Warum das Altersvorsorgedepot für Mitglieder eines Versorgungswerks interessant werden kann, aber nicht automatisch zur Empfehlung wird
Wer als Arzt, Zahnärztin, Apotheker Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk ist, musste die Riester-Rente normalerweise nicht bei seiner Altersvorsorgestrategie berücksichtigen. Für viele Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe bestand
bislang keine Förderberechtigung. Und wenn nur mittelbar als sogenannter „Huckepack-Vertrag über den förderberechtigten Ehepartner“.
Mit der 2027 in Kraft tretenden Altersvorsorgereform ändert sich die Ausgangslage grundlegend:
Der Kreis der förderberechtigten Personen wird deutlich erweitert, neue Produktvarianten entstehen, darunter das kapitalmarktorientierte Altersvorsorgedepot.
Das Altersvorsorgedepot kann ab 2027 für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker interessant werden,
weil es eine staatlich geförderte Ergänzung zum Versorgungswerk ermöglicht. Eine automatische Empfehlung ist es aber nicht: Entscheidend sind Förderung, Kosten, Besteuerung, Krankenversicherungsstatus, Auszahlungsform und die letztendliche Einordnung in
die persönliche Rentenstrategie.
Dieser Beitrag zeigt nach heutigem Stand auf
- wer künftig förderberechtigt sein soll,
- welche Förderung in der Ansparphase möglich ist,
- wie die Rentenphase steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen ist und
- warum, insbesondere für die Beurteilung aus Sicht der Kammerberufe, nun noch mehr denn je die übergeordnete
Rentenstrategie entscheidend bleibt.
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Was ändert sich für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker?
Selbständige, Freiberufler, Angehörige von Kammerberufen, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekten, waren bei der bisherigen Riester-Förderung nicht automatisch unmittelbar förderberechtigt. Vielmehr haben sie die mittelbare Förderberechtigung mithilfe eines „Huckepack-Vertrags über den Ehepartner“ erlangt, was übrigens weiterhin, allerdings zu veränderten Konditionen, möglich sein wird.
Ab 2027 können auch
Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen von der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge profitieren.
Das bedeutet, dass im nächsten Jahr
ca. 600.000 Mediziner sowie
über 6 Millionen Freiberufler und Selbständige Zugang zu einem neuen, geförderten Altersvorsorgebaustein erhalten werden. Sie alle werden sich fragen, was sie davon halten sollen und ob die Produkte auch etwas für sie sein könnten.
Das Altersvorsorgereformgesetz sieht eine deutliche Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises vor. Durch eine Änderung in § 10a Abs. 1. EStG sollen zukünftig auch Steuerpflichtige begünstigt sein, die
- das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Einkünfte erzielen aus
- Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG
- selbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 – 3 EStG
- nicht-selbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG
- einer Pflichtmitgliedschaft im
Versorgungswerk
unterliegen
- Datenübermittlung für das Zulageverfahren gegenüber dem Versorgungswerk eingewilligt haben.
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Für Kammerberufe ist sind die Riester Änderungen besonders relevant, weil das Versorgungswerk in vielen Fällen weiterhin der zentrale Baustein der Altersvorsorge bleibt. Das Altersvorsorgedepot tritt daher nicht an die Stelle des Versorgungswerks, sondern kann ein
zusätzlicher, kapitalmarktorientierter Altersvorsorgebaustein sein.
Wichtig: Für konkrete Produktentscheidungen ist es noch zu früh. Für die strategische Vorbereitung ist jetzt jedoch der richtige Zeitpunkt.
Warum sollten sich Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit dem Altersvorsorgedepot beschäftigen?
Das Altersvorsorgedepot kann für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vor allem dann interessant sein, wenn
- Kosten,
Fondsauswahl und Auszahlungsbedingungen attraktiv sind,
- Förderung
und
Steuervorteile
überwiegen,
- eine
kapitalmarktorientierte
Ergänzung zum Versorgungswerk gewünscht ist,
- ein befristeter
Auszahlplan
das Rentenkonzept ergänzen soll,
- Vorerkrankungen
vorhanden sind, die sich lebensverkürzend auswirken können usw.
Gerade für Mitglieder eines Versorgungswerks gilt deshalb umso mehr:
Nicht das Produkt entscheidet zuerst, sondern die übergeordnete Rentenplanung.
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Wie funktioniert die Förderung in der Ansparphase?
Die Reform soll die Förderung einfacher und transparenter machen. Die Förderung wird deshalb künftig stärker an den Eigenbeitrag gekoppelt.
Vorgesehen sind insbesondere:
- Grundzulage: Bis zu 540 Euro pro Jahr. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50% Zulage; für die weiteren Beiträge bis 1.800 Euro gibt es 25% Zulage
- Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr
- Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung: Zusätzlich kann sich je nach steuerlicher Situation ein zusätzlicher Steuervorteil ergeben
Ähnlich wie bei der Basisrente oder der betrieblichen Altersvorsorge, kann
der „geschenkte“ Förderbeitrag einen signifikanten Teil zur Lukrativität dieser neuen Altersvorsorgemöglichkeit ausmachen.
