Warum ein „nachhaltiger“ ETF nicht automatisch zu deinen persönlichen Werten passt
Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage ist ein persönliches Thema. Was für den einen verantwortungsvoll ist, muss nicht unbedingt zu den Überzeugungen des anderen passen. Wir ordnen Verordnungen für Fonds und ETFs ein und zeigen auf, wo die Grenzen solcher "Gütesiegel" liegen und warum eine
Kapitalanlage
zuerst immer
deinen persönlichen Werten entsprechen sollte.
Immer mehr Menschen
berücksichtigen bei der Kapitalanlage auch
Nachhaltigkeitskriterien
und orientieren sich dafür an Bezeichnungen, Ratings oder Klassifizierungen.
Kapitalanleger möchten mit ihrem Geld häufig
keine Unternehmen finanzieren, die Menschenrechte verletzen, hohe Umweltschäden verursachen oder in kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind. Gleichzeitig benötigen Wirtschaft und Infrastruktur Investitionen, um Energieversorgung, Mobilität, Produktion und Gebäude langfristig klimaverträglicher und ressourcenschonender auszurichten.
Die
Europäische Union hat deshalb verschiedene Regelwerke für nachhaltige Finanzprodukte geschaffen. Sie sollen Nachhaltigkeitsinformationen transparenter und vergleichbarer machen und irreführende Aussagen erschweren.
Doch auch die beste Regulierung beantwortet eine entscheidende Frage nicht vollständig:
Was bedeutet Nachhaltigkeit für dich persönlich?
Ein ETF zum Beispiel, kann regulatorisch als nachhaltigkeitsbezogen eingeordnet sein und trotzdem Unternehmen enthalten, deren Geschäftstätigkeiten
nicht mit deinen persönlichen Überzeugungen vereinbar sind. Deshalb sollten Nachhaltigkeitskategorien, ESG-Ratings und Siegel
als Orientierung dienen. Sie ersetzen deine individuelle Nachhaltigkeitsprüfung nicht.
Nachhaltige Kapitalanlage: Das Wichtigste in Kürze
Nachhaltigkeit ist individuell
Unterschiedliche Menschen setzen unterschiedliche ökologische, soziale und ethische Prioritäten.
Die
17 UN-Nachhaltigkeitsziele sind ein politischer Orientierungsrahmen
Sie sind keine gesetzliche Garantie für ein nachhaltiges Investment.
Die
EU-Taxonomie klassifiziert wirtschaftliche Tätigkeiten
Sie beurteilt nicht pauschal das gesamte Unternehmen oder den ETF, in dem das Unternehmen enthalten ist.
Die
EU-Offenlegungsverordnung regelt nachhaltigkeitsbezogene Informationen
Die Einordnung nach Art. 6, Art. 8 oder Art. 9 ist kein Qualitäts- oder Renditesiegel.
ESG-Ratings beruhen auf unterschiedlichen Methoden
Ein gutes Rating muss nicht automatisch deinen persönlichen Wertvorstellungen entsprechen.
Nachhaltigkeit führt nicht automatisch zu mehr oder weniger Rendite
Kosten, Bewertung, Diversifikation, Anlagehorizont und die konkrete Strategie bleiben entscheidend.
Die Regulierung entwickelt sich weiter
Die geplante Reform der Offenlegungsverordnung zeigt, dass auch die bisherige Systematik noch nicht als endgültige Lösung angesehen wird. Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und somit die Durchdringung in der Wirtschaft nehmen stetig zu.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Was bedeutet Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage?
Bezeichnungen wie „grün“, „klimafreundlich“, „verantwortungsvoll“ oder „nachhaltig“ wurden lange verwendet, ohne dass private Anleger die zugrunde liegenden Kriterien zuverlässig vergleichen konnten.
Werden die Umwelt- oder Sozialvorteile eines Finanzprodukts unbelegt, übertrieben oder irreführend dargestellt, spricht man von Greenwashing.
Die
europäische Sustainable-Finance-Regulierung soll deshalb einen verlässlicheren Informationsfluss zwischen Unternehmen, Produktanbietern, Beratern und Anlegern schaffen. Gleichzeitig sollen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen und Greenwashing erschwert werden.
Es sollen sich einheitliche Nachhaltigkeitskriterien und nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe für Finanzprodukte, wie Fonds und ETFs, ergeben. Anhand einer einheitlichen Einordnung sollen private Anleger transparenter einschätzen können, ob und inwieweit ein ETF tatsächlich nachhaltig investiert.
Die sich ergebende
SFDR-Klassifizierung bzw. Produktkategorisierung soll nachvollziehbarer machen:
- welche
Nachhaltigkeitsmerkmale
ein Produkt verfolgt,
- wie diese Merkmale in der
Anlagestrategie
umgesetzt werden,
- welche
negativen Auswirkungen berücksichtigt werden,
- und welche Angaben regelmäßig
veröffentlicht
werden.
In diesem Beitrag fokussieren wir uns auf die sogenannte
EU-Offenlegungsverordnung und
EU-Taxonomieverordnung. Beide Verordnungen sollen eine nachhaltige Einschätzung des Investments vereinfachen. Sie resultieren sozusagen aus den
17 Zielen zur nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen.
Für Fonds und ETFs sind insbesondere drei Orientierungssysteme relevant
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Die 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung
Die Vereinten Nationen verabschiedeten 2015 die Agenda 2030. Im Kern wurden
17 Sustainable Development Goals, kurz SDGs, mit insgesamt 169 Unterzielen, formuliert.
Die SDGs
bilden einen gemeinsamen politischen und gesellschaftlichen
Rahmen
für nachhaltige Entwicklung. Sie richten sich jedoch in erster Linie an Staaten und die internationale Gemeinschaft. Sie sind
keine eigenständige Fondsklassifizierung und keine gesetzliche Bestätigung, dass ein Investment nachhaltig ist.
In der Regel
verfolgt ein Unternehmen nicht unbedingt alle 17 Ziele mit denselben Bemühungen. Ein ETF-Anbieter wiederum trifft auch eine eigene Auswahl, nach welchen Zielen er die Unternehmen für seinen ETF auswählt. Manche Anbieter betrachten die Umsätze der Unternehmen. Andere bewerten Produkte, Investitionen, Unternehmensziele oder einen vermeintlichen Beitrag zu einzelnen Nachhaltigkeitszielen.
Eine SDG-Zuordnung kann eine erste Orientierung bieten. Sie sagt allein jedoch wenig darüber aus, wie relevant der tatsächliche Beitrag ist und welche negativen Auswirkungen das Unternehmen möglicherweise gleichzeitig verursacht.
Für Fonds und ETFs sind insbesondere drei Orientierungssysteme relevant
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Wie kann Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage berücksichtigt werden?
Für die Kapitalanlage sind zwei europäische Regelwerke besonders wichtig:
- Die EU-Offenlegungsverordnung, SFDR
- Die EU-Taxonomie-Verordnung
Beide Regelwerke hängen zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
Vereinfacht gesagt:
Die SFDR regelt die Information über das Produkt. Die EU-Taxonomie klassifiziert bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten.
Die EU-Offenlegungsverordnung: Was bedeuten Art. 6, Art. 8 und Art. 9?
Die
Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR, soll Transparenz darüber schaffen, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzprodukte mit Nachhaltigkeit umgehen.
Sie unterscheidet unter anderem
- Nachhaltigkeitsrisiken
- Ökologische oder soziale Merkmale
- Nachhaltige Investitionen
- Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
- Nachhaltige Anlageziele
Art. 6, Art. 8 und Art. 9 werden am Markt häufig als SFDR-Kategorien bezeichnet. Ursprünglich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Offenlegungsbestimmungen und
nicht um staatliche Gütesiegel.
Die numerische Systematik ist auch
keine einfache Rangfolge von schlecht über etwas nachhaltig bis besonders nachhaltig.
SFDR-Kategorien nach EU-Offenlegungsverordnung
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Ein Nachhaltigkeitsrisiko beschreibt ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das bzw. die den Wert einer Kapitalanlage negativ beeinflussen kann.
Beispiele sind:
- Steigende CO₂-Kosten
- Klimabedingte Produktionsausfälle
- Umweltklagen
- Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
- Korruption
- Reputationsschäden
- Neue regulatorische Anforderungen
Bei Nachhaltigkeitsrisiken geht es damit um die Frage, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren die finanzielle Entwicklung deiner Anlage beeinflussen können.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, welche positiven oder negativen Auswirkungen deine Investition auf Umwelt und Gesellschaft hat.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Die EU-Taxonomie: Was gilt als ökologisch nachhaltig?
Die EU-Taxonomie ist ein
Klassifikationssystem für wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen. Sie schafft gemeinsame Kriterien dafür, wann eine unternehmerische Tätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann.
Sie
bewertet ein Unternehmen nicht vollstänidg. Ein Unternehmen kann mehrere Tätigkeiten ausüben, von denen einzelne taxonomiekonform sind und andere nicht.
Auch ein Fonds bzw. ETF ist nicht entweder vollständig taxonomiekonform oder vollständig nicht taxonomiekonform. Entscheidend ist, welcher Anteil seiner Investitionen den entsprechenden Kriterien entspricht.
Damit eine wirtschaftliche Tätigkeit als
taxonomiekonform gilt, muss sie grundsätzlich
vier Bedingungen erfüllen:
- Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel.
- Sie beeinträchtigt keines der anderen Umweltziele erheblich (Do No Significant Harm – DNSH).
- Sie erfüllt soziale Mindestschutzstandards.
- Sie entspricht den technischen Bewertungskriterien.
Ein ausgewiesener Taxonomieanteil kann dir zeigen, welcher Teil eines Finanzprodukts nach den europäischen Kriterien in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten investiert.
Er beantwortet jedoch nicht automatisch:
- Ob das gesamte Unternehmen deinen persönlichen Wertvorstellungen entspricht
- Ob soziale Ziele besonders stark berücksichtigt werden
- Ob das Produkt gut diversifiziert ist
- Ob die Kosten angemessen sind
- Ob das Risiko zu dir passt
- Ob mit der Anlage eine bessere Rendite erzielt wird
Die EU-Taxonomie ist eine Orientierung, aber kein vollständiges Anlageurteil.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie sind
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Bei welchen Produkten kann Nachhaltigkeit berücksichtigt werden?
Nachhaltigkeit ist nicht auf einzelne Nachhaltigkeitsfonds oder ESG-ETFs beschränkt. Wenn man bedenkt, dass ein ETF kein selbständiges Unternehmen ist, sondern von einem solchen angeboten wird, dann kann auch die Gesellschaftsebene betrachtet werden. Selbiges gilt für eine Versicherungsgesellschaft, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet: Wie nachhaltig wirtschaftet die Gesellschaft selbst? Wie nachhaltig wird das Sicherungsvermögen angelegt?
Nachhaltigkeit im weitesten Sinne kann somit immer und überall berücksichtigt werden. Auf Finanzebene sind zwei relevante Ebenen die Produkt- und die Gesellschaftsebene.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Nachhaltigkeitsanalyse am Beispiel einer Fondspolice
Bei einer
Fondspolice - oder auch bei klassischen Rentenversicherungen - kann die Beurteilung, ob das Investment
zu den persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen passt, auf mehreren Ebenen erfolgen. Je nach Produkt erfolgt die Investition nämlich nicht nur in die ausgewählten ETFs, sondern auch in Wertsicherungsfonds, Garantiefonds und das
Sicherungsvermögen der Gesellschaft.
1. Auf Unternehmensebene verfolgen mittlerweile die meisten Versicherer
eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie und informieren darüber auf ihrer Website. Denn bei vielen Rentenversicherungen wird auch während der Ansparphase nicht ausschließlich in Fonds und ETFs investiert, sondern ebenso in das Sicherungsvermögen des Versicherers.
Die meisten Produkte, auch die fondsgebundenen, sehen weiterhin die
Verrentung
über das Sicherungsvermögen vor. Wie nachhaltig die ausgewählte Gesellschaft jenes Vermögen anlegt, kann ein Beurteilungskriterium für den Anleger sein.
2. Auf Fondsebene können, je nach Anbieter, unterschiedlich viele Fonds bzw. ETF mit Nachhaltigkeitsmerkmalen integriert werden. Häufig wird nach der Offenlegungsverordnung kategorisiert. Entscheidet man sich für ein vom Versicherer gemanagtes Fondskonzept, werden auch dafür Nachhaltigkeitsmerkmale ausgewiesen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Ausblick: Welche Regularien konnten bald in Kraft treten?
Die Europäische Kommission hat deshalb im November 2025 eine
grundlegende Reform der Offenlegungsverordnung vorgeschlagen. Die Reform soll die bisherigen Offenlegungskategorien durch
drei freiwillige Produktkategorien ersetzen:
- Sustainable: Für Produkte, die in bereits nachhaltige Unternehmen, Tätigkeiten oder Vermögenswerte investieren sollen.
- Transition: Für Produkte, die Unternehmen und Projekte auf einem glaubwürdigen Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise finanzieren sollen.
- ESG Basics: Für Produkte, die verschiedene ESG-Ansätze berücksichtigen, aber nicht die Anforderungen der Sustainable- oder Transition-Kategorie erfüllen.
Nach dem Vorschlag müssten grundsätzlich mindestens 70 % des Portfolios die jeweilige Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen.
Zusätzlich
sollen bestimmte besonders schädliche Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Nachhaltigkeitsbezogene Aussagen in Fondsnamen und
Marketingunterlagen
sollen künftig stärker an die Einordnung in eine dieser Kategorien gebunden sein. Dadurch sollen
Produkte leichter vergleichbar und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen erschwert werden.
Der Rat der EU beschloss im Juni 2026 seine Verhandlungsposition.
Das Europäische Parlament muss noch eine eigene Position festlegen. Erst danach können die Institutionen über den endgültigen Gesetzestext verhandeln.
Stand 22. Juli 2026: Die Reform befindet sich weiterhin im europäischen Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht geltendes Recht.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Wie berücksichtigt bamboo finance Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage?
Bei bamboo finance erarbeiten wir zuerst deine individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen. Anschließend prüfen wir, wie sich diese innerhalb deiner Investmentstrategie berücksichtigen lassen und welche Fonds, ETFs oder anderen Lösungen sowohl zu deinen persönlichen Grundsätzen als auch finanziellen Zielen passen.
Buche dir gleich
hier dein
kostenloses Erstgespräch.
Bis dahin, bleibe kritisch!
Dein Alex Kukovic
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren