger oder eine Vertrauensperson.
  • Mit einer Patientenverfügung regelst du vorab, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst – oder ablehnst – wenn du dich nicht mehr äußern kannst (z. B. Reanimation, künstliche Ernährung, Beatmung).



Gerade Ärzte erleben im Klinikalltag täglich, was passiert, wenn solche Regelungen fehlen: Patientenwünsche bleiben unberücksichtigt, Angehörige sind überfordert, das Gericht entscheidet.


Pflegevorsorge ohne rechtliche Vorsorge ist nur halb gedacht. Nur beides zusammen – finanzielle Absicherung und rechtswirksame Vertretung – garantiert, dass dein Wille respektiert wird, wenn du ihn selbst nicht mehr äußern kannst.


Informiere dich am besten direkt hier über die notwendige Nachfolgeplanung! 

✅ 100 Zeichen Pflegeimmobilien: stabile Rendite, soziale Wirkung. So investierst du langfristig sicher und sinnvoll.

Unser Tipp: Investiere in Pflegeimmobilien und sichere dir doppelte Vorteile!

Mit einer Pflegeimmobilie sicherst du dir nicht nur stabile Mieteinnahmen ohne Leerstandsrisiko , sondern genießt auch den Vorteil, dass der gesamte Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand vom Betreiber übernommen wird. Du profitierst von attraktiven steuerlichen Vorteilen, und als besonderen Bonus sicherst du dir heute schon einen Pflegeplatz für dich oder deine Familie – eine perfekte Kombination aus Vermögensaufbau und Pflegevorsorge.

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18. Wie können Hausärzte ihre Patienten bei Pflegebedürftigkeit unterstützen?

Hausärzte haben eine zentrale Lotsenfunktion im Pflegekontext – insbesondere bei älteren Patienten oder Menschen mit chronischen Erkrankungen.


So können Hausärzte ihre pflegebedürftigen Patienten unterstützen:



  • Einschätzung und Initiierung: Sie können als erste Stelle eine Pflegebedürftigkeit erkennen und zur Antragstellung bei der Pflegekasse raten – besonders, wenn Angehörige über zunehmende Einschränkungen berichten.
  • Erstellung medizinischer Unterlagen: Ein ausführlicher hausärztlicher Bericht (z. B. für den Medizinischen Dienst) mit Begründung des Hilfebedarfs, Diagnosen und Verlauf ist oft entscheidend für die Einstufung in einen angemessenen Pflegegrad.
  • Behandlung und Koordination: Viele Pflegebedürftige sind multimorbide und leiden gleichzeitig an mehrere chronischen Krankheiten. Hausärzte übernehmen die medizinische Versorgung, koordinieren Therapien, stellen Verordnungen aus (z. B. häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel) und arbeiten eng mit Pflegediensten zusammen.
  • Unterstützung bei Widerspruch: Wird ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt, können Hausärzte bei einem Widerspruch neue Befunde liefern und den Bedarf noch einmal klar begründen.
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19. Wie können Kinderärzte Familien mit pflegebedürftigen Kindern unterstützen?

Kinderärzte spielen eine zentrale Rolle in der frühen Erkennung und fachlichen Begleitung von Kindern mit erhöhtem Pflegebedarf.


Ihre Unterstützung kann auf mehreren Ebenen erfolgen:


  • Frühzeitige Einschätzung und Dokumentation: Kinderärzte sind oft die Ersten, die Auffälligkeiten in der körperlichen, kognitiven oder sozialen Entwicklung bemerken. Eine strukturierte Anamnese, Entwicklungsdokumentation und Einschätzung helfen, Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI früh zu erkennen und zu belegen.
  • Indikation für Gutachten: Ein kinderärztliches Attest mit klarer Beschreibung des Hilfebedarfs und der Abweichung vom altersgerechten Entwicklungsstand kann entscheidend sein, um einen möglichst hohen Pflegegrad durchzusetzen.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Kinderärzte sind wichtige Koordinatoren – etwa in der Kommunikation mit Sozialpädiatrischen Zentren, Logopäden, Ergotherapeuten, Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe.
  • Begleitung und Aufklärung: Eltern brauchen Orientierung. Kinderärzte können über die Unterschiede zwischen Pflegeleistungen, Eingliederungshilfe und medizinischer Versorgung aufklären – und bei der Antragstellung motivierend begleiten.
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20. Was solltest du jetzt als Erstes unternehmen, um dich und deine Familie gegen das Pflegerisiko zu schützen?


Der wichtigste Schritt ist: Warte nicht, bis es zu spät ist.


Pflegebedürftigkeit trifft dich oft unerwartet. Und sie betrifft nicht nur dich selbst, sondern auch deine Familie: Partner, Kinder, Eltern. Deshalb beginnt wirksame Pflegevorsorge nicht mit dem Abschluss einer Versicherung, sondern mit einem offenen Gespräch.


Es braucht eine ganzheitliche Vorsorgestrategie, die rechtlich, finanziell und organisatorisch abgerundet ist, und euch alle absichert.


Drei konkrete Schritte, die du jetzt gehen solltest, um dich und deine Familie gegen das Pflegerisiko abzusichern:


  1. Sprecht in der Familie über das Thema Pflege.
    Auch wenn es unangenehm ist: Klärt frühzeitig, wie ihr euch Pflege vorstellt, was ihr euch wünscht – und was im Ernstfall passieren soll. Wer übernimmt Verantwortung? Welche Vorstellungen gibt es zur Versorgung? Was ist finanziell machbar?
  2. Lass dich kompetent beraten.
    Die Pflegeversicherung, staatliche Leistungen, private Vorsorgeprodukte und rechtliche Regelungen greifen nur dann sinnvoll ineinander, wenn sie aufeinander abgestimmt sind. Eine professionelle Beratung hilft dir, Überblick und Struktur zu bekommen – auch für Angehörige.
  3. Triff die richtigen Vorsorgemaßnahmen.
    Ergänze den gesetzlichen Schutz durch eine individuelle Pflegeversicherung, sichere dich rechtlich durch Vollmachten ab und überprüfe auch, wie deine Eltern und Kinder versorgt sind.


Vereinbare jetzt dein kostenfreies Informationsgespräch – damit du in einer der sensibelsten Lebensphasen nicht unvorbereitet bist.


Bis dahin, bleibe kritisch!

Dein Alex Kukovic

Professionelles Porträt von Alexander Kukovic – Finanzberater für Ärzte. Das Bild zeigt ihn im Anzug am Konferenztisch, freundlich und kompetent im Blick, vor heller Kulisse mit Tageslicht. Ideal für Blog, Website oder Autorenprofil: vertrauenswürdig, klar und nahbar.

Über den Autor:

Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.


Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.

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