Gleichzeitig bleibt entscheidend, wie hoch die tatsächlichen Produktkosten sind und welche Renditechancen nach Kosten realistisch bleiben.
Hiergegen soll vor allem das
Standarddepot
Abhilfe schaffen. Eine stärkere Kapitalmarktorientierung und ein 1%-iger Kostendeckel sollen zumindest
in der Ansparphase eine günstige Kapitalanlagemöglichkeit bieten.
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Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Rentenphase besteuert?
Die steuerliche Grundlogik der geförderten Altersvorsorge bleibt erhalten: Die Ansparphase wird gefördert und nicht laufend besteuert (Steuerstundung). Die Rentenphase wird höher besteuert als die nicht geförderte Altersvorsorge.
Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen - unabhängig davon, ob im Rahmen eines Auszahlplans oder als lebenslange Leibrente erhalten - werden nach § 22 Nr. 5 EStG
nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
Praxis-Hinweis: Die steuerlichen Auswirkungen sollten immer von einer professionellen
Steuerberatung
individuell berechnet werden. Die Auswirkungen können für Ansparphase und Rentenphase unterschiedlich ausfallen.
Was gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung?
Neben der Besteuerung ist ebenso die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung relevant. Besonders
sorgfältig prüfen sollten dies freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die im Rentenalter voraussichtlich nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind.
Der Grund: Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten kann die gesamte
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
für die Beitragsbemessung herangezogen werden, so auch die Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot (Vgl. § 240 SGB V). Deshalb sollte vor Abschluss geprüft werden, ob und in welcher Höhe spätere Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot beitragspflichtig sein können.
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sollten ihre Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung vorab genau prüfen. Der Abzug von diesen Pflichtbeiträgen würde sich signifikant auf die Lukrativität des Altersvorsorgedepots auswirken.
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Auszahlplan oder lebenslange Rente?
In der Rentenphase wird die Wahl zwischen einem
befristeten Auszahlplan und einer
lebenslangen Verrentung besonders wichtig. Ein Auszahlplan kann
mehr Flexibilität bieten und besser zu Personen passen, die bereits über das Versorgungswerk eine lebenslange Basisversorgung erwarten. Eine lebenslange Verrentung kann dagegen sinnvoll sein, wenn das
Langlebigkeitsrisiko
zusätzlich abgesichert werden soll.
Mehr Informationen dazu liefern wir in unserem Beitrag
Altersvorsorgereform, Altersvorsorgedepot, Riester 2.0, ETF-Rente: Was bisher bekannt ist
Worauf sollten Ärzte, Zahnärzte und Apotheker achten?
Das Gesetz wurde erst vor kurzem verabschiedet und wird erst im Januar 2027 in Kraft treten.
Es fehlen noch
verbindliche Produktbedingungen, konkrete Kostenmodelle, Fondsauswahlen, Rentenfaktoren, Auszahlungsmodelle und Wechselbedingungen.
Bevor eine Entscheidung dafür oder dagegen getroffen wird, sollten nicht nur diese Fragen beantwortet werden:
- Wie hoch wird meine Rente aus dem
Versorgungswerk
voraussichtlich sein?
- Bin ich im Rentenalter in der gesetzlichen
Krankenversicherung
pflichtversichert oder freiwillig versichert oder privat krankenversichert?
- Werden von meiner späteren Auszahlung noch
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen?
- Wie wirkt sich das Altersvorsorgedepot
steuerlich
in der Anspar- und Rentenphase für mich aus?
- Wie flexibel möchte ich auf das Produkt
Einfluss
nehmen können?
- Passt ein Auszahlplan besser zu meinem
Rentenkonzept
als eine lebenslange Verrentung?
- Was passiert mit dem
Guthaben, wenn ich vor oder nach Rentenbeginn versterbe?
- Benötige ich Kapital für den Erwerb oder die energetische Sanierung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie?
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So können Ärzte, Zahnärzte und Apotheker vorgehen
Die Altersvorsorgereform eröffnet spannende und flexible neue Möglichkeiten. Gerade für Selbständige, Freiberufler, Angehörige von Kammerberufen, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Architekten, lohnt es sich deshalb,
das Thema nicht zu
ignorieren.
Gleichzeitig besteht aktuell
kein Grund für vorschnelle Entscheidungen.
Sinnvoll sind jetzt drei Schritte:
- Bestehende Altersvorsorge analysieren: Welche Leistungen sind aus Versorgungswerk, privater Vorsorge, Immobilien und Kapitalanlagen realistisch zu erwarten?
- Steuer- und Krankenversicherungssituation prüfen: Welche Auswirkungen hätte ein geförderter Altersvorsorgevertrag in Anspar- und Auszahlungsphase?
- Entscheidungskriterien festlegen: Welche Rolle soll das Altersvorsorgedepot im persönlichen Rentenkonzept übernehmen: Sicherheit, Renditechance, Flexibilität oder lebenslange Zusatzrente?
