Erstinformation

Erstinformation

nach § 15 VersVermV und nach § 12 FinVermV

Informationspflichtiges Unternehmen


bamboo finance GmbH

Königsallee 27

40212 Düsseldorf


Kontaktdaten:

Telefon: +49 211 97269930

E-Mail: info@bamboo-finance.de


Geschäftsführung: Kevin Randolf Schlieper, Patrick Dünow

Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf

Handelsregister: HRB 90609

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE333073378

Status des Informationspflichtigen nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registirierung:

Das Unternehmen ist tätig als


Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland


und bei der zuständigen Behörde gemeldet sowie in das Vermittlerregister eingetragen.


Registernummer: D-36MR-WW131-94 (für § 34d GewO)

Registernummer: D-F-119-QNGG-07 (für § 34f GewO)

Registernummer: D-W-119-921K-68 (für § 34i GewO)


Das Register ist einsehbar unter: www.vermittlerregister.info

Aufsichtsbehörden:

Ausstellende Behörde und Aufsichtsbehörde (für die Erlaubnis nach § 34c GewO):

Landeshauptstadt Düsseldorf, Worringer Str. 111, 40210 Düsseldorf (www.duesseldorf.de


Ausstellende Behörde, Aufsichtsbehörde und zuständige Kammer (für die Erlaubnis nach § 34d, f und i GewO):

IHK Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf (www.duesseldorfer.ihk.de)

Gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister:

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin 

Telefon: +49 30 203080 

Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Das Unternehmen besitzt eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Genehmigungen nach §§ 34c, 34d, 34f und 34i GewO.


Name und Sitz des Versicherers:

Liberty Specialty Markets Europe S.à.r.l. Zweigniederlassung Deutschland

in Vollmacht für Liberty Mutual Insurance Europe SE

Direktion für Deutschland

Im Klapperhof 7-23

50670 Köln


Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen im gesamten Gebiet der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Beteiligung von oder an Versicherungsunternehmen:

Unser Unternehmen besitzt keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.



Umgekehrt besitzt auch kein Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.

Beratung und Vergütung:

Angaben zur Beratung und Vermittlung von Versicherungen gemäß § 15 Absatz 1 VersVermV:

Der Versicherungsmakler bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.


Information über Vergütung und Zuwendungen gemäß § 15 Absatz 1 Nr. 5-8 VersVermV:

Der Versicherungsmakler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Der Versicherungsmakler erhält als Vergütung weitere Zuwendungen. Diese sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten und somit vom Kunden nicht separat zu bezahlen.


Außerdem kann abweichend mit dem Kunden als Vergütung eine Kombination aus Provision und Honorar oder lediglich Honorar vereinbart werden. Das Honorar ist dann vom Kunden separat zu bezahlen. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.


Angaben zur Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG:

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO. Der Finanzanlagenvermittler ist freier Gewerbetreibender nach § 93 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der Finanzanlagenvermittler hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet er danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezwecks. Der Finanzanlagenvermittler ist ferner dazu angehalten, darüber auch ein Protokoll zu führen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen dem Kunden und Finanzanlagenvermittler geschlossen werden.


Informationen über Vergütung und Zuwendungen gemäß § 12a, § 17 und § 22 FinVermV:

Der Finanzanlagenvermittler verlangt keine direkte Vergütung vom Anleger, ggf. wird aber zusätzlich eine gesonderte Servicegebührenvereinbarung abgeschlossen.


Der Finanzanlagenvermittler erhält im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten, die er behalten darf. Zuwendungen im Sinne § 17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Finanzanlagenvermittler vom Emittenten, Anbieter einer Finanzanlage oder von einem sonstigen Dritten für deren Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.


Für den Vertrieb von Finanzanlagen erhält der Finanzanlagenvermittler in der Regel von den Fondsgesellschaften und/oder den depotführenden Stellen Provisionen bzw. Courtagen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf und der Verwaltung der Fondsanteile anfallenden Kosten und Gebühren.


Ergänzende Angaben zur Vergütung:
Berechnungsformel für Vergütung:

Der Finanzanlagenvermittler erhält vom Kunden ein prozentuales Serviceentgelt p.a. zzgl. MwSt. bezogen auf den durchschnittlichen Depotwert zum Quartalsultimo.


Berechnungsformel für Zuwendungen:

Der Finanzanlagenvermittler erhält von der Verwahrstelle der Fondsanteile den Ausgabeaufschlag einmalig als Agio in Prozent des Anlagebetrages sowie eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnungsart der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaft in Prozent des Wertes der vom Depotinhaber gehaltenen Anteile an Fonds im Depot des Anlegers oder in Prozent der jährlichen Managementfee des jeweiligen Fonds im Depot des Anlegers berechnet wird. 


Die Höhe der Provisionen variiert je nach Investmentgesellschaft, Anlageschwerpunkt und Art der Fonds. Die Höhe der jeweiligen Ausgabeaufschläge sowie der sonstigen Kosten und Gebühren ergibt sich aus den betreffenden Abschnitten der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Verkaufsprospekten der Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaften und dem Preisleistungsverzeichnis der jeweiligen Lagerstelle und wird durch uns bezogen auf die jeweilig ausgewählte Anlage gesondert ausgewiesen.


Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden:

Es können sämtliche in Deutschland zum Vertrieb zugelassene offene Investmentfonds berücksichtigt werden. Die Liste der unterstützten Fondsgesellschaften können Sie unter der folgenden Internetadresse einsehen: https://investifant.depotplattform.de/erstinformation_investment.php

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (sogenannte ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.


Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken
  • Umwelt (Environment): In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales (Social): Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung (Governance): Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3, 4, 5 TVO):

Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.


Nachhaltige Versicherungs- und Investmentprodukte werden von uns angeboten und vermittelt.


Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten, sowie Investmentgesellschaften und Investmentprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherungs- und Investmentgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen. Diese liegen zum Teil noch nicht von jedem Versicherer und jeder Investmentgesellschaft vollständig vor. Für deren Richtigkeit sind wir daher nicht verantwortlich. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers und der jeweiligen Investmentgesellschaft informieren diese mit deren vorvertraglichen Informationen.


Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungs- und Investmentgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Aufgrund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherungs- und Investmentgesellschaften werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Bei einer Beratung berücksichtigen wir sofern möglich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungs- und Investmentgesellschaften zu ihren Produkten zur Verfügung gestellten Informationen.


Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren standardmäßig bei der Beratung berücksichtigen.


Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.


Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten gemäß § 14 VersVermV und § 11a FinVermV:

Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Versicherungen oder Finanzanlagen erbringen, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.


1. Mögliche Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitenden oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

  • in der Versicherungsvermittlung oder Anlageberatung und Anlagevermittlung aus unserem eigenen (Umsatz-)Interesse am Absatz von Versicherung oder Finanzanlagen;
  • bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-, Vertriebsfolgeprovisionen oder andere geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen der Versicherungsvermittlung oder Anlageberatung und Anlagevermittlung; 
  • durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitenden;
  • bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeitenden;
  • aus Beziehungen zu Versicherungsunternehmen oder Emittenten von Finanzanlagen / Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen;
  • durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
  • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeitenden oder der mit diesen verbundenen Personen.

2. Zuwendungen

Der Vermittler nimmt im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung oder Anlageberatung und/oder -vermittlung Zuwendungen (Provisionen) von Dritten entgegen, welche er einbehält. Die Dienstleistung erfordert erhebliche Aufwendungen sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht. Zu diesem Zweck erhalten wir von Versicherungsgesellschaften oder Fondsgesellschaften bzw. Verwahrstellen Zuwendungen in Form von Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Diese Mittel setzen wir ein, um den Aufbau einer effizienten und hochwertigen Infrastruktur zu gewährleisten und damit die Qualität unserer Dienstleistung aufrechtzuerhalten und ständig weiter für Sie zu optimieren. Darüber hinaus erhalten wir von den Versicherungsgesellschaften oder Fondsgesellschaften oder den Verwahrstellen unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.B. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten).


3. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Beratung und Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen beeinträchtigen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Dies bedeutet, dass wir Sie als Kunden stets unabhängig von eigenen Vertriebsinteressen für bestimmte Versicherungs- und Finanzanlageprodukte beraten werden. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgendenMaßnahmen: 

  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
  • Schulungen der Mitarbeitenden;
  • Offenlegung von Interessenkonflikten, die sich nicht vermeiden lassen. Diese werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf informierter Basis getroffen wird.

Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation:

Der/die Berater/in ist verpflichtet, alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht drauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder dem Berater veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, darf der Berater für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit dem/der Berater/in im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.

Beschwerdemanagement und Anschriften der Schlichtungsstellen:

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Bitte teilen Sie uns direkt mit, wenn Sie sich einmal nicht optimal beraten fühlen, damit wir eine Lösung finden können. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser dediziertes Beschwerdemanagement zur Verfügung. Gemäß den Vorschriften (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV) behandeln wir Beschwerden sorgfältig. Kontaktieren Sie uns bei Unzufriedenheit, und wir werden Ihre Anliegen intern prüfen und eine Stellungnahme bereitstellen. Ihr Feedback ist uns wichtig, um unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern.


Information zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 VSBG:

Falls ein Anliegen auf direktem Wege wider Erwarten nicht geklärt werden kann, können Sie zusätzlich folgende außergerichtlichen Schlichtungsstellen kontaktieren. Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der VersVermV verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.


Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin (www.versicherungsombudsmann.de)

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin (www.pkv-ombudsmann.de)

Verband der Privaten Bausparkassen e. V., Schlichtungsstelle Bausparen, Postfach 30 30 79, 10730 Berlin (www.schlichtungsstelle-bausparen.de)

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg (www.schlichtung-finanzberatung.de)

BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main (www.ombudsstelle-investmentfonds.de)

Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin), Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (www.bafin.de)

Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (www.verbraucher-schlichter.de)


EU-Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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