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Die Vorabpauschale: So viel Steuern zahlst du auf deine ETFs

2. Juli 2026

ETF-Besteuerung erklärt: Vorabpauschale, Teilfreistellung:

Welche Steuern deine Rendite mindern

Erfahre, wie die Vorabpauschale ab 2025 deine ETFs betrifft und warum du Steuern zahlen musst, auch ohne Gewinne realisiert zu haben. Wir erklären, wie die Vorabpauschale berechnet wird, welche Fondsarten betroffen sind und welche steuerlichen Teilfreistellungen gelten. Mit Tipps zur optimalen Handhabung und cleveren Strategien wie einem Versicherungsmantel kannst du deine Steuerlast minimieren und dein Kapital schützen. Unser Artikel zeigt dir die Unterschiede zwischen ETF-Investments im Depot und fondsgebundenen Rentenversicherungen auf. Jetzt informieren und die besten Lösungen für deine Investments entdecken!

Die Vorabpauschale kann bei Fonds und ETFs bereits während der Ansparphase Steuern auslösen, obwohl keine Anteile verkauft werden. Dadurch steht weniger Kapital für den weiteren Zinseszinseffekt zur Verfügung. Fondsanleger sollten deshalb neben Rendite und Kosten auch die laufende Besteuerung, geplante Umschichtungen und steuerliche Alternativen wie eine Fondspolice berücksichtigen.

Zu Beginn des Jahres wird die Vorabpauschale auf Investmentfonds bzw. ETFs fällig und automatisch von deiner depotführenden Stelle einbehalten. Das bedeutet: Du zahlst Steuern auf deine Fondsanlage, selbst wenn du noch keine Gewinne realisiert hast.


Warum das so ist, möchten wir dir im folgenden Beitrag aufzeigen. Wir erklären dir, wie die Vorabpauschale funktioniert, was sie für dich bedeutet und wie du sie selbst berechnen kannst. Darüber hinaus stellen wir dir eine Möglichkeit vor, wie dein Kapital, bis zum Zeitpunkt der Auszahlung, nicht nur durch eine Besteuerung gemindert wird.

Drei verschiedene chirurgische Instrumente liegen auf einem sterilen OP-Tisch, während ein Arzt die passende Auswahl abwägt. Das Bild symbolisiert strategische Entscheidung über Altersvorsorgedepot, Standarddepot oder ETF-Sparplan.

ETF-Sparplan, Standarddepot oder Altersvorsorgedepot? Wo liegen die Unterschiede?

Die Diskussion um das neue Altersvorsorgedepot dreht sich häufig nur um Kosten, Beitragsgarantie und Kapitalmarktrendite. Doch für eine gute Altersvorsorgestrategie reicht das nicht aus. Entscheidend ist, wie ein Produkt über die gesamte Lebensdauer funktioniert: in der Ansparphase, in der Auszahlphase, bei Steuern, Vererbung, Flexibilität und beim Umgang mit dem Langlebigkeitsrisiko. Genau deshalb vergleichen wir ETF-Sparplan, Standarddepot und Altersvorsorgedepot als drei unterschiedliche Werkzeuge.

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Was ist die Vorabpauschale und warum gibt es sie?

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, den du jährlich versteuern musst, wenn du in Fonds investierst, die Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. Damit will der Staat sicherstellen, dass Fondsanleger ihre Steuerlast, im Gegensatz zum Altersvorsorgedepot, nicht aufschieben. Am Ende der Haltedauer wird die Vorabpauschale mit deinem Verkaufsgewinn verrechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.


Wenn du Fonds oder ETFs besitzt, die Erträge wie Dividenden oder Zinsen nicht ausschütten, sondern direkt wieder anlegen (sogenannte thesaurierende Fonds), betrifft dich die Vorabpauschale. Aber auf bei ausschüttenden Fonds kann die Vorabpauschale greifen, wenn ie Ausschüttungen unter dem Basisertrag liegen.


Die Steuer auf diesen fiktiven Ertrag wird automatisch von deiner depotführenden Stelle berechnet und bei Fälligkeit von deinem Verrechnungskonto abgezogen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich über die Jahre hinweg eine große Steuerlast für dich anstaut, die dann auf einmal abgezogen wird. 

Dieses Bild zeigt einen stilvollen Schreibtisch mit Kurvendiagramm am Monitor, Finanzunterlagen und minimalistischer Einrichtung – eine Metapher für ruhige, gut strukturierte Anlageentscheidungen. Es verbindet Ordnung, Wachstum (Pflanzen) und Timing (Sanduhr) in der ETF-Welt.

ETF-Anleger aufgepasst! Die Vorabpauschale sorgt bei Anlegern immer wieder für Verunsicherung – dabei ist sie weniger kompliziert, als du denkst. In unserem Beitrag beantworten wir deine wichtigsten Fragen rund um diese spezielle Steuer auf ETFs und Fonds. Du erfährst unter anderem, wie die Steuer genau berechnet wird, wann du zahlen musst und wie du Steuervorteile optimal nutzen kannst. Außerdem klären wir, was passiert, wenn dein Fonds Verluste macht oder Teilausschüttungen vornimmt. So bist du bestens vorbereitet und sparst dir böse Überraschungen.

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Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Formel zur Berechnung der Vorabpauschale lautet: Rücknahmepreis der Fondsanteile × Basiszins × 0,7


  • Rücknahmepreis der Fondsanteile: Das ist der Wert deines Fondsanteils zu Beginn des steuerlichen Kalenderjahres, hier am 1. Januar eines Jahres.
  • Basiszins: Dieser wird von der Deutschen Bundesbank aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen (15 Jahre Restlaufzeit) ermittelt. Für 2024 lag dieser z.B. bei 2,29 %, für 2025 bei 2,53% und für 2026 bei 3,20%.
  • Faktor 0,7: Damit wird der zu versteuernde Basisertrag reduziert.


Vorabpauschale - Rechenbeispiel 1

Angenommen, du besitzt einen thesaurierenden Fonds mit einem Rücknahmepreis von 50.000 Euro am 1. Januar des Folgejahres. Die Rechnung sieht so aus:


50.000 Euro × 2,53 % × 70% = 885,50 Euro


Dieser Betrag (Basisertrag) wird jedoch noch angepasst:

  • Teilausschüttungen: Falls der Fonds im vorangegangenen Jahr Teile seiner Erträge ausgeschüttet hat, wird dieser Betrag vom Basisertrag abgezogen. Ist die Teilausschüttung höher als der Basisertrag, entfällt die Vorabpauschale.
  • Deckelung durch die tatsächliche Wertentwicklung: Hat der Fonds im vorangegangenen Jahr einen geringeren Gewinn erzielt oder sogar Verluste gemacht, wird die Vorabpauschale entsprechend gekappt oder entfällt ebenfalls.
Junge Frau im Business-Outfit steht vor einem großen Bildschirm mit Aktiencharts und Kursverläufen, symbolisiert Finanzmarkt-Kompetenz und Investmentwissen. Finanzen selbst in die Hand nehmen: Diese Szene steht für finanzielle Selbstbestimmung, smarte Investments und moderne Altersvorsorge.

Unser Tipp: Ganz leicht Vermögen aufbauen und dabei Steuern sparen mit der Fondspolice!

Eine Fondspolice kombiniert eine Fondsanlage mit einer Lebens- oder Rentenversicherung und bietet neben Kapitalmarktrenditen auch Versicherungsschutz, wie Todesfallleistungen und Rentenabsicherung. Sie ermöglicht es, steuerliche Vorteile zu nutzen, da während der Ansparphase Erträge steuerfrei sind und bei Auszahlung nach bestimmten Bedingungen nur die Hälfte der Erträge besteuert wird. Die Police bietet Flexibilität durch die Möglichkeit, Beiträge anzupassen, Fonds zu wechseln und Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Pflegeversicherungen hinzuzufügen. Eine Fondspolice eignet sich besonders für langfristige Anleger, die von steuerlichen Vorteilen und zusätzlichem Versicherungsschutz profitieren möchten.

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Welche Fondsarten sind betroffen, und gibt es steuerliche Vorteile?

Bei Investmentfonds oder ETF, die für den Privatanleger freigegeben sind, erfolgt für bestimmte inländische Erträge eine zusätzliche Belastung durch die Körperschaftsteuer auf Fondsebene. Um diese Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen, werden Ausschüttungen des Fonds, die Vorabpauschale sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen steuerlich teilweise freigestellt. Man spricht daher man von einer Teilfreistellung.


Die Vorabpauschale fällt durch Teilfreistellungen je nach Fondsart niedriger aus:

  • Aktienfonds (mindestens 50 % Aktienanteil): 30 % Teilfreistellung
  • Mischfonds (mindestens 25 % Aktienanteil): 15 % Teilfreistellung
  • Offene Immobilienfonds: 60 % Teilfreistellung (80 % bei Immobilien mit Auslandsschwerpunkt)


Bleiben wir bei unserem Basisertrag von 885,50 Euro und nehmen an, es handelt sich um einen Aktienfonds. Dann werden 30% zur Teilfreistellung berücksichtigt:


885,50 Euro × 70% = 619,85 Euro


Auf diesen steuerpflichtigen Betrag wird dann die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) angewandt. Falls dein Sparerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist (1.000 Euro pro Person), werden die steuerpflichtigen Erträge zunächst damit verrechnet.


Nehmen wir an, dass du deinen Freibetrag schon ausgeschöpft hast - zum Beispiel, weil du Zinsen auf deinem Tagesgeldkonto erhalten hast. Dann hättest du (619,85 Euro x 25% = 154,96 Euro) + (619,85 Euro x 1,375% = 8,52 Euro) = 163,48 Euro an Steuern zu zahlen. Vorausgesetzt wird, dass keine Ausschüttungen erfolgen, der Sparerüauschbetrag ausgeschöpft ist und die tatsächliche Wertsteigerung mindestens dem Basisertrag entspricht.


Dieses Kapital fehlt damit in Deinem Depot und der Zinseszinseffekt kann sich darauf nicht mehr entfalten. 

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Alles Wissenswerte zum Kinderdepot: 

Ein Kinderdepot ist mehr als nur eine clevere Geldanlage – es ist ein langfristiges Vermögensgeschenk. Doch welche Regeln gelten beim Zugriff? Wie wird es auf BAföG oder die Familienversicherung angerechnet? Und warum ist es keine gute Idee, einfach ein Depot im eigenen Namen anzulegen? Der Beitrag beantwortet die 10 häufigsten Fragen rund ums Kinderdepot – von der rechtlichen Einordnung über steuerliche Vorteile bis zur optimalen Depotstruktur für mehrere Kinder. Auch Fragen zu Erbschaft, Übertragbarkeit und der richtigen Anlagestrategie kommen nicht zu kurz. Ideal für Eltern, Großeltern oder Paten, die Kindern einen finanziell starken Start ins Leben ermöglichen wollen. 

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Wichtige Tipps zur Vorabpauschale

  1. Automatische Berechnung durch die Bank: Du musst die Vorabpauschale nicht selbst berechnen oder in deiner Steuererklärung angeben. Deine depotführende Bank erledigt das für dich und zieht die Steuer direkt von deinem Verrechnungskonto ab. Für Transparenz sorgt die Erträgnisaufstellung, die du von deiner Bank erhältst.
  2. Sparerfreibetrag im Blick behalten: Liegt dein Gesamtertrag (einschließlich der Vorabpauschale) unter dem Freibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verheirateten), fällt keine Steuer an. Überlege, ob dein Freibetrag durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft ist.
  3. Richtige Deckung sicherstellen: Achte darauf, dass auf deinem Verrechnungskonto genügend Guthaben vorhanden ist, damit die Steuer problemlos eingezogen werden kann. Andernfalls könnten Zusatzkosten durch Mahnungen oder Kontounterdeckung entstehen.
  4. Vorabpauschale und Veräußerungserlös: Wenn du deine Fondsanteile verkaufst, werden alle zuvor versteuerten Vorabpauschalen automatisch vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Das Bild zeigt zwei sich treffende Fäuste inmitten einer energetischen Explosion: links in glutrotem Licht, rechts in kaltem Blau. Die Szene steht sinnbildlich für finanzielle Gegensätze – z. B. dynamische Fondsdepots vs. strukturierte Fondspolicen.

Unser Tipp: Kombiniere Fondsdepot und Fondspolice - Mehr Power für deine Altersvorsorge!

Eine Fondspolice kombiniert eine Fondsanlage mit einem Versicherungsmantel und bietet zusätzliche Sicherheiten wie Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Rentenerhöhung bei Pflegebedürftigkeit. Im Vergleich zu einem Fondsdepot hat sie höhere Kosten, ermöglicht jedoch steuerfreie Umschichtungen während der Ansparphase. Ein Fondsdepot bietet hingegen eine flexiblere und kostengünstigere Möglichkeit, kurzfristig Kapital aufzubauen. Beide Produkte können sich optimal ergänzen: Das Depot für mittelfristigen Kapitalaufbau, die Fondspolice für langfristige Absicherung und steuerliche Vorteile. Ein individueller Mix beider Optionen hilft, je nach Lebensphase und Anlageziel, das Beste aus beiden Welten zu nutzen.

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Vorabpauschale: Wie unterscheiden sich Fondsdepot und Fondspolice bei der Besteuerung?

Als Vorteil der Vorabpauschale wird angeführt, dass sich die Steuerlast nicht aufstaut, so dass bei einer Auszahlung nach vielen Jahren, kein großer Steuerbetrag auf einmal beglichen werden muss. Vielmehr wird jedes Jahr ein kleiner Teil versteuert, der am Ende mit verrechnet wird, so dass sozusagen kein böses Erwachen droht. Jedoch wird dem Depot de facto Kapital entnommen, welches sich somit nicht mehr verzinsen kann.


Um dein angespartes Kapital sowie die darauf erhaltenen Zinsen vor dem ständigen Zugriff der Steuer zu schützen, kannst du es „ummanteln“. Es bietet sich ein Versicherungsmantel an, innerhalb dessen du sogar Kursgewinne sichern und Fonds austauschen kannst, ohne dass die Steuer gleich zuschlägt.


Das Produkt nennt sich dann fondsgebundene Rentenversicherung oder einfach  Fondspolice. Du investierst, wie auch bei einem Depot, in die gleichen Fonds und ETFs. Aufgrund des Versicherungsmantels erfolgt die Besteuerung jedoch erst bei Auszahlung (Steuerstundung). Dann werden auch nur die Hälfte der Erträge (der Rendite) zu deinem dann gültigen Steuersatz besteuert.


Vorabpauschale - Rechenbeispiel 2

Über 30 Jahre investierst du 100 Euro im Monat zu durchschnittlich 6% Rendite pro Jahr.

  1. Du investiert in einen thesaurierenden Aktien-ETF auf den MSCI World Index: 30% Teilfreistellung, 25% Abgeltungssteuer, 1,375% Solidaritätszuschlag, Basiszins 2025 2,53%
  2. Du investiert in einen Aktien-ETF auf den MSCI World Index, welcher sich innerhalb eines Versicherungsmantels befindet (fondsgebundene Rentenversicherung): 30% Grenzsteuersatz


Um die steuerlichen Unterschiede zu verdeutlichen, nehmen wir an, dass beide Produkte kostenneutral sind und du den Sparerpauschbetrag von 1.000€ bereits ausgeschöpft hast. 

Kennzahlen Depot (Vorabpauschale) Fondspolice (Halbeinkünfteverfahren)
Beitragssumme 36.000,00€ 36.000,00€
Wertentwicklung 6% 6%
Vertragsguthaben 85.160,47€ 89.595,87€
Effektivkosten 0,78% 0,49%
Effektivzins 5,22% 5,51%

Ergebnis Rechenbeispiel 2

Durch die endfällige Besteuerung bei der Fondspolice, zahlst du 5.607,77 Euro weniger Steuern.


Nehmen wir ferner einmal an, dass du alle 5 Jahre 25% deines Depots umschichten würdest, um bspw. Kursgewinne zu sichern, wird der "Verluste" des nackten Fondsdepots noch größer - nämlich liegt er dann bei ca. 11.000 Euro.


Je häufiger umgeschichtet wird, desto stärker wirkt die Besteuerung.

Kennzahlen Depot (Vorabpauschale) Fondspolice (Halbeinkünfteverfahren)
Beitragssumme 36.000,00€ 36.000,00€
Wertentwicklung 6% 6%
Vertragsguthaben 83.988,10€ 89.595,87€
Effektivkosten 0,86% 0,49%
Effektivzins 5,14% 5,51%

Ein Versicherungsmantel bietet dir steuerliche Vorteile, da die Besteuerung erst bei Auszahlung greift. Beachte aber: Solche Produkte haben oft höhere Kosten als ein Depot. Lass dich daher gut beraten, um sicherzustellen, dass die langfristigen Renditevorteile die Kosten überwiegen.

Liquiditätswirkung der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale führt nicht dazu, dass derselbe Ertrag bei der späteren Veräußerung ein zweites Mal besteuert wird. Bereits angesetzte Vorabpauschalen werden vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen. Der entscheidende Unterschied liegt deshalb vor allem im Zeitpunkt der Steuerzahlung: Ein Teil der Steuer wird bereits während der Ansparphase fällig und steht anschließend nicht mehr für den weiteren Vermögensaufbau zur Verfügung.

Ein hochwertiger Wegweiser aus Edelstahl zeigt in 3 Richtungen: Altersvorsorgedepot, Standarddepot

Altersvorsorgedepot 2027 für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker:

Besonders spannende Änderungen ergeben sich nun auch für Berufsgruppen, die bisher mit Riester eher wenig Berührungspunkte hatten: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Kammerberufe mit Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk.

Künftig könnte das Altersvorsorgedepot eine staatlich geförderte Ergänzung zum Versorgungswerk werden. Doch genau hier liegt der entscheidende Punkt: Für Ärzte geht es nicht einfach um ein neues Produkt, sondern um die Frage, wie dieser neue Baustein in die gesamte Rentenstrategie passt. Eine Förderung allein macht das Altersvorsorgedepot noch nicht automatisch sinnvoll. 

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Wir empfehlen: Sei vorbereitet!

Mit der richtigen Vorbereitung kannst du die Vorabpauschale optimal handhaben. Überlege dir, wie du langfristig steuerliche Vorteile nutzen kannst – ob durch einen Versicherungsmantel oder clevere Fondsstrategien.


Gerne berechnen wir für dich die Unterschiede und zeigen dir die Vor- und Nachteile auf. Buche jetzt hier dein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass deine Investments optimal aufgestellt sind und du keine unnötigen Steuern zahlst.


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Bis dahin, bleibe kritisch!

Dein Alex Kukovic

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Hinweise zur Modellrechnung

Stand der Berechnung und der steuerlichen Einordnung ist Juli 2026. Die dargestellten Ergebnisse sind Modellrechnungen und keine Prognosen. Für die Vergleichbarkeit wird eine konstante Wertentwicklung von 6% p.a. sowie ein über die gesamte Laufzeit unveränderter Basiszins von 2,53 % angenommen. Tatsächlich wird der Basiszins jedes Jahr neu festgelegt. Auch die jährlichen Wertentwicklungen, Ausschüttungen, Teilfreistellungen, Steuersätze, der persönliche Solidaritätszuschlag und die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich während der Laufzeit verändern.


Produkt-, Fonds-, Abschluss-, Verwaltungs-, Transaktions- und ggf. Risikokosten werden in der Berechnung vollständig ausgeblendet. In der Praxis können bereits geringe laufende Kostenunterschiede den dargestellten steuerlichen Vorteil reduzieren oder vollständig aufzehren. Bei Teilauszahlungen aus einer Fondspolice sind zusätzlich die konkrete Vertragsgestaltung, der Versicherungsbeginn, der Versicherungscharakter, die Fondsanlage, die verbleibenden Beiträge und die persönlichen steuerlichen Verhältnisse im jeweiligen Auszahlungsjahr zu prüfen.


Die angenommene Wertentwicklung von 6% p.a. ist keine Renditeprognose. Anlagen in Aktienfonds und ETF unterliegen Schwankungen und Verlustrisiken. Die steuerliche Behandlung sollte vor einer Umsetzung individuell steuerlich geprüft werden.

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Professionelles Porträt von Alexander Kukovic – Finanzberater für Ärzte. Das Bild zeigt ihn im Anzug am Konferenztisch, freundlich und kompetent im Blick, vor heller Kulisse mit Tageslicht. Ideal für Blog, Website oder Autorenprofil: vertrauenswürdig, klar und nahbar.

Über den Autor:

Alexander ist seit 2006 als Berater für Privatkunden in der Versicherungsbranche tätig. Der studierte Versicherungsmakler (Abschluss im Versicherungswesen an der Fachhochschule Köln) gilt als Experte in den Bereichen Arbeitskraftabsicherung, private Krankenversicherung sowie Altersvorsorge.


Sein Leitspruch "Amat victoria curam" – übersetzt als "Der Sieg liebt die Vorbereitung" – bildet das Fundament seiner Arbeit. Alexander legt besonderen Wert darauf, dass seine Mandanten die von ihm empfohlenen Versicherungen vollumfänglich verstehen. Dabei verfolgt er einen strukturierten und konzeptionellen Ansatz, um eine umfassende Vorbereitung sicherzustellen.

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