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Fazit zum Altersvorsorgedepot: Interessant, aber kein Selbstläufer
Die sich aus den Reformen ergebenden Fördermöglichkeiten und Produktlösungen können für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker interessant werden. Besonders
die Kombination aus staatlicher Förderung, Kapitalmarktorientierung und flexibleren Auszahlungsoptionen kann eine gute Ergänzung zum Versorgungswerk sein.
Eine
pauschale Empfehlung wäre dennoch falsch, weil es dafür einfach noch zu früh ist.
Deshalb empfehlen wir:
Erst prüfen, dann entscheiden.
Du bist Arzt, Zahnärztin oder Apotheker und möchtest wissen, ob das Altersvorsorgedepot zu deiner Rentenstrategie passt?
Du hast schon einen Riester-Vertrag und weißt nicht, was du damit machen sollst?
Du hast jetzt schon
Fragen, die du beantwortet wissen möchtest?
Dann ist
jetzt
der richtige Zeitpunkt für eine
ausführliche Prüfung, um vorbereitet zu sein.
Bis dahin. Bleib kritisch!
Dein Alex Kukovic
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Altersvorsorgedepot: So kannst du jetzt vorgehen - Drei Schritte zur passenden Wahl
Sowohl Menschen mit Riester-Verträgen der alten Welt als auch Interessenten der neuen Generation dürfen aktuell vor allem eines tun:
Abwarten und sich vorbereiten
Auch denjenigen mit einem
Wohnriester-Vertrag ist keine Eile geboten. 😉
Denn weder sind schon alle Vorgaben
vollständig in Produktbedingungen übersetzt worden, noch hat der Markt sich über
Angebot und Nachfrage austariert.
Erfahrungsgemäß
entwickeln sich neue Produktwelten erst über den Wettbewerb. Die ersten Angebote müssen nicht automatisch die besten Angebote sein.
Je nachdem, ob du schon einen Riester-Vertrag hast und/ oder eine übergeordnete Rentenplanung verfolgst, kannst du gerne diese
drei Schritte anwenden.
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Schritt 1: Konzeptionelle Einordnung in deine Rentenplanung
Nicht das Produkt entscheidet über eine gute Altersvorsorge, sondern das dahinterliegende Konzept. Ob
Vermögenshaus oder
Drei-Topf-Modell, nur wer seine Produkte optimal aufeinander abgestimmt hat, setzt
jeden Euro effizient ein.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden:
- Welche Funktion hat
Riester
für dich
bisher
erfüllt oder auch nicht?
- Welche
Funktion
könnten die neuen Varianten künftig erfüllen?
- Passt das Produkt zu deiner
Lebenssituation
und deinen
Rentenvorstellungen?
- Welches
Anlageziel möchtest du damit verfolgen?
- Welche
Risiken
möchtest du abdecken?
- Musst du an
Hinterbliebene
und
Erben
denken?
- Gibt es ein
anderes Produkt, mit dem du deine Euros effizienter einsetzen kannst?
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Schritt 2: Bestandsvertrag analysieren
Bestehende Riester-Verträge sollten, wenn nicht schon geschehen, bereits
heute geprüft werden. Nicht, um vorschnelle Entscheidungen zu treffen, sondern
um zu wissen, was vorhanden ist und wie gut es arbeitet.
Eine Analyse kann zeigen, ob z.B. eine Beitragsanpassung, Beitragsfreistellung, ein Fondswechsel, eine Zulagenprüfung oder eine strategische Weiterführung sinnvoll ist.
Gerade wenn
Zulagen nicht optimal genutzt werden,
Fonds schlecht gewählt oder die
Vertragskosten zu hoch sind, kann bereits heute Handlungsbedarf bestehen.
Deshalb gilt: Erst
prüfen, dann entscheiden.
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Schritt 3: Neue Angebote analysieren und vergleichen
Sobald konkrete Angebote auf dem Markt sind und dieser sich auch noch etwas eingependelt hat, sollte
auf Herz und Nieren geprüft werden. Hier
ein Firstmover zu sein, ist vielleicht nicht unbedingt ratsam.
Neben den bereits erwähnten
Kriterien wie Fondsauswahl,
Kostenbelastung, Verrentungskonditionen, Förderung und Besteuerung können nämlich weitere Änderungen einen erheblichen Einfluss auf die individuelle Bewertung haben:
- Welche Formen des
Todesfallschutzes vor und während der Rentenphase werden möglich sein?
- Welche
Erben
können wann und wie Leistungen erhalten?
- Wie sind die
Wechselkonditionen für bestehende Verträge?
- Gibt es einen
garantierten
Rentenfaktor?
- Über welche Anlageform wird die
Kapitalgarantie
sichergestellt?
- Welche
Kosten
entstehen in der Renten- und welche in der Auszahlphase?
- Wie flexibel ist das
Ablaufmanagement?
- Wird ein
Rebalancing
möglich sein?
- Was kostet ein Wechsel in ein
Verrentungsprodukt?
- Was passiert mit dem bisherigen „Huckepackvertrag“ des Ehepartners?
- Welche Konditionen gelten jetzt für
Wohnriester?
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