Warum Du als Arzt schon heute über deine Beiträge
im Ruhestand nachdenken solltest
Ein freiwillig gesetzlich versicherter Arzt mit 8.000 € monatlichem Einkommen zahlt im Ruhestand bis zu 260.000 € an Beiträgen. In der PKV wären es nur rund 75.000 € – ein Unterschied von über 185.000 €.
Die GKV verlangt Beiträge auf sämtliche Einkünfte, während die PKV einkommensunabhängig kalkuliert.
Für Ärzte kann diese Entscheidung lebenslang finanzielle Auswirkungen haben.
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Warum Du als Arzt schon heute über deine Beiträge im Ruhestand nachdenken solltest
Viele Jungmediziner beschäftigen sich bei der Wahl zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung vor allem mit aktuellen Beiträgen und Leistungen.
Was dabei oft vergessen wird:
Auch im Ruhestand musst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und die können sich dramatisch unterscheiden.
Wer als Ruheständler in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert ist, zahlt seine Krankenversicherungsbeiträge auf alle Einkunftsarten – so auch auf Kapitelerträge und Mieteinnahmen. Das kann schon über wenige Jahre ein Vermögen kosten.
Die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist also eine
Lebenszeitentscheidung. Wer sich heute für ein System entscheidet, legt damit bereits indirekt die Beitragsstruktur für seine Ruhestand fest.
Dieser Beitrag zeigt dir anhand konkreter Rechenbeispiele, wie unterschiedlich die Belastung im Ruhestand ausfallen kann – je nachdem, ob du in der gesetzlich oder privat versichert bist.
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Rechtlicher Rahmen: Welche Zuschüsse gibt es im Ruhestand?
Unabhängig des Versicherungssystems, erhalten Rentner von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Zuschuss i.H.v. mindestens 7,3% der gesetzlichen Bruttorente (Vgl. § 106 SGB VI).
7,3% entsprechen dem aktuellen hälftigen Beitragssatz der GKV. Zusätzlich erhältst du einen Zuschuss von 0,8% . die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Für die Pflegepflichtversicherung bekommst du hingegen keinen Zuschuss.
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Rechenbeispiel – Ein Systemvergleich
Ein bisher im Krankenhaus angestellter Arzt geht mit 67 Jahren in Ruhestand. Er ist verheiratet, hat zwei mittlerweile erwachsene Kinder und bekommt eine monatliche Brutto i.H.v. 5.000€ aus dem Versorgungswerk.
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Berechnung 1: Freiwillig gesetzlich krankenversichert (GKV)
Der Arzt ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Seine Krankenkasse hat einen Beitragssatz von 14,6% und erhebt einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent.
- Bruttorente: 5.000€
- Beitragssatz GKV: 14,6% + 2,5% = 17,1%
- Monatsbeitrag GKV: 5.000€ * 17,1% = 855€
- Monatsbeitrag Pflege: 5.000€ * 3,6% = 180€
Gesamtbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung: 1.035€
- Zuschuss DRV: 5.000€ * 8,15% = 407,50€
Eigenanteil Kranken- und Pflegeversicherung:
1.035€ - 407,50€ =
627,50€
Bis zu seinem 85. Lebensjahr würde der Arzt somit
über 135.000€ nur an Krankenkassenbeiträge zahlen.
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Berechnung 2: Privat krankenversichert (PKV)
Der Arzt ist nun privat krankenversichert und liegt bei einem Gesamtbeitrag von lediglich 700 € - davon entfallen 100€ auf die Pflegepflichtversicherung – weil er sich schon in jungen Jahren bei einem stabilen Krankenversicherungsunternehmen privatversichert hat.
- Zuschuss DRV: 5.000€ * 8,15% = 407,50€
Eigenanteil Kranken- und Pflegeversicherung: 800€ - 407,50€ =
392,50€
Bis zu seinem 85. Lebensjahr würde der Arzt somit „nur“ 84.000€ an Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Stolze 50.000€ weniger
als wenn er freiwillig gesetzlich krankenversichert gewesen wäre.
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Berechnung 3: Freiwillig gesetzlich krankenversichert (GKV) mit weiteren Einkünften
Der Arzt erhält weiterhin eine Bruttorente von 5.000 Euro. Nur jetzt erhält er zusätzlich monatliche Mieteinnahmen i.H.v. 2.000€ und Kapitalerträge (Dividenden aus seinem Depot) i.H.v. 1.000 Euro.
