Warum Du als Arzt schon heute über deine Beiträge
im Ruhestand nachdenken solltest
Ärzte sollten ihre Krankenversicherung nicht nur für die aktive Berufsjahre planen, sondern auch für den Ruhestand. Denn bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung können Versorgungswerksrente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und weitere Einkünfte beitragspflichtig werden, während PKV-Beiträge grundsätzlich nach Tarif und nicht nach Einkommen kalkuliert werden. Entscheidend ist eine saubere Szenarienkalkulation mit Versorgungswerk, gesetzlicher Rente, Pflegepflichtversicherung, Beitragsbemessungsgrenze, PKV-Tarif, Beitragsentlastung und weiteren Ruhestandseinkünften.
Warum Du als Arzt schon heute über deine Beiträge im Ruhestand nachdenken solltest
Viele Jungmediziner beschäftigen sich bei der Wahl zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung vor allem mit aktuellen Beiträgen und Leistungen.
Was dabei oft vergessen wird:
Auch im Ruhestand musst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und die können sich dramatisch unterscheiden.
Wer als Ruheständler in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert ist, zahlt seine Krankenversicherungsbeiträge auf alle Einkunftsarten – so auch auf Kapitelerträge und Mieteinnahmen. Das kann schon über wenige Jahre ein Vermögen kosten.
Die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist also eine
Lebenszeitentscheidung. Wer sich heute für ein System entscheidet, legt damit bereits indirekt die Beitragsstruktur für seinen Ruhestand fest.
Dieser Beitrag zeigt dir anhand konkreter Rechenbeispiele, wie unterschiedlich die Belastung im Ruhestand ausfallen kann – je nachdem, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
Ärzte planen ihren Ruhestand oft über das Versorgungswerk. Was dabei schnell übersehen wird: Auch im Ruhestand müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
Ob ein Arzt freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, kann dabei erhebliche Auswirkungen auf die spätere Liquidität haben.
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Rechtlicher Rahmen: Welche Zuschüsse gibt es im Ruhestand?
Ein Zuschuss zur Krankenversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung kommt
nur dann in Betracht, wenn eine gesetzliche Rente bezogen wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der gesetzlichen Bruttorente und nicht nach einer Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk.
Bei einer Versorgungswerksrente gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung. Auch das Versorgungswerk selbst zahlt i.d.R. keinen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Für Ärzte ist dieser Punkt besonders wichtig, weil viele im Ruhestand vor allem eine Rente aus dem Versorgungswerk beziehen. Wer zusätzlich eine gesetzliche Rente erhält, muss den möglichen Zuschuss gesondert prüfen.
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Ein freiwillig gesetzlich versicherter Arzt mit 8.000 € monatlichem Gesamteinkommen zahlt im Ruhestand nach heutiger
Beitragsbemessungsgrenze rund 246.000 € an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis zum 85. Lebensjahr.
In der PKV wären es bei einem angenommenen Gesamtbeitrag von 700 € monatlich rund 151.000 €. Der Unterschied liegt in diesem Beispiel bei rund 95.000 €.
Wichtig: Auf eine Versorgungswerksrente gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung. Auch das Versorgungswerk zahlt i.d.R. keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Rechenbeispiel - Ein Systemvergleich
Ein bisher im Krankenhaus angestellter Arzt und geht mit 67 Jahren in den Ruhestand. Er ist verheiratet, hat zwei mittlerweile erwachsene Kinder und bekommt eine monatliche Bruttorente i.H.v. 5.000€ aus dem Versorgungswerk.
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Berechnung 1: Freiwillig gesetzlich krankenversichert (GKV)
Der Arzt ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Seine Krankenkasse hat einen Beitragssatz von 14,6 % und erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,5 %. Zusätzlich fällt Pflegepflichtversicherung i.H.v. 3,6 % an.
- Bruttorente aus dem Versorgungswerk: 5.000 €
- Beitragssatz GKV: 14,6 % + 2,5 % = 17,1 %
- Monatsbeitrag GKV: 5.000 € × 17,1 % = 855 €
- Monatsbeitrag Pflegepflichtversicherung: 5.000 € × 3,6 % = 180 €
Gesamtbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung: 1.035 €
Da es sich im Beispiel ausschließlich um eine Rente aus dem Versorgungswerk handelt, gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung und keinen Zuschuss des Versorgungswerks.
Eigenanteil Kranken- und Pflegeversicherung: 1.035 €
Bis zu seinem 85. Lebensjahr würde der Arzt somit rund
223.560 € an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zahlen.
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Berechnung 2: Privat krankenversichert (PKV)
Der Arzt ist privat krankenversichert und zahlt im Beispiel einen Gesamtbeitrag von 700 €. Davon entfallen 100 € auf die Pflegepflichtversicherung.
Da es sich im Beispiel ausschließlich um eine Rente aus dem Versorgungswerk handelt, gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung und keinen Zuschuss des Versorgungswerks.
Eigenanteil Kranken- und Pflegeversicherung: 700 €
Bis zu seinem 85. Lebensjahr würde der Arzt somit rund
151.200 € an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zahlen.
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Berechnung 3: Freiwillig gesetzlich krankenversichert (GKV) mit weiteren Einkünften
Der Arzt erhält weiterhin eine Bruttorente aus dem Versorgungswerk i.H.v. 5.000 €. Zusätzlich erzielt er monatliche Mieteinnahmen i.H.v. 2.000 € und Kapitalerträge i.H.v. 1.000 €.
Damit liegt sein Gesamteinkommen bei 8.000 €. Für die Beitragsberechnung ist jedoch die
Beitragsbemessungsgrenze maßgeblich. Im Beispiel wird daher maximal ein Einkommen von 5.512,50 € berücksichtigt.
- Versorgungswerksrente: 5.000 €
- Weitere beitragspflichtige Einkünfte bis zur
Beitragsbemessungsgrenze: 512,50 €
- Beitragssatz auf die Versorgungswerksrente: 14,6 % + 2,5 % = 17,1 %
- Beitragssatz auf sonstige Einkünfte: 14,0 % + 2,5 % = 16,5 %
- Monatsbeitrag GKV auf die Versorgungswerksrente: 5.000 € × 17,1 % = 855 €
- Monatsbeitrag GKV auf sonstige Einkünfte: 512,50 € × 16,5 % = 84,56 €
- Monatsbeitrag Pflegepflichtversicherung: 5.512,50 € × 3,6 % = 198,45 €
Gesamtbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung: 1.138,01 €
Da es sich im Beispiel ausschließlich um eine Rente aus dem Versorgungswerk und weitere private Einkünfte handelt, gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung und keinen Zuschuss des Versorgungswerks.
Eigenanteil Kranken- und Pflegeversicherung: 1.138,01 €
Bis zu seinem 85. Lebensjahr würde der Arzt somit rund
245.810 € an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zahlen.
Gerade bei Ärzten lohnt sich eine Szenarienrechnung. Ein angestellter Oberarzt, ein niedergelassener Praxisinhaber, ein Arzt mit Immobilienvermögen oder ein später weiterarbeitender Honorararzt können im Ruhestand völlig unterschiedliche beitragspflichtige Einkünfte haben.
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Warum die GKV für Ärzte im Alter sehr teuer werden kann:
Dass Ärzte eine hohe Rente haben und im Ruhestand auch noch weitere Einkünfte, wie Mieteinnahmen, erzielen, ist durchaus wahrscheinlich. Je höher das Einkommen, desto höher auch die Beitragsbelastung als freiwillig gesetzlich Versicherter.
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Deine Krankenversicherung im Ruhestand - Was du jetzt tun solltest:
- Bewusst machen: Sprich mit deiner Familie über die langfristigen Folgen deiner Krankenversicherungswahl – auch mit Blick auf deinen Ruhestand.
- Analyse einholen: Lass dir deine persönliche Beitragsbelastung im Ruhestand für GKV und PKV anhand konkreter Rechenbeispiele durchrechnen (Szenarienkalkulation).
- Entscheidung langfristig treffen: Triff heute die Entscheidungen, die morgen den Unterschied für dich ausmachen – für planbare Beiträge, eine bessere Gesundheitsversorgung und finanzielle Stabilität im Ruhestand.
Du möchtest wissen,
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Fazit: Die Wahl der Krankenversicherung ist eine Lebenszeitentscheidung!
Für Mediziner, die im Laufe ihres Berufslebens überdurchschnittliche Einkünfte erzielen und im Ruhestand mit einer stabilen Versorgung aus dem Versorgungswerk rechnen können, ist die Entscheidung zwischen GKV und PKV keine kurzfristige, sondern eine für das ganze Leben.
Nicht nur, dass die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen heute schon ohne Grenze steigen. Zusätzlich werden sie im Ruhestand auf das
gesamte Einkommen
berechnet. Dazu zählen Mieten, Kapitalerträge und Honorare.
Wichtig: In bestimmten Konstellationen können bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung auch Ehegatteneinkünfte für die Beitragsbemessung eine Rolle spielen.
Die Folge: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt im Alter oft deutlich mehr, als er je erwartet hätte.
Die Private Krankenversicherung hingegen kalkuliert einkommensunabhängig. Darüber hinaus entfallen mit Eintritt in den Ruhestand Beitragsbestandteile (Krankentagegeld ab Renteneintritt und gesetzlicher Zuschlag ab dem 60. Lebensjahr). Gleichzeitig profitieren privat Versicherte auch im Alter weiterhin von einer individuellen Versorgung, einem offenen Hilfsmittelkatalog und kürzeren Wartezeiten.
Wer heute versicherungsfrei ist, sollte die Weichen bewusst stellen – und auch an morgen denken.
Die PKV kann für Ärzte langfristig sehr attraktiv sein, insb. bei hohem Einkommen, guter Gesundheit und passendem Tarif. Sie ist aber keine automatische Empfehlung. Vor einer Entscheidung müssen Gesundheitszustand, Familienplanung, Praxisstatus, Leistungswünsche, Beitragsentwicklung, Tarifqualität, Alterrückstellungen und Ruhestandsplanung gemeinsam geprüft werden.
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Deine Krankenversicherung im Ruhestand - Was du jetzt tun solltest:
- Bewusst machen: Sprich mit deiner Familie über die langfristigen Folgen deiner Krankenversicherungswahl – auch mit Blick auf deinen Ruhestand.
- Analyse einholen: Lass dir deine persönliche Beitragsbelastung im Ruhestand für GKV und PKV anhand konkreter Rechenbeispiele durchrechnen (Szenarienkalkulation).
- Entscheidung langfristig treffen: Triff heute die Entscheidungen, die morgen den Unterschied für dich ausmachen – für planbare Beiträge, eine bessere Gesundheitsversorgung und finanzielle Stabilität im Ruhestand.
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Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic