ETF-Besteuerung erklärt: Vorabpauschale, Teilfreistellung:
Welche Steuern deine Rendite mindern
Die Vorabpauschale kann bei Fonds und ETFs bereits während der Ansparphase Steuern auslösen, obwohl keine Anteile verkauft werden. Dadurch steht weniger Kapital für den weiteren Zinseszinseffekt zur Verfügung. Fondsanleger sollten deshalb neben Rendite und Kosten auch die laufende Besteuerung, geplante Umschichtungen und steuerliche Alternativen wie eine Fondspolice berücksichtigen.
Zu Beginn des Jahres wird die Vorabpauschale auf Investmentfonds bzw. ETFs fällig und automatisch von deiner depotführenden Stelle einbehalten. Das bedeutet:
Du zahlst Steuern auf deine Fondsanlage, selbst wenn du noch keine Gewinne realisiert hast.
Warum das so ist, möchten wir dir im folgenden Beitrag aufzeigen. Wir erklären dir, wie die Vorabpauschale funktioniert, was sie für dich bedeutet und wie du sie selbst berechnen kannst. Darüber hinaus stellen wir dir eine Möglichkeit vor, wie dein Kapital, bis zum Zeitpunkt der Auszahlung, nicht nur durch eine Besteuerung gemindert wird.
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Was ist die Vorabpauschale und warum gibt es sie?
Die Vorabpauschale ist ein
fiktiver Ertrag, den du jährlich versteuern musst, wenn du in Fonds investierst, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. Damit will der Staat sicherstellen, dass Fondsanleger ihre
Steuerlast,
im Gegensatz zum Altersvorsorgedepot, nicht aufschieben. Am Ende der Haltedauer wird die Vorabpauschale mit deinem Verkaufsgewinn verrechnet, um
Doppelbesteuerung
zu vermeiden.
Wenn du Fonds oder ETFs besitzt, die Erträge wie Dividenden oder Zinsen nicht ausschütten, sondern direkt wieder anlegen (sogenannte
thesaurierende Fonds), betrifft dich die Vorabpauschale. Aber auf bei ausschüttenden Fonds kann die Vorabpauschale greifen, wenn ie Ausschüttungen unter dem Basisertrag liegen.
Die Steuer auf diesen fiktiven Ertrag wird
automatisch
von deiner depotführenden Stelle berechnet und bei Fälligkeit von deinem Verrechnungskonto abgezogen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich über die Jahre hinweg eine
große Steuerlast für dich anstaut, die dann auf einmal abgezogen wird.
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Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Die Formel zur Berechnung der Vorabpauschale lautet:
Rücknahmepreis der Fondsanteile × Basiszins × 0,7
- Rücknahmepreis der Fondsanteile: Das ist der Wert deines Fondsanteils zu Beginn des steuerlichen Kalenderjahres, hier am 1. Januar eines Jahres.
- Basiszins: Dieser wird von der Deutschen Bundesbank aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen (15 Jahre Restlaufzeit) ermittelt. Für 2024 lag dieser z.B. bei 2,29 %, für 2025 bei 2,53% und für 2026 bei 3,20%.
- Faktor 0,7: Damit wird der zu versteuernde Basisertrag reduziert.
Vorabpauschale - Rechenbeispiel 1
Angenommen, du besitzt einen thesaurierenden Fonds mit einem Rücknahmepreis von 50.000 Euro am 1. Januar des Folgejahres. Die Rechnung sieht so aus:
50.000 Euro × 2,53 % × 70% = 885,50 Euro
Dieser Betrag (Basisertrag) wird jedoch noch angepasst:
- Teilausschüttungen: Falls der Fonds im vorangegangenen Jahr Teile seiner Erträge ausgeschüttet hat, wird dieser Betrag vom Basisertrag abgezogen. Ist die Teilausschüttung höher als der Basisertrag, entfällt die Vorabpauschale.
- Deckelung durch die tatsächliche Wertentwicklung:
Hat der Fonds im vorangegangenen Jahr einen geringeren Gewinn erzielt oder sogar Verluste gemacht, wird die Vorabpauschale entsprechend gekappt oder entfällt ebenfalls.
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Welche Fondsarten sind betroffen, und gibt es steuerliche Vorteile?
Bei Investmentfonds oder ETF, die für den Privatanleger freigegeben sind, erfolgt für bestimmte inländische Erträge eine zusätzliche Belastung durch die Körperschaftsteuer auf Fondsebene.
Um diese Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen, werden Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen steuerlich teilweise freigestellt. Man spricht daher man von einer
Teilfreistellung.
Die Vorabpauschale fällt durch Teilfreistellungen je nach Fondsart niedriger aus:
- Aktienfonds
(mindestens 50 % Aktienanteil): 30 % Teilfreistellung
- Mischfonds (mindestens 25 % Aktienanteil): 15 % Teilfreistellung
- Offene Immobilienfonds: 60 % Teilfreistellung (80 % bei Immobilien mit Auslandsschwerpunkt)
Bleiben wir bei unserem Basisertrag von 885,50 Euro und nehmen an, es handelt sich um einen Aktienfonds. Dann werden 30% zur Teilfreistellung berücksichtigt:
885,50 Euro × 70% = 619,85 Euro
Auf diesen steuerpflichtigen Betrag wird dann die
Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) angewandt. Falls dein Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist (1.000 Euro pro Person), werden die steuerpflichtigen Erträge zunächst damit verrechnet.
Nehmen wir an, dass du deinen Freibetrag schon ausgeschöpft hast - zum Beispiel, weil du Zinsen auf deinem Tagesgeldkonto erhalten hast. Dann hättest du (619,85 Euro x 25% = 154,96 Euro) + (619,85 Euro x 1,375% = 8,52 Euro) = 163,48 Euro an Steuern zu zahlen. Vorausgesetzt wird, dass keine Ausschüttungen erfolgen, der Sparerüauschbetrag ausgeschöpft ist und die tatsächliche Wertsteigerung mindestens dem Basisertrag entspricht.
Dieses Kapital fehlt damit in Deinem Depot und der
Zinseszinseffekt
kann sich darauf nicht mehr entfalten.
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Wichtige Tipps zur Vorabpauschale
- Automatische Berechnung durch die Bank: Du musst die Vorabpauschale nicht selbst berechnen oder in deiner Steuererklärung angeben. Deine depotführende Bank erledigt das für dich und zieht die Steuer direkt von deinem Verrechnungskonto ab. Für Transparenz sorgt die Erträgnisaufstellung, die du von deiner Bank erhältst.
- Sparerfreibetrag im Blick behalten: Liegt dein Gesamtertrag (einschließlich der Vorabpauschale) unter dem Freibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten), fällt keine Steuer an. Überlege, ob dein Freibetrag durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft ist.
- Richtige Deckung sicherstellen:
Achte darauf, dass auf deinem Verrechnungskonto genügend Guthaben vorhanden ist, damit die Steuer problemlos eingezogen werden kann. Andernfalls könnten Zusatzkosten durch Mahnungen oder Kontounterdeckung entstehen.
- Vorabpauschale und Veräußerungserlös:
Wenn du deine Fondsanteile verkaufst, werden alle zuvor versteuerten Vorabpauschalen automatisch vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
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Vorabpauschale: Wie unterscheiden sich Fondsdepot und Fondspolice bei der Besteuerung?
Als Vorteil der Vorabpauschale wird angeführt, dass sich die Steuerlast nicht aufstaut, so dass bei einer Auszahlung nach vielen Jahren, kein großer
Steuerbetrag auf einmal beglichen werden muss. Vielmehr wird jedes Jahr ein kleiner Teil versteuert, der am Ende mit verrechnet wird, so dass sozusagen kein böses Erwachen droht.
Jedoch wird dem Depot de facto Kapital entnommen, welches sich somit nicht mehr verzinsen kann.
Um dein angespartes Kapital sowie die darauf erhaltenen Zinsen
vor dem ständigen Zugriff der Steuer zu schützen, kannst du es „ummanteln“. Es bietet sich ein Versicherungsmantel an, innerhalb dessen du sogar Kursgewinne sichern und Fonds austauschen kannst,
ohne dass die Steuer gleich zuschlägt.
Das Produkt nennt sich dann
fondsgebundene Rentenversicherung
oder einfach
Fondspolice. Du investierst, wie auch bei einem Depot, in die gleichen Fonds und ETFs. Aufgrund des Versicherungsmantels erfolgt die Besteuerung jedoch erst bei Auszahlung (Steuerstundung). Dann werden auch nur die Hälfte der Erträge (der Rendite) zu deinem dann gültigen Steuersatz besteuert.
Vorabpauschale - Rechenbeispiel 2
Über 30 Jahre investierst du 100 Euro im Monat zu durchschnittlich 6% Rendite pro Jahr.
- Du investiert in einen thesaurierenden Aktien-ETF auf den MSCI World Index: 30% Teilfreistellung, 25% Abgeltungssteuer, 1,375% Solidaritätszuschlag, Basiszins 2025 2,53%
- Du investiert in einen Aktien-ETF auf den MSCI World Index, welcher sich innerhalb eines Versicherungsmantels befindet (fondsgebundene Rentenversicherung): 30% Grenzsteuersatz
Um die steuerlichen Unterschiede zu verdeutlichen, nehmen wir an, dass
beide Produkte kostenneutral sind und du den Sparerpauschbetrag von 1.000€ bereits ausgeschöpft hast.
Ergebnis Rechenbeispiel 2
Durch die endfällige Besteuerung bei der Fondspolice, zahlst du 5.607,77 Euro weniger Steuern.
Nehmen wir ferner einmal an, dass du alle 5 Jahre 25% deines Depots umschichten würdest, um bspw. Kursgewinne zu sichern, wird der "Verluste" des nackten Fondsdepots noch größer - nämlich liegt er dann bei ca. 11.000 Euro.
Je häufiger umgeschichtet wird, desto stärker wirkt die Besteuerung.
Ein Versicherungsmantel bietet dir steuerliche Vorteile, da die Besteuerung erst bei Auszahlung greift. Beachte aber: Solche Produkte haben oft
höhere Kosten als ein Depot.
Lass dich daher gut beraten, um sicherzustellen, dass die langfristigen Renditevorteile die Kosten überwiegen.
Liquiditätswirkung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale führt nicht dazu, dass derselbe Ertrag bei der späteren Veräußerung ein zweites Mal besteuert wird. Bereits angesetzte Vorabpauschalen werden vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen.
Der entscheidende Unterschied liegt deshalb vor allem im Zeitpunkt der Steuerzahlung: Ein Teil der Steuer wird bereits
während der Ansparphase fällig und steht anschließend nicht mehr für den weiteren Vermögensaufbau zur Verfügung.
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Wir empfehlen: Sei vorbereitet!
Mit der richtigen Vorbereitung kannst du die Vorabpauschale optimal handhaben.
Überlege dir, wie du langfristig steuerliche Vorteile nutzen kannst – ob durch einen Versicherungsmantel oder clevere Fondsstrategien.
Gerne berechnen wir für dich die Unterschiede und zeigen dir die Vor- und Nachteile auf. Buche jetzt hier dein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass deine Investments optimal aufgestellt sind
und du keine unnötigen Steuern zahlst.
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Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
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Hinweise zur Modellrechnung
Stand der Berechnung und der steuerlichen Einordnung ist Juli 2026. Die dargestellten Ergebnisse sind Modellrechnungen und keine Prognosen. Für die Vergleichbarkeit wird eine konstante Wertentwicklung von 6% p.a. sowie ein über die gesamte Laufzeit unveränderter Basiszins von 2,53 % angenommen. Tatsächlich wird der Basiszins jedes Jahr neu festgelegt. Auch die jährlichen Wertentwicklungen, Ausschüttungen, Teilfreistellungen, Steuersätze, der persönliche Solidaritätszuschlag und die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich während der Laufzeit verändern.
Produkt-, Fonds-, Abschluss-, Verwaltungs-, Transaktions- und ggf. Risikokosten werden in der Berechnung vollständig ausgeblendet. In der Praxis können bereits geringe laufende Kostenunterschiede den dargestellten steuerlichen Vorteil reduzieren oder vollständig aufzehren. Bei Teilauszahlungen aus einer Fondspolice sind zusätzlich die konkrete Vertragsgestaltung, der Versicherungsbeginn, der Versicherungscharakter, die Fondsanlage, die verbleibenden Beiträge und die persönlichen steuerlichen Verhältnisse im jeweiligen Auszahlungsjahr zu prüfen.
Die angenommene Wertentwicklung von 6% p.a. ist keine Renditeprognose. Anlagen in Aktienfonds und ETF unterliegen Schwankungen und Verlustrisiken. Die steuerliche Behandlung sollte vor einer Umsetzung individuell steuerlich geprüft werden.
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