- Gesamteinkommen: 8.000€
- Beitragssatz GKV: 14,6% + 2,5% = 17,1%
- Monatsbeitrag GKV: 8.000€ * 17,1% = 1.368€
- Monatsbeitrag Pflege: 8.000€ * 3,6% = 288€
Gesamtbeitrag Kranken- und Pflegeversicherung: 1.656€
- Zuschuss DRV: 5.512,50€ * 8,15% = 449,27€
Der
Höchstzuschuss
der DRV orientiert sich an der jährlich neu berechneten Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung, welche in diesem Jahr bei 5.512,50€ liegt.
Eigenanteil Kranken- und Pflegeversicherung: 1.656€ - 449,27€ =
1.206,73€
Bis zu seinem 85. Lebensjahr würde der Arzt somit
über 260.000€ nur an Krankenkassenbeiträge zahlen.
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Berechnung 4: Privat krankenversichert (PKV) mit weiteren Einkünften
Gesamtbeitrag PKV 700€ - davon 100€ Pflege.
- Zuschuss DRV: 5.512,50€ * 8,15% = 449,27€
Eigenanteil Kranken- und Pflegeversicherung: 800€ - 449,27€ =
350,73€
Bis zu seinem 85. Lebensjahr würde der Arzt somit „nur“ etwas über 75.000€ an Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Weil sich der Beitrag einer PKV nicht an Einkommen, sondern am Versicherungsschutz orientiert,
spart der Arzt gegenüber der GKV über 185.000€ bis zu seinem 85. Lebensjahr.
Warum die GKV für Ärzte im Alter sehr teuer werden kann:
Dass Ärzte eine hohe Rente haben und im Ruhestand auch noch weitere Einkünfte, wie Mieteinnahmen, erzielen, ist durchaus wahrscheinlich. Je höher das Einkommen, desto höher auch die Beitragsbelastung als freiwillig gesetzlich Versicherter.
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Deine Krankenversicherung im Ruhestand - Was du jetzt tun solltest:
- Bewusst machen: Sprich mit deiner Familie über die langfristigen Folgen deiner Krankenversicherungswahl – auch mit Blick auf deinen Ruhestand.
- Analyse einholen: Lass dir deine persönliche Beitragsbelastung im Ruhestand für GKV und PKV anhand konkreter Rechenbeispiele durchrechnen (Szenarienkalkulation).
- Entscheidung langfristig treffen: Triff heute die Entscheidungen, die morgen den Unterschied für dich ausmachen – für planbare Beiträge, eine bessere Gesundheitsversorgung und finanzielle Stabilität im Ruhestand.
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Fazit: Die Wahl der Krankenversicherung ist eine Lebenszeitentscheidung!
Für Mediziner, die im Laufe ihres Berufslebens überdurchschnittliche Einkünfte erzielen und im Ruhestand mit einer stabilen Versorgung aus dem Versorgungswerk rechnen können, ist die Entscheidung zwischen GKV und PKV keine kurzfristige, sondern eine für das ganze Leben.
Nicht nur, dass die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen heute schon ohne Grenze steigen. Zusätzlich werden sie im Ruhestand auf das
gesamte Einkommen
berechnet. Dazu zählen Mieten, Kapitalerträge, Honorare und sogar Rentenanteile des Ehepartners.
Die Folge: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt im Alter oft deutlich mehr, als er je erwartet hätte.
Die Private Krankenversicherung hingegen kalkuliert einkommensunabhängig – und verliert mit Eintritt in den Ruhestand wichtige Beitragsbestandteile (Krankentagegeld ab Renteneintritt und gesetzlicher Zuschlag ab dem 60. Lebensjahr). Gleichzeitig profitieren privat Versicherte auch im Alter weiterhin von einer individuellen Versorgung, einem offenen Hilfsmittelkatalog und kürzeren Wartezeiten.
Wer heute versicherungsfrei ist, sollte die Weichen bewusst stellen – und auch an morgen denken.
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Deine Krankenversicherung im Ruhestand - Was du jetzt tun solltest:
- Bewusst machen: Sprich mit deiner Familie über die langfristigen Folgen deiner Krankenversicherungswahl – auch mit Blick auf deinen Ruhestand.
- Analyse einholen: Lass dir deine persönliche Beitragsbelastung im Ruhestand für GKV und PKV anhand konkreter Rechenbeispiele durchrechnen (Szenarienkalkulation).
- Entscheidung langfristig treffen: Triff heute die Entscheidungen, die morgen den Unterschied für dich ausmachen – für planbare Beiträge, eine bessere Gesundheitsversorgung und finanzielle Stabilität im Ruhestand.
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Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic